26.10.2025, 22:17
Deutschlandflaggen-Aktion eskaliert: Staatsschutz leitet Ermittlungen ein
Welchen Straftatbestand könnte das Hissen der Bundesflagge an einem eingezäuntem Funkmast darstellen?
Welchen Straftatbestand könnte das Hissen der Bundesflagge an einem eingezäuntem Funkmast darstellen?
26.10.2025, 23:45
Hausfriedensbruch? Eingezäunt = befriedet?
So steht es ja auch bei FOCUS:
Es werde unter anderem geprüft, ob durch das Betreten abgesperrter Flächen, etwa am Funkturm, Straftatbestände wie Hausfriedensbruch erfüllt sind.
Ansonsten muss man ja froh sein, wenn es die Bundesflagge ist und nichts anderes...
So steht es ja auch bei FOCUS:
Es werde unter anderem geprüft, ob durch das Betreten abgesperrter Flächen, etwa am Funkturm, Straftatbestände wie Hausfriedensbruch erfüllt sind.
Ansonsten muss man ja froh sein, wenn es die Bundesflagge ist und nichts anderes...
27.10.2025, 09:57
(26.10.2025, 23:45)Praktiker schrieb: Hausfriedensbruch? Eingezäunt = befriedet?
So steht es ja auch bei FOCUS:
Es werde unter anderem geprüft, ob durch das Betreten abgesperrter Flächen, etwa am Funkturm, Straftatbestände wie Hausfriedensbruch erfüllt sind.
Ansonsten muss man ja froh sein, wenn es die Bundesflagge ist und nichts anderes...
Ist das nicht ein absolutes Antragsdelikt ?
Muss also jemand Strafantrag gestellt haben ist meine Vermutung. Ansonsten würde ja der Staatsschutz nicht ermitteln. Sonst wäre ja jede Chance auf Verurteilung aussichtslos.
Angenommen der Berechtigte wünscht nicht die Strafverfolgung, kann der Staatsschutz ( die Polizei ) trotzdem ermitteln ?
27.10.2025, 12:56
(27.10.2025, 09:57)NRW556 schrieb:(26.10.2025, 23:45)Praktiker schrieb: Hausfriedensbruch? Eingezäunt = befriedet?
So steht es ja auch bei FOCUS:
Es werde unter anderem geprüft, ob durch das Betreten abgesperrter Flächen, etwa am Funkturm, Straftatbestände wie Hausfriedensbruch erfüllt sind.
Ansonsten muss man ja froh sein, wenn es die Bundesflagge ist und nichts anderes...
Ist das nicht ein absolutes Antragsdelikt ?
Muss also jemand Strafantrag gestellt haben ist meine Vermutung. Ansonsten würde ja der Staatsschutz nicht ermitteln. Sonst wäre ja jede Chance auf Verurteilung aussichtslos.
Angenommen der Berechtigte wünscht nicht die Strafverfolgung, kann der Staatsschutz ( die Polizei ) trotzdem ermitteln ?
Das ist in Ziff. 6 RiStBV geregelt. Kurz gesagt: kommt darauf an.
27.10.2025, 14:40
Kenne den SV nicht, aber je nachdem was mit der Flagge so angestellt wurde, kommt (Staatsschutz) § 90a StGB in Betracht...
27.10.2025, 16:00
Kein Straftatbestand, aber es gibt noch den 124 OWi, wenn eine Deutschlandflagge mit Bundesadler gehisst wird


