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  5. Straftatbestand Deutschlandfahne hissen
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Straftatbestand Deutschlandfahne hissen
NRW556
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Beiträge: 69
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2024
#1
26.10.2025, 22:17
Deutschlandflaggen-Aktion eskaliert: Staatsschutz leitet Ermittlungen ein

Welchen Straftatbestand könnte das Hissen der Bundesflagge an einem eingezäuntem Funkmast darstellen? 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.10.2025, 22:35 von NRW556.)
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Praktiker
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Beiträge: 1.972
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
26.10.2025, 23:45
Hausfriedensbruch? Eingezäunt = befriedet?

So steht es ja auch bei FOCUS:

Es werde unter anderem geprüft, ob durch das Betreten abgesperrter Flächen, etwa am Funkturm, Straftatbestände wie Hausfriedensbruch erfüllt sind.

Ansonsten muss man ja froh sein, wenn es die Bundesflagge ist und nichts anderes...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.10.2025, 23:47 von Praktiker.)
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NRW556
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Beiträge: 69
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2024
#3
27.10.2025, 09:57
(26.10.2025, 23:45)Praktiker schrieb:  Hausfriedensbruch? Eingezäunt = befriedet?

So steht es ja auch bei FOCUS:

Es werde unter anderem geprüft, ob durch das Betreten abgesperrter Flächen, etwa am Funkturm, Straftatbestände wie Hausfriedensbruch erfüllt sind.

Ansonsten muss man ja froh sein, wenn es die Bundesflagge ist und nichts anderes...

Ist das nicht ein absolutes Antragsdelikt ? 

Muss also jemand Strafantrag gestellt haben ist meine Vermutung. Ansonsten würde ja der Staatsschutz nicht ermitteln. Sonst wäre ja jede Chance auf Verurteilung aussichtslos.

Angenommen der  Berechtigte wünscht nicht die Strafverfolgung, kann der Staatsschutz ( die Polizei ) trotzdem ermitteln ?
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.972
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
27.10.2025, 12:56
(27.10.2025, 09:57)NRW556 schrieb:  
(26.10.2025, 23:45)Praktiker schrieb:  Hausfriedensbruch? Eingezäunt = befriedet?

So steht es ja auch bei FOCUS:

Es werde unter anderem geprüft, ob durch das Betreten abgesperrter Flächen, etwa am Funkturm, Straftatbestände wie Hausfriedensbruch erfüllt sind.

Ansonsten muss man ja froh sein, wenn es die Bundesflagge ist und nichts anderes...

Ist das nicht ein absolutes Antragsdelikt ? 

Muss also jemand Strafantrag gestellt haben ist meine Vermutung. Ansonsten würde ja der Staatsschutz nicht ermitteln. Sonst wäre ja jede Chance auf Verurteilung aussichtslos.

Angenommen der  Berechtigte wünscht nicht die Strafverfolgung, kann der Staatsschutz ( die Polizei ) trotzdem ermitteln ?

Das ist in Ziff. 6 RiStBV geregelt. Kurz gesagt: kommt darauf an.
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Homer S.
Senior Member
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Beiträge: 402
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#5
27.10.2025, 14:40
Kenne den SV nicht, aber je nachdem was mit der Flagge so angestellt wurde, kommt (Staatsschutz) § 90a StGB in Betracht...
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Ceylon
Junior Member
**
Beiträge: 19
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2024
#6
27.10.2025, 16:00
Kein Straftatbestand, aber es gibt noch den 124 OWi, wenn eine Deutschlandflagge mit Bundesadler gehisst wird
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