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  5. Erklärung zur Nachversicherung
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Erklärung zur Nachversicherung
DM21
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2025
#1
04.11.2025, 17:37
Hi zusammen, habe in Bw gerade das 2. Stex gemacht und jetzt vom Landesamt die Erklärung zur Nachversicherung erhalten.

Das Dokument ist super unübersichtlich, sodass schon mehrere in meinem Freundeskreis gefragt haben wie man das richtig ausfüllt. Der Merkzettel dabei ist auch richtige Grütze, mega unverständlich. Auch der Anruf beim LBV war nicht gerade erhellend(siehe dazu unten).

Ist auch nicht das erste mal das diese tolle Dokument hier im Forum besprochen wird:
https://forum-zur-letzten-instanz.de/sho...p?tid=1780

Ich möchte in Zukunft als Rechtsanwalt arbeiten, aber leider gibt es in dem Dokument keine Auswahlmöglichkeit dafür. Man kann sich im Versorgungswerk nachversichern lassen, dafür braucht man aber bereits eine Mitglieds-Nr.. Zur Zeit bin ich aber gerade noch arbeitslos. Eine Nummer bei der gesetzlichen Rentenvers. hab ich natürlich.

Wäre es dann nicht sinnvoll die Nachversicherung erst zu machen, wenn man RA ist?  Denn die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bringen mir ja fürs Versorgungswerk nichts oder?

Auf dem Blatt steht, dass die Nachversicherung noch 1 Jahr nach Ausscheiden beantragt werden kann. Wäre es dann nicht sinnvoller zu warten, bis ich RA bin?

Auf dem Schreiben vom LBV stand, man bittet um Antwort in 14 Tagen. Die Frau am Telefon meine sie brauchen die Antwort bis Jahresende, sie schien aber nicht sehr kompetent und hat mir einen Rückruf durch die Fachabteilung angeboten. Vielleicht kommt der morgen.

Ein Kumpel meine auch, dass es vlt. besser ist die Beiträge nicht beim Versorgungswerk nachzuversichern, weil für die Leistungen das Durchschnittsgehalt maßgeblich ist. Man also am Ende weniger kriegen könnte. Stimmt das?

Hab ihr irgendwelche Erfahrung damit oder Beratungsstellen wo einem das erklärt wird(z.B. Versorgungswerk).
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wacaffe
Member
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Beiträge: 105
Themen: 10
Registriert seit: Jun 2022
#2
04.11.2025, 18:34
Ich würde empfehlen die nachversicherunh erst nach Zulassung bei der Rak und der anschließenden Anmeldung beim zuständigen Versorgungswerk zu zu machen.

Das ist me. Die sinnvollste und auch logische Chronologie

Die einjährige ausschlussfrist muss man dabei im Blick behalten.

Vorteil ist das die Mitarbeiter bei rak und Versorgungswerk dann jeweils Hilfestellung geben können
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.11.2025, 18:36 von wacaffe.)
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Praktiker
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#3
04.11.2025, 19:30
Geht es um das Formular 570a?

Der erste Teil fragt ja im wesentlichen ab, ob Du Beamter werden willst - nein.

Dann die Frage, wo Du andernfalls arbeitest bzw. ohne Beschäftigung.

Ganz unten die Nachtversicherung im Versorgungswerk.

Jetzt ist natürlich die Frage, wann Du was wie genau weißt. Ich würde es etwas rausschieben, bis Du klarer siehst, und dann das ausfüllen, was Du schon weißt.

Und ja, natürlich die Fristen im Blick behalten.

Wenn Du jetzt weder weißt, wann Du Anwalt werden wirst noch wo noch wo Du nachversichert werden willst, dann ist es jetzt zu früh für eine Antwort. Die Bitte des LBV richtet sich natürlich an diejenigen, die es jetzt schon wissen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.11.2025, 19:42 von Praktiker.)
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Äfes
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Beiträge: 270
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2022
#4
04.11.2025, 20:38
Ich habe das nicht mehr genau im Kopf, meine aber, dass ich mir damals keine Gedanken über eine Frist gemacht habe. Daher würde ich schätzen, dass man sich in der DRV nachversichert und wenn man dann jns Versorgungswerk wechselt, die bisherigen Beiträge zur DRV, also auch die nachversicherten, dorthin übertragen werden.

Kann aber auch sein, dass ich da Bullshit im Kopf habe.

Das mit dem geringeren Durchschnitt durch die Nachversicherung habe ich damals vernachlässigt, weil ich die Berechnung sehr unübersichtlich fand und es mir dann zu dumm war. Aber habe das seinerzeit auch so gelesen
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Homer S.
Senior Member
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Beiträge: 402
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#5
04.11.2025, 21:01
(04.11.2025, 20:38)Äfes schrieb:  Ich habe das nicht mehr genau im Kopf, meine aber, dass ich mir damals keine Gedanken über eine Frist gemacht habe. Daher würde ich schätzen, dass man sich in der DRV nachversichert und wenn man dann jns Versorgungswerk wechselt, die bisherigen Beiträge zur DRV, also auch die nachversicherten, dorthin übertragen werden.

Kann aber auch sein, dass ich da Bullshit im Kopf habe.

Das mit dem geringeren Durchschnitt durch die Nachversicherung habe ich damals vernachlässigt, weil ich die Berechnung sehr unübersichtlich fand und es mir dann zu dumm war. Aber habe das seinerzeit auch so gelesen

Theoretisch könnte man das Problem dann doch umgehen, wenn man das in die GRV nachversichert und sich das bei Eintritt ins Versorgungswerk auszahlen lässt und die Summe dann einmalig einzahlt?! Glaube das ginge aber nur, wenn man weniger als 60 Beitragsmonate in der GRV hat...

Aber generell schon schön, dass die Nachversicherung dermaßen kompliziert und unübersichtlich gestaltet ist. Hatte damals auch das Gefühl, dass selbst die Bearbeiter beim LBV das nicht genau verstehen
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.11.2025, 21:02 von Homer S..)
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RefNdsOL
Senior Member
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Beiträge: 503
Themen: 19
Registriert seit: May 2024
#6
04.11.2025, 21:24
(04.11.2025, 21:01)Homer S. schrieb:  
(04.11.2025, 20:38)Äfes schrieb:  Ich habe das nicht mehr genau im Kopf, meine aber, dass ich mir damals keine Gedanken über eine Frist gemacht habe. Daher würde ich schätzen, dass man sich in der DRV nachversichert und wenn man dann jns Versorgungswerk wechselt, die bisherigen Beiträge zur DRV, also auch die nachversicherten, dorthin übertragen werden.

Kann aber auch sein, dass ich da Bullshit im Kopf habe.

Das mit dem geringeren Durchschnitt durch die Nachversicherung habe ich damals vernachlässigt, weil ich die Berechnung sehr unübersichtlich fand und es mir dann zu dumm war. Aber habe das seinerzeit auch so gelesen

Theoretisch könnte man das Problem dann doch umgehen, wenn man das in die GRV nachversichert und sich das bei Eintritt ins Versorgungswerk auszahlen lässt und die Summe dann einmalig einzahlt?! Glaube das ginge aber nur, wenn man weniger als 60 Beitragsmonate in der GRV hat...

Aber generell schon schön, dass die Nachversicherung dermaßen kompliziert und unübersichtlich gestaltet ist. Hatte damals auch das Gefühl, dass selbst die Bearbeiter beim LBV das nicht genau verstehen

Anmerkung: Ja, man kann die Auszahlung der Rentenversicherungsbeiträge beantragen, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt und damit nicht die allg. Wartezeit für den Bezug einer Rente der DRV erfüllt. Diese Auszahlung erfasst aber nur die ArbN-Beiträge, nicht die zugleich gezahlten ArbG-Beiträge in gleicher Höhe.
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Lol22
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Beiträge: 13
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Registriert seit: Apr 2022
#7
04.11.2025, 22:02
Ich habe damals reingeschrieben, dass ich vorhabe innerhalb der nächsten 6 Monate als RAin tätig zu werden und ich dies dann zu gegebener Zeit anzeigen werde. Da kam dann auch nie eine Nachfrage.😅 Ich wusste zu den Zeitpunkt auch noch gar nicht, wo es beruflich wirklich hingeht. Aber ja, der ganze Mist ist absolut unverständlich..
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Praktiker
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Beiträge: 1.972
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#8
04.11.2025, 23:16
(04.11.2025, 22:02)Lol22 schrieb:  Ich habe damals reingeschrieben, dass ich vorhabe innerhalb der nächsten 6 Monate als RAin tätig zu werden und ich dies dann zu gegebener Zeit anzeigen werde. Da kam dann auch nie eine Nachfrage.😅 Ich wusste zu den Zeitpunkt auch noch gar nicht, wo es beruflich wirklich hingeht. Aber ja, der ganze Mist ist absolut unverständlich..

Man könnte auch sagen: Es ist Jura. Da gibt es Rechtsnormen, die in dem Formular sogar zitiert werden, die man lesen kann und die kommentiert werden, und Rechtsfolgen, die man herbeiführen kann. Wenn es eine Bevölkerungsgruppe gibt, die so etwas beherrschen kann, dann Juristen auf dem Höhepunkt ihres Wissens nach dem zweiten Staatsexamen 😁
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Paul Klee
Member
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Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#9
05.11.2025, 01:37
(04.11.2025, 23:16)Praktiker schrieb:  
(04.11.2025, 22:02)Lol22 schrieb:  Ich habe damals reingeschrieben, dass ich vorhabe innerhalb der nächsten 6 Monate als RAin tätig zu werden und ich dies dann zu gegebener Zeit anzeigen werde. Da kam dann auch nie eine Nachfrage.😅 Ich wusste zu den Zeitpunkt auch noch gar nicht, wo es beruflich wirklich hingeht. Aber ja, der ganze Mist ist absolut unverständlich..

Man könnte auch sagen: Es ist Jura. Da gibt es Rechtsnormen, die in dem Formular sogar zitiert werden, die man lesen kann und die kommentiert werden, und Rechtsfolgen, die man herbeiführen kann. Wenn es eine Bevölkerungsgruppe gibt, die so etwas beherrschen kann, dann Juristen auf dem Höhepunkt ihres Wissens nach dem zweiten Staatsexamen 😁

Das Thema betrifft wirklich jeden Referendar der nicht zum Staat geht. Wäre doch ganz nett, wenn es da eine intuitive und faire Regelung gäbe, statt dass man überlegen müsste, ob man 5 Jahre bei der DRV vollbringt, ob es sich lohnt nur den Arbeitnehmeranteil auszahlen zu lassen oder wie sich mathematisch der Quotient im  Versorgungswerk je nach Land und zugrundeliegender Satzung verändert.
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Praktiker
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Beiträge: 1.972
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#10
05.11.2025, 08:00
(05.11.2025, 01:37)Paul Klee schrieb:  
(04.11.2025, 23:16)Praktiker schrieb:  
(04.11.2025, 22:02)Lol22 schrieb:  Ich habe damals reingeschrieben, dass ich vorhabe innerhalb der nächsten 6 Monate als RAin tätig zu werden und ich dies dann zu gegebener Zeit anzeigen werde. Da kam dann auch nie eine Nachfrage.😅 Ich wusste zu den Zeitpunkt auch noch gar nicht, wo es beruflich wirklich hingeht. Aber ja, der ganze Mist ist absolut unverständlich..

Man könnte auch sagen: Es ist Jura. Da gibt es Rechtsnormen, die in dem Formular sogar zitiert werden, die man lesen kann und die kommentiert werden, und Rechtsfolgen, die man herbeiführen kann. Wenn es eine Bevölkerungsgruppe gibt, die so etwas beherrschen kann, dann Juristen auf dem Höhepunkt ihres Wissens nach dem zweiten Staatsexamen 😁

Das Thema betrifft wirklich jeden Referendar der nicht zum Staat geht. Wäre doch ganz nett, wenn es da eine intuitive und faire Regelung gäbe, statt dass man überlegen müsste, ob man 5 Jahre bei der DRV vollbringt, ob es sich lohnt nur den Arbeitnehmeranteil auszahlen zu lassen oder wie sich mathematisch der Quotient im  Versorgungswerk je nach Land und zugrundeliegender Satzung verändert.

Im Grunde hast Du damit schon alles gesagt: es ist halt nicht bei allen gleich, sondern hängt davon ab, was man danach macht und, falls man Anwalt wird, in welches Versorgungswerk man geht usw. Wie soll das Land das wissen, wenn man selbst es noch nicht weiß? Klar, wenn man die Versorgungswerke abschaffen würde oder ihnen die Selbstverwaltung nehmen und alle den gleichen Regeln unterwerfen, dann wäre alles einfacher. Das geht aber etwas über den Einflussbereich des LBV hinaus. Aber hey, es ist ein Juraforum. Welche Gesetzesänderung schlägst Du vor? Klar wäre es schön, wenn das Leben insgesamt einfacher wäre (dann bräuchte es allerdings auch keine Juristen...).
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