07.09.2025, 15:39
Hallo zusammen,
als frisch gebackene Rechtsanwältin stehen nun demnächst die ersten Gerichtstermine an. Der grobe Ablauf einer Verhandlung ist mir klar, jedoch hatte ich das Glück/Pech, dass ich in meiner Anwaltsstation keine Gerichtstermine wahrgenommen habe (betriebliche Gründe).
Natürlich bin ich nun ziemlich nervös und möchte mich ungern blamieren. Mir kommt aber jetzt die Frage auf, wie genau denn die Anträge gestellt werden. Nimmt man als Klägervertreter zB. nur Bezug auf die Anträge aus der Klageschrift oder muss man die Anträge wortwörtlich aussprechen?
Welche Tipps haben euch für eure ersten eigenen Termine geholfen?
als frisch gebackene Rechtsanwältin stehen nun demnächst die ersten Gerichtstermine an. Der grobe Ablauf einer Verhandlung ist mir klar, jedoch hatte ich das Glück/Pech, dass ich in meiner Anwaltsstation keine Gerichtstermine wahrgenommen habe (betriebliche Gründe).
Natürlich bin ich nun ziemlich nervös und möchte mich ungern blamieren. Mir kommt aber jetzt die Frage auf, wie genau denn die Anträge gestellt werden. Nimmt man als Klägervertreter zB. nur Bezug auf die Anträge aus der Klageschrift oder muss man die Anträge wortwörtlich aussprechen?
Welche Tipps haben euch für eure ersten eigenen Termine geholfen?
07.09.2025, 15:47
(07.09.2025, 15:39)Dem672 schrieb: Hallo zusammen,
als frisch gebackene Rechtsanwältin stehen nun demnächst die ersten Gerichtstermine an. Der grobe Ablauf einer Verhandlung ist mir klar, jedoch hatte ich das Glück/Pech, dass ich in meiner Anwaltsstation keine Gerichtstermine wahrgenommen habe (betriebliche Gründe).
Natürlich bin ich nun ziemlich nervös und möchte mich ungern blamieren. Mir kommt aber jetzt die Frage auf, wie genau denn die Anträge gestellt werden. Nimmt man als Klägervertreter zB. nur Bezug auf die Anträge aus der Klageschrift oder muss man die Anträge wortwörtlich aussprechen?
Welche Tipps haben euch für eure ersten eigenen Termine geholfen?
Der Richter spricht idR einfach in sein Diktiergerät "Kläger stellt den Antrag aus der Klageschrift vom..." Und Du nickst einfach.
Ziemlich häufig kommt man durch die Termine, ohne groß was tun zu müssen. Manchmal muss man aber auch ein bisschen härter verhandeln und aufpassen, weil die Gerichte es sich gerne einfach machen und das Ergebnis dann nicht unbedingt vorteilhaft für den Mandanten ist.
Tipps habe ich nicht, aber irgendwann kriegt man Routine. Wichtig ist, den Fall gut zu kennen und tatsächlich wie rechtlich durchdrungen zu haben.
07.09.2025, 17:09
(07.09.2025, 15:47)Äfes schrieb:So ist es.(07.09.2025, 15:39)Dem672 schrieb: Hallo zusammen,
als frisch gebackene Rechtsanwältin stehen nun demnächst die ersten Gerichtstermine an. Der grobe Ablauf einer Verhandlung ist mir klar, jedoch hatte ich das Glück/Pech, dass ich in meiner Anwaltsstation keine Gerichtstermine wahrgenommen habe (betriebliche Gründe).
Natürlich bin ich nun ziemlich nervös und möchte mich ungern blamieren. Mir kommt aber jetzt die Frage auf, wie genau denn die Anträge gestellt werden. Nimmt man als Klägervertreter zB. nur Bezug auf die Anträge aus der Klageschrift oder muss man die Anträge wortwörtlich aussprechen?
Welche Tipps haben euch für eure ersten eigenen Termine geholfen?
Der Richter spricht idR einfach in sein Diktiergerät "Kläger stellt den Antrag aus der Klageschrift vom..." Und Du nickst einfach.
Ziemlich häufig kommt man durch die Termine, ohne groß was tun zu müssen. Manchmal muss man aber auch ein bisschen härter verhandeln und aufpassen, weil die Gerichte es sich gerne einfach machen und das Ergebnis dann nicht unbedingt vorteilhaft für den Mandanten ist.
Tipps habe ich nicht, aber irgendwann kriegt man Routine. Wichtig ist, den Fall gut zu kennen und tatsächlich wie rechtlich durchdrungen zu haben.
Zumindest die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Aspekte sollten eigentlich schon im schriftlichen Verfahren vorgetragen und diskutiert worden sein. Die mV gibt dann noch die Gelegenheit, den bisherigen Vortrag zu ergänzen bzw. Beweisanträge zu stellen. In vielen Fällen fand ich (aus Richtersicht) die mV verzichtbar. Leider verzichtet zumindest die Klägerseite selten.
Alles jedenfalls halb so wild!
07.09.2025, 17:11
(07.09.2025, 15:47)Äfes schrieb:So ist es.(07.09.2025, 15:39)Dem672 schrieb: Hallo zusammen,
als frisch gebackene Rechtsanwältin stehen nun demnächst die ersten Gerichtstermine an. Der grobe Ablauf einer Verhandlung ist mir klar, jedoch hatte ich das Glück/Pech, dass ich in meiner Anwaltsstation keine Gerichtstermine wahrgenommen habe (betriebliche Gründe).
Natürlich bin ich nun ziemlich nervös und möchte mich ungern blamieren. Mir kommt aber jetzt die Frage auf, wie genau denn die Anträge gestellt werden. Nimmt man als Klägervertreter zB. nur Bezug auf die Anträge aus der Klageschrift oder muss man die Anträge wortwörtlich aussprechen?
Welche Tipps haben euch für eure ersten eigenen Termine geholfen?
Der Richter spricht idR einfach in sein Diktiergerät "Kläger stellt den Antrag aus der Klageschrift vom..." Und Du nickst einfach.
Ziemlich häufig kommt man durch die Termine, ohne groß was tun zu müssen. Manchmal muss man aber auch ein bisschen härter verhandeln und aufpassen, weil die Gerichte es sich gerne einfach machen und das Ergebnis dann nicht unbedingt vorteilhaft für den Mandanten ist.
Tipps habe ich nicht, aber irgendwann kriegt man Routine. Wichtig ist, den Fall gut zu kennen und tatsächlich wie rechtlich durchdrungen zu haben.
Zumindest die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Aspekte sollten eigentlich schon im schriftlichen Verfahren vorgetragen und diskutiert worden sein. Die mV gibt dann noch die Gelegenheit, den bisherigen Vortrag zu ergänzen bzw. Beweisanträge zu stellen. Alles halb so wild!
07.09.2025, 17:25
keine Panik, das wird schon.
Ich würde mir die Akte sauber strukturieren. Bei einer Papierakte die wesentlichen Schriftsätze markiert. Bei einer digitalen Akte Lesezeichen setzen- So kann man bei Nachfragen kurz anlesen. Der Rest ergibt sich von selbst
Ich würde mir die Akte sauber strukturieren. Bei einer Papierakte die wesentlichen Schriftsätze markiert. Bei einer digitalen Akte Lesezeichen setzen- So kann man bei Nachfragen kurz anlesen. Der Rest ergibt sich von selbst
07.09.2025, 17:34
Vielen Dank für eure Rückmeldungen! Das hat mich schon ziemlich beruhigt.
07.09.2025, 19:09
Wenn was neues auftaucht was sich während der Verhandlung nicht aufklären lässt, Schriftsatzfrist beantragen. Immer drauf achten ob beim Gegner was präkludiert ist. Bei Vorträgen vom Richter immer (jedenfalls im Kopf) in der Akte mitlesen und (möglichst höflich) widersprechen wenn er zB Vorgetragenes oder bestreiten übersieht etc. Der Rest kommt mit der Erfahrung.
07.09.2025, 19:16
Die Anträge sind nur in speziellen Situationen relevant: wenn zurückgenommen, erweitert, für erledigt erklärt wird, bei Säumnis, oder der Antrag ist falsch und muss berichtigt werden - dann hätte das Gericht allerdings eigentlich schon früher darauf hinweisen müssen. Wenn es dich beruhigt, geh diese Varianten vorher durch.
07.09.2025, 19:29
(07.09.2025, 19:09)Sesselpupser schrieb: Wenn was neues auftaucht was sich während der Verhandlung nicht aufklären lässt, Schriftsatzfrist beantragen. Immer drauf achten ob beim Gegner was präkludiert ist. Bei Vorträgen vom Richter immer (jedenfalls im Kopf) in der Akte mitlesen und (möglichst höflich) widersprechen wenn er zB Vorgetragenes oder bestreiten übersieht etc. Der Rest kommt mit der Erfahrung.
Nehmen wir mal an, beim Gegner ist etwas präkludiert. Wie gehe ich das Ganze dann an? Muss ich beantragen, dass der Vortrag der Gegenseite wegen Präklusion nicht gewertet werden soll oder reicht das, wenn ich lediglich sage, dass der Vortrag präkludiert ist?
Und wie läuft das generell ab, wenn ich dem Richter zB. widersprechen möchte? Dazwischenreden möchte ich ungern und bezweifle auch, dass das gut ankommt.
07.09.2025, 22:02
(07.09.2025, 19:29)Dem672 schrieb:(07.09.2025, 19:09)Sesselpupser schrieb: Wenn was neues auftaucht was sich während der Verhandlung nicht aufklären lässt, Schriftsatzfrist beantragen. Immer drauf achten ob beim Gegner was präkludiert ist. Bei Vorträgen vom Richter immer (jedenfalls im Kopf) in der Akte mitlesen und (möglichst höflich) widersprechen wenn er zB Vorgetragenes oder bestreiten übersieht etc. Der Rest kommt mit der Erfahrung.
Nehmen wir mal an, beim Gegner ist etwas präkludiert. Wie gehe ich das Ganze dann an? Muss ich beantragen, dass der Vortrag der Gegenseite wegen Präklusion nicht gewertet werden soll oder reicht das, wenn ich lediglich sage, dass der Vortrag präkludiert ist?
Das braucht es ohnehin keinen Antrag. Also ist die Form egal. In den allermeisten Fällen führt es außerdem zu nichts...
Und wie läuft das generell ab, wenn ich dem Richter zB. widersprechen möchte? Dazwischenreden möchte ich ungern und bezweifle auch, dass das gut ankommt.
Anschauen, Pause abwarten, "Herr Vorsitzender..."
Was übrigens wirklich noch wichtig ist: 295 ZPO. Manche Sachen muss man rechtzeitig vorbringen.



