09.10.2025, 20:18
Fragen beziehen sich auf NDS.
1. Darf man in den Kommentaren auch Unterstreichungen vornehmen?
2. Darf man in den Kommentaren auch Normen als Verweise an den Rand schreiben- begrenzt auf 5 Stück?
3. Dürfen Unterstreichungen grds. auch farbig sein, wenn sie nicht systematisch sind?
1. Darf man in den Kommentaren auch Unterstreichungen vornehmen?
2. Darf man in den Kommentaren auch Normen als Verweise an den Rand schreiben- begrenzt auf 5 Stück?
3. Dürfen Unterstreichungen grds. auch farbig sein, wenn sie nicht systematisch sind?
09.10.2025, 20:27
https://justizportal.niedersachsen.de/st...57812.html
Frag am besten beim LJPA nach, alles andere bringt dir nichts. Die sind meiner Erfahrung nach sehr nett. Was wäre, wenn man dir hier jetzt sagt "ja ist okay" und dann sieht das eine überengagierte Aufsicht bei dir und es gibt ggf. Probleme, die dir unnötig Stress dann durch alle Klausuren durch bereiten., selbst wenn es am Ende keine bewertungsrelevanten Konsequenz unmittelbar haben sollte, kann die Bewertung ggf. durch deine beeinflusste Psyche beeinträchtigt werden. Warum sollte man dieses Risiko eingehen?
Frag am besten beim LJPA nach, alles andere bringt dir nichts. Die sind meiner Erfahrung nach sehr nett. Was wäre, wenn man dir hier jetzt sagt "ja ist okay" und dann sieht das eine überengagierte Aufsicht bei dir und es gibt ggf. Probleme, die dir unnötig Stress dann durch alle Klausuren durch bereiten., selbst wenn es am Ende keine bewertungsrelevanten Konsequenz unmittelbar haben sollte, kann die Bewertung ggf. durch deine beeinflusste Psyche beeinträchtigt werden. Warum sollte man dieses Risiko eingehen?


