04.10.2025, 21:38
Hallo zusammen,
ich bin am Verzweifeln und benötige etwas externe Beratung beziehungsweise Argumentation an die Hand.
Ich habe mein erstes Examen mit knapp über 9 gesamt abgeschlossen und beim Zweiten habe ich knapp 10,5 erreicht (mündlich steht aber nlch aus). Ich bin persönlich sehr überrascht von der Note und habe nunmehr eine andere Ausgangslage als ich bis dato angenommen hatte.
Aus Interesse habe ich mich bereits leicht in der Anwaltschaft umgeschaut und bei fast allen Anfragen positives Feedback bekommen.
Waren meist MK-Kanzleien, bei denen etwa 90/95 k Einstiegsgehalt geboten wurde.
GK war ich im Ref nie und kann deswegen nicht einschätzen, ob das etwas für mich wäre (wobei auch in den MK wohl knapp 50h gearbeitet wird, in Spitzen sicher mehr).
Ich habe allerdings ein mir wichtiges Hobby, dass sehr viel Zeit am Wochenende auffrisst.
Zudem noch eine Freundin, die bei der Polizei im Schichtdienst arbeitet…
Ich weiß nicht, ob und wie ich das bei den Arbeitszeiten unter einen Hut bringen soll.
Dann ist da die Justiz - ich könnte es mir sehr gut vorstellen, die Anwaltschaft aber auch.
Ich hatte überlegt, zunächst den Anwaltsjob „auszuprobieren“ für 2/3 Jahre und dann eventuell zu wechseln, insbesondere da ich noch 25 Jahre alt bin und dementsprechend vergleichsweise jung.
Was sind Argumente dafür, sich als Anwalt auszuprobieren und dann evtl. in den Staatsdienst zu gehen oder aber dafür doch direkt zum Staat zu gehen?
ich bin am Verzweifeln und benötige etwas externe Beratung beziehungsweise Argumentation an die Hand.
Ich habe mein erstes Examen mit knapp über 9 gesamt abgeschlossen und beim Zweiten habe ich knapp 10,5 erreicht (mündlich steht aber nlch aus). Ich bin persönlich sehr überrascht von der Note und habe nunmehr eine andere Ausgangslage als ich bis dato angenommen hatte.
Aus Interesse habe ich mich bereits leicht in der Anwaltschaft umgeschaut und bei fast allen Anfragen positives Feedback bekommen.
Waren meist MK-Kanzleien, bei denen etwa 90/95 k Einstiegsgehalt geboten wurde.
GK war ich im Ref nie und kann deswegen nicht einschätzen, ob das etwas für mich wäre (wobei auch in den MK wohl knapp 50h gearbeitet wird, in Spitzen sicher mehr).
Ich habe allerdings ein mir wichtiges Hobby, dass sehr viel Zeit am Wochenende auffrisst.
Zudem noch eine Freundin, die bei der Polizei im Schichtdienst arbeitet…
Ich weiß nicht, ob und wie ich das bei den Arbeitszeiten unter einen Hut bringen soll.
Dann ist da die Justiz - ich könnte es mir sehr gut vorstellen, die Anwaltschaft aber auch.
Ich hatte überlegt, zunächst den Anwaltsjob „auszuprobieren“ für 2/3 Jahre und dann eventuell zu wechseln, insbesondere da ich noch 25 Jahre alt bin und dementsprechend vergleichsweise jung.
Was sind Argumente dafür, sich als Anwalt auszuprobieren und dann evtl. in den Staatsdienst zu gehen oder aber dafür doch direkt zum Staat zu gehen?
04.10.2025, 21:44
(04.10.2025, 21:38)KaanzBW schrieb: Hallo zusammen,
ich bin am Verzweifeln und benötige etwas externe Beratung beziehungsweise Argumentation an die Hand.
Ich habe mein erstes Examen mit knapp über 9 gesamt abgeschlossen und beim Zweiten habe ich knapp 10,5 erreicht (mündlich steht aber nlch aus). Ich bin persönlich sehr überrascht von der Note und habe nunmehr eine andere Ausgangslage als ich bis dato angenommen hatte.
Aus Interesse habe ich mich bereits leicht in der Anwaltschaft umgeschaut und bei fast allen Anfragen positives Feedback bekommen.
Waren meist MK-Kanzleien, bei denen etwa 90/95 k Einstiegsgehalt geboten wurde.
GK war ich im Ref nie und kann deswegen nicht einschätzen, ob das etwas für mich wäre (wobei auch in den MK wohl knapp 50h gearbeitet wird, in Spitzen sicher mehr).
Ich habe allerdings ein mir wichtiges Hobby, dass sehr viel Zeit am Wochenende auffrisst.
Zudem noch eine Freundin, die bei der Polizei im Schichtdienst arbeitet…
Ich weiß nicht, ob und wie ich das bei den Arbeitszeiten unter einen Hut bringen soll.
Dann ist da die Justiz - ich könnte es mir sehr gut vorstellen, die Anwaltschaft aber auch.
Ich hatte überlegt, zunächst den Anwaltsjob „auszuprobieren“ für 2/3 Jahre und dann eventuell zu wechseln, insbesondere da ich noch 25 Jahre alt bin und dementsprechend vergleichsweise jung.
Was sind Argumente dafür, sich als Anwalt auszuprobieren und dann evtl. in den Staatsdienst zu gehen oder aber dafür doch direkt zum Staat zu gehen?
Pro Anwaltschaft: extrem vielseitig und flexibel. Aus der Anwaltschaft zum Staat und wieder zurück geht, andersherum schwieriger. Würde ich dir aufgrund deiner unklaren Berufsvorstellung anraten.
Pro Justiz: 3 Jahre mehr Justiz bedeuten 1 Gehaltsstufe mehr, auch auf Dauer. Die Berufserfahrung in der Anwaltschaft wird hier nicht (gleichwertig) berücksichtigt.
04.10.2025, 22:05
So abstrakt kann man das alles extrem schwierig beantworten...
Anwalt ist halt gewissermaßen immer ein Fulltime-Job. Also GKs erwarten häufig schon, dass du im Prinzip dauerhaft erreichbar bist (auch im Urlaub), damit du einspringen kannst, wenn was ganz wichtiges / eiliges ansteht... Inwieweit das bei MKs auch der Fall ist, keine Ahnung...
Bei der Justiz wird man dich am Wochenende sicher nicht belästigen. Allerdings kann auch hier die Arbeitsbelastung sehr hoch sein. Das ist halt extrem standortabhängig. Die eine Gehaltsstufe bei R1 wäre für mich jetzt kein Argument, so große Sprünge sind das nicht und du würdest wenn du dich erstmal als Anwalt ausprobierst bei den genannten Zahlen ja sogar einiges mehr verdienen als R1.
Anwalt ist halt gewissermaßen immer ein Fulltime-Job. Also GKs erwarten häufig schon, dass du im Prinzip dauerhaft erreichbar bist (auch im Urlaub), damit du einspringen kannst, wenn was ganz wichtiges / eiliges ansteht... Inwieweit das bei MKs auch der Fall ist, keine Ahnung...
Bei der Justiz wird man dich am Wochenende sicher nicht belästigen. Allerdings kann auch hier die Arbeitsbelastung sehr hoch sein. Das ist halt extrem standortabhängig. Die eine Gehaltsstufe bei R1 wäre für mich jetzt kein Argument, so große Sprünge sind das nicht und du würdest wenn du dich erstmal als Anwalt ausprobierst bei den genannten Zahlen ja sogar einiges mehr verdienen als R1.
05.10.2025, 00:03
Dass man in der Justiz bzgl. Wochenenden nicht belästigt werden kann, wär mir neu (Stichtwort: Bereitschaftsdienst).
05.10.2025, 07:23
Natürlich soll man es nicht nur daran fest machen. Da Du aber den Schichtdienst der Freundin erwähnst: in der Justiz kannst Du die Arbeitszeiten sehr selbständig bestimmen und es wird daher leichter fallen, die Zeiten mit denen der Freundin zu parallelisieren. Abgesehen davon ist Richter einfach ein toller Beruf.
05.10.2025, 13:46
(05.10.2025, 00:03)BetterLearnAll25 schrieb: Dass man in der Justiz bzgl. Wochenenden nicht belästigt werden kann, wär mir neu (Stichtwort: Bereitschaftsdienst).
Das steht ja relativ früh fest, wann man dran ist, oder? Solange ich das frühzeitig weiß, ist das problemlos vereinbar, dass ich mich am Wochenende beim Hobby freiblocke :)
Im Übrigen vielen Dank schon einmal für die Rückmeldungen :)
05.10.2025, 15:19
(04.10.2025, 21:38)KaanzBW schrieb: Hallo zusammen,
ich bin am Verzweifeln und benötige etwas externe Beratung beziehungsweise Argumentation an die Hand.
Ich habe mein erstes Examen mit knapp über 9 gesamt abgeschlossen und beim Zweiten habe ich knapp 10,5 erreicht (mündlich steht aber nlch aus). Ich bin persönlich sehr überrascht von der Note und habe nunmehr eine andere Ausgangslage als ich bis dato angenommen hatte.
Aus Interesse habe ich mich bereits leicht in der Anwaltschaft umgeschaut und bei fast allen Anfragen positives Feedback bekommen.
Waren meist MK-Kanzleien, bei denen etwa 90/95 k Einstiegsgehalt geboten wurde.
GK war ich im Ref nie und kann deswegen nicht einschätzen, ob das etwas für mich wäre (wobei auch in den MK wohl knapp 50h gearbeitet wird, in Spitzen sicher mehr).
Ich habe allerdings ein mir wichtiges Hobby, dass sehr viel Zeit am Wochenende auffrisst.
Zudem noch eine Freundin, die bei der Polizei im Schichtdienst arbeitet…
Ich weiß nicht, ob und wie ich das bei den Arbeitszeiten unter einen Hut bringen soll.
Dann ist da die Justiz - ich könnte es mir sehr gut vorstellen, die Anwaltschaft aber auch.
Ich hatte überlegt, zunächst den Anwaltsjob „auszuprobieren“ für 2/3 Jahre und dann eventuell zu wechseln, insbesondere da ich noch 25 Jahre alt bin und dementsprechend vergleichsweise jung.
Was sind Argumente dafür, sich als Anwalt auszuprobieren und dann evtl. in den Staatsdienst zu gehen oder aber dafür doch direkt zum Staat zu gehen?
Weil zu besser vom Anwalt zum Staat wechseln kannst, als andersherum. Aber auch nur weil du dich beim Staat zu bequem machen kannst.
05.10.2025, 15:38
(05.10.2025, 13:46)KaanzBW schrieb:(05.10.2025, 00:03)BetterLearnAll25 schrieb: Dass man in der Justiz bzgl. Wochenenden nicht belästigt werden kann, wär mir neu (Stichtwort: Bereitschaftsdienst).
Das steht ja relativ früh fest, wann man dran ist, oder? Solange ich das frühzeitig weiß, ist das problemlos vereinbar, dass ich mich am Wochenende beim Hobby freiblocke :)
Im Übrigen vielen Dank schon einmal für die Rückmeldungen :)
Zudem gibt es den Bereitschaftsdienst nicht überall, sondern vorwiegend an Amtsgerichten und dazu vorwiegend an Amtsgerichten am Sitz einer Staatsanwaltschaft, das dann in erster Linie deren Ansprechenpartner ist. Jedenfalls am hiesigen Amtsgericht ist der Plan des Bereitschaftsdienstes transparent öffentlich über das Internet einsehbar und steht im Voraus fest wie der GVP im Übrigen auch. Zudem ist jedenfalls im richterlichen Gemeinschaftsdienst nicht jeder Richter eingebunden, das hängt wiederum vom GVP ab und wird auch beim Dezernatszuschnitt berücksichtigt. Etwas anderes ist der staatsanwaltschaftliche Bereitschaftsdienst, dieser geht aber auch nur von 24 Stunden (08.00-08.00). Der richterliche Bereitschaftsdienst kann sich aber auch wohl sehr zwischen den Ländern unterscheiden. Während der richterliche Bereitschaftsdienst hier nur zur Tagzeit besteht (6-21 Uhr) und der Landesgesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit der Einrichtung gemeinsamer bezirksübergreifender Bereitschaftsdienste vorgesehen hatte (wir haben halt viel teils dünner besiedelte Fläche) soll es vom Hörensagen wohl in Berlin 24-Stunden-Verfügbarkeit von Ermittlungsrichtern geben.
05.10.2025, 16:56
(05.10.2025, 15:19)NRW556 schrieb:(04.10.2025, 21:38)KaanzBW schrieb: Hallo zusammen,
ich bin am Verzweifeln und benötige etwas externe Beratung beziehungsweise Argumentation an die Hand.
Ich habe mein erstes Examen mit knapp über 9 gesamt abgeschlossen und beim Zweiten habe ich knapp 10,5 erreicht (mündlich steht aber nlch aus). Ich bin persönlich sehr überrascht von der Note und habe nunmehr eine andere Ausgangslage als ich bis dato angenommen hatte.
Aus Interesse habe ich mich bereits leicht in der Anwaltschaft umgeschaut und bei fast allen Anfragen positives Feedback bekommen.
Waren meist MK-Kanzleien, bei denen etwa 90/95 k Einstiegsgehalt geboten wurde.
GK war ich im Ref nie und kann deswegen nicht einschätzen, ob das etwas für mich wäre (wobei auch in den MK wohl knapp 50h gearbeitet wird, in Spitzen sicher mehr).
Ich habe allerdings ein mir wichtiges Hobby, dass sehr viel Zeit am Wochenende auffrisst.
Zudem noch eine Freundin, die bei der Polizei im Schichtdienst arbeitet…
Ich weiß nicht, ob und wie ich das bei den Arbeitszeiten unter einen Hut bringen soll.
Dann ist da die Justiz - ich könnte es mir sehr gut vorstellen, die Anwaltschaft aber auch.
Ich hatte überlegt, zunächst den Anwaltsjob „auszuprobieren“ für 2/3 Jahre und dann eventuell zu wechseln, insbesondere da ich noch 25 Jahre alt bin und dementsprechend vergleichsweise jung.
Was sind Argumente dafür, sich als Anwalt auszuprobieren und dann evtl. in den Staatsdienst zu gehen oder aber dafür doch direkt zum Staat zu gehen?
Weil zu besser vom Anwalt zum Staat wechseln kannst, als andersherum. Aber auch nur weil du dich beim Staat zu bequem machen kannst.
Wie kommt es, das du so einen Quatsch schreibst. Als wäre Faulheit eine ansteckende (und nur im ÖD anzutreffende) Krankheit.
Und zur Klarheit: ja gibt im ÖD faule, aber auch fleißige Mitarbeiter (wie fast überall).
Fakt ist, willst du ein richtiges Privatleben, Frau und Hobby und ggf. Kinder nicht nur im CV ist GK raus. Ja es gibt auch in der GK Menschen die Kinder haben. Aber die Priorität 1 ist dort der Job und nicht das Kind.
MK geht mit Sicherheit besser. Je nachdem wird aber auch (mal) Anwesenheit/Arbeit m WE gefordert, aber eher die Ausnahme. ME lohnt sich MK zudem nur, wenn man Partner wird und Partner wird man nur, wenn man viel (bzw. mehr als andere) Kohle reinbringt und das geht als Anwalt halt über die Gleichung Zeit gegen Geld.
Im Ergebis muss man sich bewusst sein, dass Anwalt sein/werden viel und ggf. unplanbaren Zeitaufwand erfordert. Im Gegenzug bieten sich natürlich Möglichkeiten, die man fast nirgends sonst hat (150k zum Einstieg...). Die meisten die als Anwalt in einer GK / renommierten MK anfangen wollen Partner werden, die wenigsten schaffen es tatsächlich. Wenn du Anwalt wirst, sei bereit 100% zu geben, sonst lass es am besten direkt.
05.10.2025, 18:59
Anwalt werden kannst du immer, fraglich ist aber ob dich eine gute Kanzlei nimmt, nachdem du ein paar Jahre beim Staat warst. Gerade noch fachfremd. Beim Staat ist es ähnlich, bist du 5 Jahre Anwalt für M&A oder Familienrecht, dann bist du nicht erste Wahl fürs Ministerium in Umweltrecht. Da die Verwaltung aber weniger wählerisch ist als gute MKs oder GKs, kommt man eher von der Anwaltschaft zum Staat. Anders herum, wer 15 Jahre in der Steuerverwaltung war, der wird wohl eher in einer Steuerrechtskanzlei unterkommen, als derjenige der Anwalt im Bereich Arbeitsrecht war.