13.04.2025, 18:45
Welches Einstiegsgehalt braucht man um auf ein ähnliches Entgelt wie eine Stelle mit a13 Besoldung zu kommen?
13.04.2025, 19:01
A13 ist in jedem Bundesland/ beim Bund unterschiedlich hoch.
So ungefähr sollte es netto so ca. bei 3900 € liegen. Also als Einstiegsgehalt zumindest ziemlich hoch. Gerade vor dem Hintergrund, dass hier in NRW auch die Grundschullehrer nach A13 besoldet werden und viele mittelständische Kanzleien, die (angeblich) nur Leute mit mindestens 2x Befriedigend einstellen, weniger zahlen.
So ungefähr sollte es netto so ca. bei 3900 € liegen. Also als Einstiegsgehalt zumindest ziemlich hoch. Gerade vor dem Hintergrund, dass hier in NRW auch die Grundschullehrer nach A13 besoldet werden und viele mittelständische Kanzleien, die (angeblich) nur Leute mit mindestens 2x Befriedigend einstellen, weniger zahlen.
13.04.2025, 19:02
13.04.2025, 19:57
(13.04.2025, 18:45)Snoopy1234 schrieb: Welches Einstiegsgehalt braucht man um auf ein ähnliches Entgelt wie eine Stelle mit a13 Besoldung zu kommen?
Du gehst auf oeffentlicher Dienst info und gibst die Parameter (Stufe, Familienzuschlag, sonstige Zuschläge) in den richtigen Rechner ein (Bund, Land). Dann ziehst Du die voraussichtlichen Kosten der Krankenversicherung ab und hast das reale Beamten-Netto als Referenzwert.
Dann gehst Du auf einen beliebigen Brutto-Netto-Rechner und ermittelst das erforderliche Arbeitnehmer-Brutto, um den Referenzwert zu erreichen.
Dann hast Du eine Antwort auf deine Frage. Genau genommen führt sie allerdings in die Irre, da Du bei gesamthafter Betrachtung die deutlich bessere Ruhestandsversorgung der Beamten gegenüber den Arbeitnehmern einpreisen müsstest. Keine Ahnung, wie man das berechnet.
Als Fazit kann man jedenfalls ziehen, dass Du schon ein ziemlich ordentliches Arbeitnehmer-Brutto brauchst, um mit dem poppeligen Sold eines Regierungsrates, Stufe 1 gleichzuziehen.
13.04.2025, 21:22
Ich weiß, dass der erste ,,Gehaltsscheck'' und seine Höhe verlockend sind, aber viel interessanter ist doch eigentlich, wie die Gegenüberstellung nach 10 Jahren aussieht. In der Anwaltschaft sind große Sprünge möglich, in der Verwaltung hast du eine planbare konstante Steigerung, die sich aber auch in Grenzen hält.
Wenn du in einer FWW-Kanzlei beginnst, liegst du zu Beginn deutlich unterm Netto von A13 bzw. R1. Wenn du nach ein paar Jahren in die Partnerschaft aufgenommen wirst, kannst du schon deutlich drüber liegen. Die Anwälte in den 5-10 Mann Kanzleien, in denen ich im Studium / Ref. war, haben auf entsprechende Nachfrage jedenfalls alle gesagt, dass sie deutlich mehr verdienen als die meisten Richter. Und das war in einer eher strukturschwachen 80.000 Einwohner Stadt...
Wenn du in einer FWW-Kanzlei beginnst, liegst du zu Beginn deutlich unterm Netto von A13 bzw. R1. Wenn du nach ein paar Jahren in die Partnerschaft aufgenommen wirst, kannst du schon deutlich drüber liegen. Die Anwälte in den 5-10 Mann Kanzleien, in denen ich im Studium / Ref. war, haben auf entsprechende Nachfrage jedenfalls alle gesagt, dass sie deutlich mehr verdienen als die meisten Richter. Und das war in einer eher strukturschwachen 80.000 Einwohner Stadt...