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Verschiedene Varianten der Jobabsage-Email
matthias97
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2025
#1
23.07.2025, 16:34
Vielleicht ist es dem einen oder anderen bereits aufgefallen: Wenn eine Bewerbung ohne vorheriges Gespräch abgelehnt wird, verschicken Kanzleien häufig sehr generische Absagen. Diese folgen meist demselben Schema:
  1. Dank für die Bewerbung
  2. Wir haben die Unterlagen mit Interesse gesichtet
  3. Leider müssen wir ihnen absagen
  4. Bitte nehmen Sie es nicht persönlich
  5. Gute Wünsche für den weiteren Weg
Mir ist jedoch aufgefallen, dass manche Absagen zusätzlich einen Satz enthalten, in dem ausdrücklich ermutigt wird, sich künftig erneut auf passende Positionen zu bewerben.
Stellt sich die Frage: Bedeutet das im Umkehrschluss, dass Bewerber, bei denen dieser Zusatz fehlt, grundsätzlich als nicht interessant gelten – und dass weitere Bewerbungen möglicherweise direkt aussortiert würden?

Oder interpretiere ich hier zu viel hinein?
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Bln2024
Junior Member
**
Beiträge: 38
Themen: 1
Registriert seit: Jun 2024
#2
26.07.2025, 12:32
Ich glaube, das ist ist eher von der jew. Kanzlei abhängig. Die HR-Abteilungen haben da vorgefertigte Mails, jede Absage klingt gleich. Manche haben halt dann diesen Zusatz.
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GKSucher77
Junior Member
**
Beiträge: 43
Themen: 1
Registriert seit: May 2025
#3
26.07.2025, 12:36
(26.07.2025, 12:32)Bln2024 schrieb:  Ich glaube, das ist ist eher von der jew. Kanzlei abhängig. Die HR-Abteilungen haben da vorgefertigte Mails, jede Absage klingt gleich. Manche haben halt dann diesen Zusatz.

Frage mich mittlerweile, ob Kanzleien überhaupt noch einstellen, wenn man nicht bekannt und bewährt ist oder dein Profil hat @BIn2024 
Bist du in deinem jetzigen Job aber zufrieden?
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