09.07.2020, 17:20
Hat jemand von den hessischen Proberichtern schon einmal Erfahrungen mit einem Wechsel des Landgerichtsbezirk gemacht z.B. von Gießen nach Kassel? Ist so was mit der nötigen Geduld möglich? Wann ist Erfahrungsgemäß der bessere Zeitpunkt in der Probezeit oder nach Ernennung auf Lebenszeit? Ich bin noch kein Richter, plane nun aber den Berufseinstieg und meine Lebensgefährtin und ich wollen momentan noch in unserem aktuellen Wohnort bleiben, langfristig überlegen wir aber in die Heimat zurück zu gehen.
09.07.2020, 17:59
(09.07.2020, 17:20)Gast schrieb: Hat jemand von den hessischen Proberichtern schon einmal Erfahrungen mit einem Wechsel des Landgerichtsbezirk gemacht z.B. von Gießen nach Kassel? Ist so was mit der nötigen Geduld möglich? Wann ist Erfahrungsgemäß der bessere Zeitpunkt in der Probezeit oder nach Ernennung auf Lebenszeit? Ich bin noch kein Richter, plane nun aber den Berufseinstieg und meine Lebensgefährtin und ich wollen momentan noch in unserem aktuellen Wohnort bleiben, langfristig überlegen wir aber in die Heimat zurück zu gehen.
Ich kenne mehrere Kollegen, bei denen das nach gewisser Vorlaufszeit kein Problem war, auch noch während der Probezeit. Voraussetzung ist freilich, dass in dem aufnehmenden Bezirk auch Bedarf besteht.
09.07.2020, 19:55
(09.07.2020, 17:59)Hessen schrieb:(09.07.2020, 17:20)Gast schrieb: Hat jemand von den hessischen Proberichtern schon einmal Erfahrungen mit einem Wechsel des Landgerichtsbezirk gemacht z.B. von Gießen nach Kassel? Ist so was mit der nötigen Geduld möglich? Wann ist Erfahrungsgemäß der bessere Zeitpunkt in der Probezeit oder nach Ernennung auf Lebenszeit? Ich bin noch kein Richter, plane nun aber den Berufseinstieg und meine Lebensgefährtin und ich wollen momentan noch in unserem aktuellen Wohnort bleiben, langfristig überlegen wir aber in die Heimat zurück zu gehen.
Ich kenne mehrere Kollegen, bei denen das nach gewisser Vorlaufszeit kein Problem war, auch noch während der Probezeit. Voraussetzung ist freilich, dass in dem aufnehmenden Bezirk auch Bedarf besteht.
Danke für die Antwort.
09.07.2020, 20:03
(09.07.2020, 19:55)Gast schrieb:Sehr gute Frage, ich habe mich auch damit beschäftigt und bei Berufsträgern recherchiert. Das die Justiz beherrschende Prinzip heißt Kapazität. Das geht bei der Zuweisung einer Stelle als Proberichter los, geht bei örtlichen Versetzungen während und nach der Probezeit weiter und setzt sich fort bis zu Beförderungsämtern. Ich habe gelernt: Wer sich für die Justiz entscheidet, muss anspruchslos sein, insbesondere was Ortswünsche oder die fachliche Verwendung angeht. Wer sich für die Justiz entscheidet, dem sollte vorher klar sein, dass er sich in die Fänge des Staates und damit in eine Abhängigkeit begibt. Wer in die Justiz geht, der tauscht persönliche Freiheit gegen soziale Sicherheit ein.(09.07.2020, 17:59)Hessen schrieb:(09.07.2020, 17:20)Gast schrieb: Hat jemand von den hessischen Proberichtern schon einmal Erfahrungen mit einem Wechsel des Landgerichtsbezirk gemacht z.B. von Gießen nach Kassel? Ist so was mit der nötigen Geduld möglich? Wann ist Erfahrungsgemäß der bessere Zeitpunkt in der Probezeit oder nach Ernennung auf Lebenszeit? Ich bin noch kein Richter, plane nun aber den Berufseinstieg und meine Lebensgefährtin und ich wollen momentan noch in unserem aktuellen Wohnort bleiben, langfristig überlegen wir aber in die Heimat zurück zu gehen.
Ich kenne mehrere Kollegen, bei denen das nach gewisser Vorlaufszeit kein Problem war, auch noch während der Probezeit. Voraussetzung ist freilich, dass in dem aufnehmenden Bezirk auch Bedarf besteht.
Danke für die Antwort.
09.07.2020, 20:28
(09.07.2020, 20:03)Gast schrieb:(09.07.2020, 19:55)Gast schrieb:Sehr gute Frage, ich habe mich auch damit beschäftigt und bei Berufsträgern recherchiert. Das die Justiz beherrschende Prinzip heißt Kapazität. Das geht bei der Zuweisung einer Stelle als Proberichter los, geht bei örtlichen Versetzungen während und nach der Probezeit weiter und setzt sich fort bis zu Beförderungsämtern. Ich habe gelernt: Wer sich für die Justiz entscheidet, muss anspruchslos sein, insbesondere was Ortswünsche oder die fachliche Verwendung angeht. Wer sich für die Justiz entscheidet, dem sollte vorher klar sein, dass er sich in die Fänge des Staates und damit in eine Abhängigkeit begibt. Wer in die Justiz geht, der tauscht persönliche Freiheit gegen soziale Sicherheit ein.(09.07.2020, 17:59)Hessen schrieb:(09.07.2020, 17:20)Gast schrieb: Hat jemand von den hessischen Proberichtern schon einmal Erfahrungen mit einem Wechsel des Landgerichtsbezirk gemacht z.B. von Gießen nach Kassel? Ist so was mit der nötigen Geduld möglich? Wann ist Erfahrungsgemäß der bessere Zeitpunkt in der Probezeit oder nach Ernennung auf Lebenszeit? Ich bin noch kein Richter, plane nun aber den Berufseinstieg und meine Lebensgefährtin und ich wollen momentan noch in unserem aktuellen Wohnort bleiben, langfristig überlegen wir aber in die Heimat zurück zu gehen.
Ich kenne mehrere Kollegen, bei denen das nach gewisser Vorlaufszeit kein Problem war, auch noch während der Probezeit. Voraussetzung ist freilich, dass in dem aufnehmenden Bezirk auch Bedarf besteht.
Danke für die Antwort.
Schön geschrieben und stimmt!
09.07.2020, 20:52
(09.07.2020, 20:28)Gast schrieb:Vielen Dank, überspitzt könnte man such schreiben: „Staat, ich gebe dir mein Leben: ich verzichte darauf, Anwalt und Notar zu werden und damit auf das damit verbundene Einkommen und die schönen USM Vitra Büromöbel auf Parkettboden in einer gründerzeitvilla. Ich setze mich an jeden abgegriffenen Schreibtisch, den du mir hinstellst. Ich ziehe oder Pendle dorthin, wohin du mich haben möchtest. Aber bitte gib mir nur eins: einen Feierabend und eine sichere Rente“(09.07.2020, 20:03)Gast schrieb:(09.07.2020, 19:55)Gast schrieb:Sehr gute Frage, ich habe mich auch damit beschäftigt und bei Berufsträgern recherchiert. Das die Justiz beherrschende Prinzip heißt Kapazität. Das geht bei der Zuweisung einer Stelle als Proberichter los, geht bei örtlichen Versetzungen während und nach der Probezeit weiter und setzt sich fort bis zu Beförderungsämtern. Ich habe gelernt: Wer sich für die Justiz entscheidet, muss anspruchslos sein, insbesondere was Ortswünsche oder die fachliche Verwendung angeht. Wer sich für die Justiz entscheidet, dem sollte vorher klar sein, dass er sich in die Fänge des Staates und damit in eine Abhängigkeit begibt. Wer in die Justiz geht, der tauscht persönliche Freiheit gegen soziale Sicherheit ein.(09.07.2020, 17:59)Hessen schrieb:(09.07.2020, 17:20)Gast schrieb: Hat jemand von den hessischen Proberichtern schon einmal Erfahrungen mit einem Wechsel des Landgerichtsbezirk gemacht z.B. von Gießen nach Kassel? Ist so was mit der nötigen Geduld möglich? Wann ist Erfahrungsgemäß der bessere Zeitpunkt in der Probezeit oder nach Ernennung auf Lebenszeit? Ich bin noch kein Richter, plane nun aber den Berufseinstieg und meine Lebensgefährtin und ich wollen momentan noch in unserem aktuellen Wohnort bleiben, langfristig überlegen wir aber in die Heimat zurück zu gehen.
Ich kenne mehrere Kollegen, bei denen das nach gewisser Vorlaufszeit kein Problem war, auch noch während der Probezeit. Voraussetzung ist freilich, dass in dem aufnehmenden Bezirk auch Bedarf besteht.
Danke für die Antwort.
Schön geschrieben und stimmt!
09.07.2020, 21:11
(09.07.2020, 20:52)Gast schrieb:(09.07.2020, 20:28)Gast schrieb:Vielen Dank, überspitzt könnte man such schreiben: „Staat, ich gebe dir mein Leben: ich verzichte darauf, Anwalt und Notar zu werden und damit auf das damit verbundene Einkommen und die schönen USM Vitra Büromöbel auf Parkettboden in einer gründerzeitvilla. Ich setze mich an jeden abgegriffenen Schreibtisch, den du mir hinstellst. Ich ziehe oder Pendle dorthin, wohin du mich haben möchtest. Aber bitte gib mir nur eins: einen Feierabend und eine sichere Rente“(09.07.2020, 20:03)Gast schrieb:(09.07.2020, 19:55)Gast schrieb:Sehr gute Frage, ich habe mich auch damit beschäftigt und bei Berufsträgern recherchiert. Das die Justiz beherrschende Prinzip heißt Kapazität. Das geht bei der Zuweisung einer Stelle als Proberichter los, geht bei örtlichen Versetzungen während und nach der Probezeit weiter und setzt sich fort bis zu Beförderungsämtern. Ich habe gelernt: Wer sich für die Justiz entscheidet, muss anspruchslos sein, insbesondere was Ortswünsche oder die fachliche Verwendung angeht. Wer sich für die Justiz entscheidet, dem sollte vorher klar sein, dass er sich in die Fänge des Staates und damit in eine Abhängigkeit begibt. Wer in die Justiz geht, der tauscht persönliche Freiheit gegen soziale Sicherheit ein.(09.07.2020, 17:59)Hessen schrieb: Ich kenne mehrere Kollegen, bei denen das nach gewisser Vorlaufszeit kein Problem war, auch noch während der Probezeit. Voraussetzung ist freilich, dass in dem aufnehmenden Bezirk auch Bedarf besteht.
Danke für die Antwort.
Schön geschrieben und stimmt!
Man bekommt schon viele Vorteile wie gutes Geld für wenig Arbeit. Dafür hat man inhaltlich keinerlei Mitspracherecht und wird als Örechtlicher ins Familienrecht gesteckt, kann dort allerdings dann ne ruhige Kugel schieben und wenn mans blöd findet, macht man eben wenig bis nichts...
Schade ist das aber vor allem für Rechtsschutzsuchende: Richter mit so einer "Arbeitseinstellung" und fehlender fachlicher Qualifikation bei fachfremder Verwendung richten mehr Schaden an.