03.09.2025, 16:24
Hallo zusammen,
ich arbeite derzeit noch als Rechtsanwältin, möchte aber ggfs in die Justiz als Richterin (Berlin) wechseln. Ich frage mich nun, ob die Proberichterzeit verkürzt werden kann, wenn ich als Rechtsanwältin tätig war. Dass das rein theoretisch möglich ist, konnte ich dem DiRG entnehmen. Ich frage mich aber, wie das in der Praxis gehandhabt wird.
Außerdem frage ich mich, wonach entschieden wird, wie man für die erste Station eingesetzt wird. Angenommen es besteht an mehreren Gerichten Bedarf, wird dann meine berufliche Erfahrung, also mein aktuelles Rechtsgebiet, berücksichtigt? Kommt man häufig auch direkt an ein AG oder eher - wie in anderen Bundesländern - zu einem LG?
Danke Euch!
ich arbeite derzeit noch als Rechtsanwältin, möchte aber ggfs in die Justiz als Richterin (Berlin) wechseln. Ich frage mich nun, ob die Proberichterzeit verkürzt werden kann, wenn ich als Rechtsanwältin tätig war. Dass das rein theoretisch möglich ist, konnte ich dem DiRG entnehmen. Ich frage mich aber, wie das in der Praxis gehandhabt wird.
Außerdem frage ich mich, wonach entschieden wird, wie man für die erste Station eingesetzt wird. Angenommen es besteht an mehreren Gerichten Bedarf, wird dann meine berufliche Erfahrung, also mein aktuelles Rechtsgebiet, berücksichtigt? Kommt man häufig auch direkt an ein AG oder eher - wie in anderen Bundesländern - zu einem LG?
Danke Euch!
03.09.2025, 17:09
Hi!
Erstmal schön, dass du dich für die Justiz interessierst. Ich bin vor zwei Jahren selbst von der Anwaltschaft in die Berliner Justiz gewechselt und habe es bisher nicht bereut (auch wenn nicht alles gut ist).
Dass die Probezeit durch Berufserfahrung verkürzt werden würde, wäre mir tatsächlich neu. Dir werden allerdings deine Berufsjahre als Erfahrungsjahre anerkannt und bei der Erfahrungsstufe berücksichtigt, was die Besoldung angeht. In der Regel wird man in Berlin nach 3 bis 3 1/2 Jahren auf Lebenszeit ernannt.
Das erste Probejahr wird je nach Bedarf der Gerichtsverwaltung eingeteilt. Das kann theoretisch erstmal alles sein (StA, Sozialgericht, Verwaltungsgericht, AG, LG Straf- oder Zivilsachen), da hast du meiner Erfahrung nach nicht viel Mitspracherecht. Bei der zweiten und dritten Station kannst du Wünsche äußern, die in der Regel auch bei der Personalentscheidung Einfluss finden. Eine Garantie dafür, dass du genau da eingesetzt wirst, gibt es aber m.E. nicht.
Viel Erfolg!
Erstmal schön, dass du dich für die Justiz interessierst. Ich bin vor zwei Jahren selbst von der Anwaltschaft in die Berliner Justiz gewechselt und habe es bisher nicht bereut (auch wenn nicht alles gut ist).
Dass die Probezeit durch Berufserfahrung verkürzt werden würde, wäre mir tatsächlich neu. Dir werden allerdings deine Berufsjahre als Erfahrungsjahre anerkannt und bei der Erfahrungsstufe berücksichtigt, was die Besoldung angeht. In der Regel wird man in Berlin nach 3 bis 3 1/2 Jahren auf Lebenszeit ernannt.
Das erste Probejahr wird je nach Bedarf der Gerichtsverwaltung eingeteilt. Das kann theoretisch erstmal alles sein (StA, Sozialgericht, Verwaltungsgericht, AG, LG Straf- oder Zivilsachen), da hast du meiner Erfahrung nach nicht viel Mitspracherecht. Bei der zweiten und dritten Station kannst du Wünsche äußern, die in der Regel auch bei der Personalentscheidung Einfluss finden. Eine Garantie dafür, dass du genau da eingesetzt wirst, gibt es aber m.E. nicht.
Viel Erfolg!
03.09.2025, 17:32
(03.09.2025, 17:09)BlnUser schrieb: Dass die Probezeit durch Berufserfahrung verkürzt werden würde, wäre mir tatsächlich neu. Dir werden allerdings deine Berufsjahre als Erfahrungsjahre anerkannt und bei der Erfahrungsstufe berücksichtigt, was die Besoldung angeht. In der Regel wird man in Berlin nach 3 bis 3 1/2 Jahren auf Lebenszeit ernannt.
Gemeint ist von der Erstellerin wohl § 10 Abs. 2 DRiG... Dazu findet man nicht viel, nur ein Urteil des OVG Hamburg, wo sowas mal abgelehnt wurde.
03.09.2025, 22:28
Ich kann nicht für Berlin sprechen, aber von den Richtern, die ich kenne, die zuvor Anwälte waren, wurde für niemanden die Proberichterzeit verkürzt. Allein die Berufserfahrung als Anwalt lässt sich keine bzw. kaum Rückschlüsse auf die fachliche und charakterliche Eignung als Richter zu. Deshalb wird voll ganz grundsätzlich auch die Proberichterzeit nicht verkürzt. Zumal man die Entscheidung nachträglich nicht mehr revidieren kann.
18.09.2025, 09:53
Danke für die Antworten.
Noch eine Frage: Wie viel früher erfährt man denn, an welches Gericht es geht? Angenommen ich starte zum 1.5.2026 (tue ich nicht, bin gerade erst bei der Anfertigung der Bewerbung, aber fiktiv). Wann weiß ich dann, ob ich Zivilsachen, Strafsachen, ÖR usw. mache? Erst kurz vorher? Ich habe etwas Sorge, da ich ja erst noch reinkommen muss. Danke!
Noch eine Frage: Wie viel früher erfährt man denn, an welches Gericht es geht? Angenommen ich starte zum 1.5.2026 (tue ich nicht, bin gerade erst bei der Anfertigung der Bewerbung, aber fiktiv). Wann weiß ich dann, ob ich Zivilsachen, Strafsachen, ÖR usw. mache? Erst kurz vorher? Ich habe etwas Sorge, da ich ja erst noch reinkommen muss. Danke!
18.09.2025, 11:04
Ich denke, dass sie die Proberichterzeit schlicht auch deshalb nicht durch Anrechnung o.ä. verkürzen, um mehr "Verfügungsmasse" zu haben, die je nach Bedarf eingesetzt werden kann.
18.09.2025, 21:36
(18.09.2025, 09:53)carla_berlin schrieb: Danke für die Antworten.
Noch eine Frage: Wie viel früher erfährt man denn, an welches Gericht es geht? Angenommen ich starte zum 1.5.2026 (tue ich nicht, bin gerade erst bei der Anfertigung der Bewerbung, aber fiktiv). Wann weiß ich dann, ob ich Zivilsachen, Strafsachen, ÖR usw. mache? Erst kurz vorher? Ich habe etwas Sorge, da ich ja erst noch reinkommen muss. Danke!
2-3 Wochen vor dem Einstellungstermin. Du wirst erst vom Richterwahlausschuss gewählt und dann erfolgt die Personaldezernentenrunde ein paar Wochen später.
Ich würde mich jetzt erstmal auf die Bewerbung konzentrieren und mir keine Gedanken darum machen, an welchem Gericht man eingesetzt werden könnte. Das Fachliche kommt von selbst und ist auch nicht immer Jura am Hochreck ;-)



