07.04.2025, 13:38
Hallo alle zusammen,
ich bin zur Zeit zwiegespalten. Ich habe mein zweites Examen knapp unter einem VB beendet. Ich finde den Beruf des Richters sehr interessant. Aber zugleich fühle ich mich dem nicht gewachsen. Ich habe das Gefühl, ich würde mich dann permanent überfordert fühlen und wie in der Examensvorbereitung. Das will ich natürlich nicht. Meine Endnote spricht mir eine gewisse Kompetenz zu, auch wenn ich mich teilweise nicht so fühle.
Wie würdet ihr mit so einer Situation umgehen? Ich habe großen Respekt vor dem Beruf des Richters und weiß nicht, ob ich mich Mal bewerben soll (ganz unabhängig von der Frage, ob ich überhaupt genommen werde)
ich bin zur Zeit zwiegespalten. Ich habe mein zweites Examen knapp unter einem VB beendet. Ich finde den Beruf des Richters sehr interessant. Aber zugleich fühle ich mich dem nicht gewachsen. Ich habe das Gefühl, ich würde mich dann permanent überfordert fühlen und wie in der Examensvorbereitung. Das will ich natürlich nicht. Meine Endnote spricht mir eine gewisse Kompetenz zu, auch wenn ich mich teilweise nicht so fühle.
Wie würdet ihr mit so einer Situation umgehen? Ich habe großen Respekt vor dem Beruf des Richters und weiß nicht, ob ich mich Mal bewerben soll (ganz unabhängig von der Frage, ob ich überhaupt genommen werde)
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
07.04.2025, 14:49
Hier ist nur eine einzige Antwort vertretbar:
Bewirb dich, probier es aus und finde es heraus, ob es für dich zu anspruchsvoll ist.
Fang als Richter an, schau selbst und wenn du merkst, es ist zu anspruchsvoll, mach was anderes.
Bewirb dich, probier es aus und finde es heraus, ob es für dich zu anspruchsvoll ist.
Fang als Richter an, schau selbst und wenn du merkst, es ist zu anspruchsvoll, mach was anderes.
07.04.2025, 14:59
zunächst: ich habe nie als Richter gearbeitet
daher würde ich es etwas angehen und dir einfach mal ein paar Fragen stellen ;)
Woher kommt deine Unsicherheit?
Im Rahmen des Refs hast du ja gesehen, was da an Themen ankommt. Was löst ganz konkret deine Unsicherheit aus? Breite des Aufgabegebiets? Verantwortung? Hohe erforderliche Selbständigkeit? Unkenntnis der internen Arbeitsabläufe? Mögliche zeitliche Überforderung?
Gibt es einen anderen Job, den du dir gut vorstellen kannst?
Was ist der Unterschied dieses Jobs zum Richter? Warum fühlst du dich dort sicherer? Hast du bessere Einblicke in diesen Job? Vorerfahrung?
Was müsste passieren, dass der Job als Richter für dich für die Zukunft passt?
Kannst du Rahmenbedingungen dafür definieren?
Was reizt dich am Job als Richter? Würdest du es bereuen die Chance nicht zu ergreifen?
Wäre es aus deiner Sicht schlimm zunächst Richter zu werden und es dann ggf. erst einmal auszuprobieren? Wäre es für dich ein Scheitern? Wäre das für dich tatsächlich schlimm oder nicht sogar eine Chance?
Versuche es mal für dich zu greifen. Manche Sachen im Leben kann man auch mal ausprobieren
daher würde ich es etwas angehen und dir einfach mal ein paar Fragen stellen ;)
Woher kommt deine Unsicherheit?
Im Rahmen des Refs hast du ja gesehen, was da an Themen ankommt. Was löst ganz konkret deine Unsicherheit aus? Breite des Aufgabegebiets? Verantwortung? Hohe erforderliche Selbständigkeit? Unkenntnis der internen Arbeitsabläufe? Mögliche zeitliche Überforderung?
Gibt es einen anderen Job, den du dir gut vorstellen kannst?
Was ist der Unterschied dieses Jobs zum Richter? Warum fühlst du dich dort sicherer? Hast du bessere Einblicke in diesen Job? Vorerfahrung?
Was müsste passieren, dass der Job als Richter für dich für die Zukunft passt?
Kannst du Rahmenbedingungen dafür definieren?
Was reizt dich am Job als Richter? Würdest du es bereuen die Chance nicht zu ergreifen?
Wäre es aus deiner Sicht schlimm zunächst Richter zu werden und es dann ggf. erst einmal auszuprobieren? Wäre es für dich ein Scheitern? Wäre das für dich tatsächlich schlimm oder nicht sogar eine Chance?
Versuche es mal für dich zu greifen. Manche Sachen im Leben kann man auch mal ausprobieren
07.04.2025, 15:13
Respekt vor der Aufgabe finde ich erst einmal sehr gut. Ob Du es kannst, wirst Du sehen. Nicht erst versuchen würde ich es nur dann, wenn Du entscheidungsschwach bist und dich sehr schwer entschließen kannst. Ansonsten ist es nicht nur für die Besten der Besten möglich, den Beruf ordentlich auszuüben.
07.04.2025, 18:01
Strafrichter ist nicht des Anspruchs höchste Stufe, und praktisch überall kannst du dahin wechseln (oder zur Staatsanwaltschaft), wenn es im Zivilrecht zu anspruchsvoll sein sollte.
07.04.2025, 18:17
Wer vor dem Richterberuf so einen Respekt hat wie du, weil er weiß, wie weitreichend die Folgen von Urteilen für Personen sein können, ist vielleicht sogar besser geeignet als manch anderer
07.04.2025, 18:45
(07.04.2025, 18:17)Jona schrieb: Wer vor dem Richterberuf so einen Respekt hat wie du, weil er weiß, wie weitreichend die Folgen von Urteilen für Personen sein können, ist vielleicht sogar besser geeignet als manch anderer
+1
Edit: Wobei man natürlich Spaß dran haben muss und sofern man ständig versucht alles bis ins letzten Detail perfekt zu machen, läuft man Gefahr im Richterberuf unterzugehen und dann wird es nicht lange, oder sogar nie Spaß machen.
07.04.2025, 19:25
Also ich kann nur für das VG sprechen: Die Mehrzahl der Fälle (95%) sind kein juristisches Bollwerk, auch wenn die VG-Richter gerne der Nabel der juristischen Welt sein möchten. Die, die juristisch "spannend" sind, gehen eh in die zweite Instanz. Ergo: Die Gefahr, etwas richtig "falsch" zu machen, ist nicht sonderlich groß. Es geht vielmehr darum, den Beteiligten zeitnah zum Rechtsfrieden zu verhelfen. Das ist viel wichtiger, als die x-te BVerwG rauszusuchen und damit sein Urteil zu untermauen. Das müssen viele, so auch ich, verinnerlichen. Die Frage ist: Bist du jemand, der/die entscheidungsfreudig ist und "einfach mal macht" oder zerdenkst du jeder deiner Entscheidungen bis ins kleinste Detail? Wenn Letzteres der Fall ist, wirst du in der Justiz mit der Masse an Verfahren (bei der StA und in der ordentlichen noch viel viel mehr) sang und klanglos untergehen.
07.04.2025, 21:18
(07.04.2025, 19:25)KölscheJung1 schrieb: Also ich kann nur für das VG sprechen: Die Mehrzahl der Fälle (95%) sind kein juristisches Bollwerk, auch wenn die VG-Richter gerne der Nabel der juristischen Welt sein möchten. Die, die juristisch "spannend" sind, gehen eh in die zweite Instanz. Ergo: Die Gefahr, etwas richtig "falsch" zu machen, ist nicht sonderlich groß. Es geht vielmehr darum, den Beteiligten zeitnah zum Rechtsfrieden zu verhelfen. Das ist viel wichtiger, als die x-te BVerwG rauszusuchen und damit sein Urteil zu untermauen. Das müssen viele, so auch ich, verinnerlichen. Die Frage ist: Bist du jemand, der/die entscheidungsfreudig ist und "einfach mal macht" oder zerdenkst du jeder deiner Entscheidungen bis ins kleinste Detail? Wenn Letzteres der Fall ist, wirst du in der Justiz mit der Masse an Verfahren (bei der StA und in der ordentlichen noch viel viel mehr) sang und klanglos untergehen.
"Entscheidungsfreudig sein" ist auch so ein Euphemismus dafür, Strafbefehle und schwere Ermittlungsmaßnahmen nach 2 Minuten Überfliegen der Akte mit einer "Wird schon passen"-Mentalität einfach zu unterschreiben.
Es ist leider kein Zufall, dass Strafverteidiger(innen) mittlerweile in großem Stil berichten, dass man gerade bei Rechtsfragen erst in 2. Instanz mit einer sorgfältigen Sachbefassung rechnen kann
08.04.2025, 14:18
(07.04.2025, 21:18)Jona schrieb: "Entscheidungsfreudig sein" ist auch so ein Euphemismus dafür, Strafbefehle und schwere Ermittlungsmaßnahmen nach 2 Minuten Überfliegen der Akte mit einer "Wird schon passen"-Mentalität einfach zu unterschreiben.
Nein, das ist es nicht. Wer nicht gescheit arbeitet, frei von allen Zweifeln ist, Anträge nicht liest und deshalb sehenden Auges Grundrechte verletzt, begeht objektiv Rechtsbeugung und ist keineswegs "entscheidungsfreudig".
Nur ist das Gegenteil halt auch nicht richtig.
Brecht, Lob des Zweifels:
[...]
Freilich, wenn ihr den Zweifel lobt
So lobt nicht
Das Zweifeln, das ein Verzweifeln ist!
Was hilft zweifeln können dem
Der nicht sich entschließen kann!
Falsch mag handeln
Der sich mit zu wenigen Gründen begnügt
Aber untätig bleibt in der Gefahr
Der zu viele braucht.
Es geht hier um ein vernünftiges Maß, Verhältnismäßigkeit und Goldene Mitte. Die sollte man nicht diskreditieren (und natürlich ebenso wenig ins andere Extrem verfallen). Vergleiche den Parallelstrang zu effektiver Arbeitstechnik am VG.