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Kündigung nach kurzer Zeit
Snoopy1234
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 4
Registriert seit: Mar 2025
#1
19.07.2025, 14:12
Hallo,

ich habe seit einer Woche meine erste Stelle nach dem Referendariat begonnen. Ich habe mich auf die Stelle echt gefreut aber nach einer Woche finde ich, dass ich kaum eingearbeitet werde und nicht kommuniziert wird was eigentlich von mir erwartet wird. Auch fühle ich mich nicht richtig angekommen, weil ich bisher kaum in das Team integriert bin.
Ich habe jetzt eine Zusage für eine andere Stelle bekommen auf die ich mich schon lange zuvor beworben hatte. Der Beginn wäre bereits in 3 Wochen.

Da ich eine 2 wöchige Kündigungsfrist habe könnte ich also wechseln. Ich frage mich aber,  wie ich das am Besten kommunizieren könnte, da eine Kündigung nach so kurzer Zeit ja doch ungewöhnlich ist.
Außerdem stellt sich die Frage was mit meiner Zulassung passiert. Die habe ich gemeinsam mit meinem Arbeitgeber ausgefüllt und der Rak geschickt. Bei meiner in Aussicht stehenden Stelle benötige ich keine Zulassung. Könnte ich kurzfristig die Zulassung zurückgeben oder sollte ich versuchen, dass der Prozess der Zulassung abgebrochen wird?
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Snoopy1234
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 4
Registriert seit: Mar 2025
#2
21.07.2025, 19:46
Niemand?
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kumpelanton
Member
***
Beiträge: 88
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2024
#3
21.07.2025, 21:55
(19.07.2025, 14:12)Snoopy1234 schrieb:  Außerdem stellt sich die Frage was mit meiner Zulassung passiert. Die habe ich gemeinsam mit meinem Arbeitgeber ausgefüllt und der Rak geschickt. Bei meiner in Aussicht stehenden Stelle benötige ich keine Zulassung. Könnte ich kurzfristig die Zulassung zurückgeben oder sollte ich versuchen, dass der Prozess der Zulassung abgebrochen wird?

wenn du für die andere stelle zwar keine zulassung benötigst, aber trotztdem als syndikus arbeiten könntest, dann versuch als syndikus da zu arbeiten. dann geht das geld weiterhin in das versorgungswerk (gut) und nicht in die gesetzliche (schlecht). wenn der arbeitgeber der anderen stelle aber gar keinen syndikus will, dann fliegst du aus der anwaltschaft raus, wenn der arbeitgeber keine freistellungserklärung erteilt. mit freistellungserklärung wärst du zwar noch anwalt, aber dein lohn würde trotzdem in die gesetzliche gehen (schlecht) und du müsstest den ganzen berufskram wie bea etc. selbst bezahlen (schlecht).

wenn deine mitgliedschaft in der anwaltschaft ohnehin vom tisch ist/sein soll, dann würde ich einfach bei der kammer anrufen und dein anliegen schildern. das sind meistens nette leute
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