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Prozessgeschichte
HelenL.
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Beiträge: 11
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2025
#1
15.11.2025, 16:08
Hallo zusammen, 

sofern der Beklagte die Unzuständigkeit des Gerichts rügt. Hier allerdings der Fall der fortdauer der Zuständigkeit nach 261 III nr.2 zpo greift, wie würde ich das in dem Punkt Prozessgeschichte II einbringen ? Bzw. Wie formulieren ? 

Vielen Dank !
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Praktiker
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Beiträge: 1.987
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
15.11.2025, 18:16
Magst Du noch etwas mehr erzählen, worum es genau geht?
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HelenL.
Junior Member
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Beiträge: 11
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2025
#3
15.11.2025, 22:48
(15.11.2025, 18:16)Praktiker schrieb:  Magst Du noch etwas mehr erzählen, worum es genau geht?
Der Beklagte erklärt die Unzuständigkeit de Gerichts, da er nach Rechtshängigkeit der Klage umgezogen sei. Jetzt habe ich im Beklagtenvortrag geschrieben „ der Beklagte ist der Auffassung, das angerufene Gericht sei bereits örtlich nicht zuständig“ aber ich weiß nicht, ob das so richtig ist ..
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.987
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
16.11.2025, 09:06
(15.11.2025, 22:48)HelenL. schrieb:  
(15.11.2025, 18:16)Praktiker schrieb:  Magst Du noch etwas mehr erzählen, worum es genau geht?
Der Beklagte erklärt die Unzuständigkeit de Gerichts, da er nach Rechtshängigkeit der Klage umgezogen sei. Jetzt habe ich im Beklagtenvortrag geschrieben „ der Beklagte ist der Auffassung, das angerufene Gericht sei bereits örtlich nicht zuständig“ aber ich weiß nicht, ob das so richtig ist ..

Würde ich auch so machen. Ob das stimmt, kommt dann in die Entscheidungsgründe.
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RiNrw
Junior Member
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Beiträge: 29
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#5
16.11.2025, 10:11
Ich würde es tatsächlich als Rüge in das Beklagtenvorbringen aufnehmen. 
Also "der Beklagte rügt die örtliche Zuständigkeit" Denn wie auch bei Einreden (Verjährung etc) ist die Erhebung selbst aufnehmen und nicht nur als Rechtsansicht.

Siehe zB LG Köln 33 O 39/17
https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/koeln/lg_...71219.html
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