26.11.2025, 01:00
Besteht die Möglichkeit in NRW den Ergänzungsvorbereitungsdienst auszusetzen.
Anders gefragt ist man gezwungen diesen verpflichtet mitzumachen oder kann ich ca. ein Jahr aussetzen.
Anders gefragt ist man gezwungen diesen verpflichtet mitzumachen oder kann ich ca. ein Jahr aussetzen.
26.11.2025, 15:31
Zu meiner Zeit war der verpflichtend. Nicht NRW, aber mehrere andere Bundesländer, von denen ich dir sagen kann.
Selbst wenn er freiwillig wäre, würde ich dir jedoch dringend nahelegen, ihn zu machen. Der EVD unterschied sich bei uns hinsichtlich der Qualität um Längen von den vorherigen AGs.
Es ist ein Klausurenkurs. Teilweise sind die Kursleiter Prüfer im Examen und sagen dir daher im Detail, worauf es ihnen bei einer Klausur ankommt. Am Schluss bist du im Idealfall in der Lage, die Fehler, die du vorher gemacht hast, nicht mehr zu machen. Vielen mangelt es nämlich nicht an fachlichen Wissen, aber sie schreiben die Klausuren falsch oder setzen dort die falschen Schwerpunkte.
Selbst wenn er freiwillig wäre, würde ich dir jedoch dringend nahelegen, ihn zu machen. Der EVD unterschied sich bei uns hinsichtlich der Qualität um Längen von den vorherigen AGs.
Es ist ein Klausurenkurs. Teilweise sind die Kursleiter Prüfer im Examen und sagen dir daher im Detail, worauf es ihnen bei einer Klausur ankommt. Am Schluss bist du im Idealfall in der Lage, die Fehler, die du vorher gemacht hast, nicht mehr zu machen. Vielen mangelt es nämlich nicht an fachlichen Wissen, aber sie schreiben die Klausuren falsch oder setzen dort die falschen Schwerpunkte.
27.11.2025, 10:00
Den EVD nicht abzuleisten dürfte nicht möglich sein, da deine Prüfungsordnung den als notwendig vorsehen wird. Aber evtl kannst du dich jetzt entlassen lassen und den EVD bei Wiedereintritt absolvieren. Einfach bei deinem OLG nachfragen.
27.11.2025, 10:35
(27.11.2025, 10:00)nachdenklich schrieb: Den EVD nicht abzuleisten dürfte nicht möglich sein, da deine Prüfungsordnung den als notwendig vorsehen wird. Aber evtl kannst du dich jetzt entlassen lassen und den EVD bei Wiedereintritt absolvieren. Einfach bei deinem OLG nachfragen.
In manchen Bundesländern (z.B. Bayern) ist es möglich sich vom EVD befreien zu lassen. Dann dürfte man allerdings keine Unterhaltsbeihilfe mehr bekommen (?) und ob es wirklich sinnvoll ist sich von einem quasi kostenlosen, guten Klausurenkurs befreien zu lassen muss jeder selbst wissen.
27.11.2025, 10:42
(26.11.2025, 01:00)NRW_rfrdr schrieb: Besteht die Möglichkeit in NRW den Ergänzungsvorbereitungsdienst auszusetzen.
Anders gefragt ist man gezwungen diesen verpflichtet mitzumachen oder kann ich ca. ein Jahr aussetzen.
Einfach beim Prüfungsamt fragen. Wenn du in der Forensuche nach "Aussetzen Ergänzungsvorbereitungsdienst" suchst, dann findest du auch einen Post wo jemand sich wohl aus dem EVD in NRW entlassen hat. Insbesondere geht es in dem Thread auch um ALG und co. was für dich interessant sein könnte.


