31.10.2019, 17:01
Hallo,
Ich wollte immer Staatsanwältin werden. Leider habe ich im ersten Examen nur 5,4 punkte. Jetzt meinte mein Ausbilder bei der sta. Ich solle die Wahlstation bei der sta machen. Das erste stex sei egal und er glaube, dass ich es schaffen könnte. Also meine Frage, ist das erste Examen wirklich egal? Gibt es jemanden der es mit einem ausreichend im ersten geschafft hat? Ich weiß, dass ich im zweiten auf jeden Fall die 7,76 punkte schaffen muss.
Vg
Ich wollte immer Staatsanwältin werden. Leider habe ich im ersten Examen nur 5,4 punkte. Jetzt meinte mein Ausbilder bei der sta. Ich solle die Wahlstation bei der sta machen. Das erste stex sei egal und er glaube, dass ich es schaffen könnte. Also meine Frage, ist das erste Examen wirklich egal? Gibt es jemanden der es mit einem ausreichend im ersten geschafft hat? Ich weiß, dass ich im zweiten auf jeden Fall die 7,76 punkte schaffen muss.
Vg
31.10.2019, 17:09
1. Das erste Examen ist nicht egal.
2. Das zweite Examen ist für den Staatsdienst wichtiger als das erste.
3. Wenn das zweite Examen gut wird, könnte es mit der StA klappen.
4. Unter "gut" gem. Punkt 3 würde ich bei deiner "Vornote" eher den VB-Bereich verstehen.
5. Freiwillige Zusatzstation im Ref bei der StA wird sehr gerne gesehen.
6. Punkt 5 kann aber nicht für sich über schlechte Examina hinweghelfen.
2. Das zweite Examen ist für den Staatsdienst wichtiger als das erste.
3. Wenn das zweite Examen gut wird, könnte es mit der StA klappen.
4. Unter "gut" gem. Punkt 3 würde ich bei deiner "Vornote" eher den VB-Bereich verstehen.
5. Freiwillige Zusatzstation im Ref bei der StA wird sehr gerne gesehen.
6. Punkt 5 kann aber nicht für sich über schlechte Examina hinweghelfen.
31.10.2019, 19:51
Aus meiner Sicht muss man da differenzieren.
Wenn du es schaffst, das vb zu knacken, dürfte das 1. Examen nicht so beachtlich sein, da du die ursprünglichen großen formalen Anforderungen erfüllt hast.
Landest du unter dem vb aber über den 7,76 soll man sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Das können ja zum Beispiel die Noten des ersten Examens sein, was bei dir dann leider herausfällt und es damit schwieriger macht.
Aber es gibt ja auch andere weiche Kriterien die es dir theoretisch möglich machen. Ob diese auf dich zutreffen kannst du ja nur selbst beurteilen. Ich empfehle als Anhaltspunkte die alte Landtagsanfrage aus 2016 Nr 5586 die hier mal jemand eingestellt hat. dort sind weiter unten Gründe aufgeführt, was damals gereicht hat wenn man unter vb war. Viele davon sind sehr schwammig, aber die Motivation solche Gründe anzunehmen ist natürlich höher je geeigneter sie dich halten. Ob das der Fall ist kannst ja nur du beurteilen und das durch eine Wahlstation bei hohen Tieren der GStA ggf. unter Beweis stellen
Wenn du es schaffst, das vb zu knacken, dürfte das 1. Examen nicht so beachtlich sein, da du die ursprünglichen großen formalen Anforderungen erfüllt hast.
Landest du unter dem vb aber über den 7,76 soll man sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Das können ja zum Beispiel die Noten des ersten Examens sein, was bei dir dann leider herausfällt und es damit schwieriger macht.
Aber es gibt ja auch andere weiche Kriterien die es dir theoretisch möglich machen. Ob diese auf dich zutreffen kannst du ja nur selbst beurteilen. Ich empfehle als Anhaltspunkte die alte Landtagsanfrage aus 2016 Nr 5586 die hier mal jemand eingestellt hat. dort sind weiter unten Gründe aufgeführt, was damals gereicht hat wenn man unter vb war. Viele davon sind sehr schwammig, aber die Motivation solche Gründe anzunehmen ist natürlich höher je geeigneter sie dich halten. Ob das der Fall ist kannst ja nur du beurteilen und das durch eine Wahlstation bei hohen Tieren der GStA ggf. unter Beweis stellen
31.10.2019, 19:59
(31.10.2019, 17:09)Informant schrieb: 1. Das erste Examen ist nicht egal.
2. Das zweite Examen ist für den Staatsdienst wichtiger als das erste.
3. Wenn das zweite Examen gut wird, könnte es mit der StA klappen.
4. Unter "gut" gem. Punkt 3 würde ich bei deiner "Vornote" eher den VB-Bereich verstehen.
5. Freiwillige Zusatzstation im Ref bei der StA wird sehr gerne gesehen.
6. Punkt 5 kann aber nicht für sich über schlechte Examina hinweghelfen.
Jedenfalls im Düsseldorfer Bezirk ist das 1. Stex tatsächlich "egal", solange die 7,76 erfüllt sind, zumindest um wenigstens zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Die Personalsituation ist mittlerweile derart kritisch, dass man mit 7,76 gute Chancen auf eine Einstellung hat.
Die Wahlstation bei einer StA oder der GStA zu absolvieren, kann man nur dringend empfehlen.
Zudem sind die anderen Noten der Stationen nicht unwichtig.
Wie ist denn deine StA Station bewertet worden?
31.10.2019, 21:40
Die Station wurde mit einem gut bewertet. Ich durfte viel machen z.B. war ich als Sitzungsvertreterin vor dem Schöffengericht und mein Ausbilder saß natürlich daneben. Auch sonst läuft das Ref. Ziemlich gut. Ich lerne viel und schreibe gute AG Klausuren. Mein Ausbilder hat mir selbst angeboten bei ihm die Wahlstation zu machen. Danke für die Tipps mit der "Liste" zu den Anforderungen, wenn man die 7,76 Punkte geschafft hat.
31.10.2019, 21:55
(31.10.2019, 21:40)Anna1992 schrieb: Die Station wurde mit einem gut bewertet. Ich durfte viel machen z.B. war ich als Sitzungsvertreterin vor dem Schöffengericht und mein Ausbilder saß natürlich daneben. Auch sonst läuft das Ref. Ziemlich gut. Ich lerne viel und schreibe gute AG Klausuren. Mein Ausbilder hat mir selbst angeboten bei ihm die Wahlstation zu machen. Danke für die Tipps mit der "Liste" zu den Anforderungen, wenn man die 7,76 Punkte geschafft hat.
Das klingt doch vielversprechend. Ich würde allerdings die Wahlstation bei der GStA machen und nicht erneut bei deinem Ausbilder. Eine zweite Empfehlung des gleichen Ausbilders hat m.E. keinen höheren Wert. Zudem ist es gut, sich bei der GStA schon einmal einen "Namen" zu machen.
31.10.2019, 23:43
(31.10.2019, 21:55)Gast123 schrieb:(31.10.2019, 21:40)Anna1992 schrieb: Die Station wurde mit einem gut bewertet. Ich durfte viel machen z.B. war ich als Sitzungsvertreterin vor dem Schöffengericht und mein Ausbilder saß natürlich daneben. Auch sonst läuft das Ref. Ziemlich gut. Ich lerne viel und schreibe gute AG Klausuren. Mein Ausbilder hat mir selbst angeboten bei ihm die Wahlstation zu machen. Danke für die Tipps mit der "Liste" zu den Anforderungen, wenn man die 7,76 Punkte geschafft hat.
Das klingt doch vielversprechend. Ich würde allerdings die Wahlstation bei der GStA machen und nicht erneut bei deinem Ausbilder. Eine zweite Empfehlung des gleichen Ausbilders hat m.E. keinen höheren Wert. Zudem ist es gut, sich bei der GStA schon einmal einen "Namen" zu machen.
Natürlich macht man die Station nicht bei dem selben Ausbilder.
Die GStA hat Vor- und Nachteile. Vorteilhaft ist, dass man tatsächlich "wichtigere" Leute kennen lernen KANN. Aber: im Hinblick auf eine Einstellung ist letztlich der General selbst entscheidend und dem wird man dort kaum mit Namen auffallen. Zudem kann die Arbeit bei der GStA recht langweilig sein, da man teilweise recht spezielle Aufgaben hat.
Eine Station bei der StA bedeutet, dass man durchaus eine Menge Abwechslung hat, je nach Ausbilder. Ich habe damals meinen Ausbilder aus
31.10.2019, 23:44
(31.10.2019, 23:43)Gast schrieb:(31.10.2019, 21:55)Gast123 schrieb:(31.10.2019, 21:40)Anna1992 schrieb: Die Station wurde mit einem gut bewertet. Ich durfte viel machen z.B. war ich als Sitzungsvertreterin vor dem Schöffengericht und mein Ausbilder saß natürlich daneben. Auch sonst läuft das Ref. Ziemlich gut. Ich lerne viel und schreibe gute AG Klausuren. Mein Ausbilder hat mir selbst angeboten bei ihm die Wahlstation zu machen. Danke für die Tipps mit der "Liste" zu den Anforderungen, wenn man die 7,76 Punkte geschafft hat.
Das klingt doch vielversprechend. Ich würde allerdings die Wahlstation bei der GStA machen und nicht erneut bei deinem Ausbilder. Eine zweite Empfehlung des gleichen Ausbilders hat m.E. keinen höheren Wert. Zudem ist es gut, sich bei der GStA schon einmal einen "Namen" zu machen.
Natürlich macht man die Station nicht bei dem selben Ausbilder.
Die GStA hat Vor- und Nachteile. Vorteilhaft ist, dass man tatsächlich "wichtigere" Leute kennen lernen KANN. Aber: im Hinblick auf eine Einstellung ist letztlich der General selbst entscheidend und dem wird man dort kaum mit Namen auffallen. Zudem kann die Arbeit bei der GStA recht langweilig sein, da man teilweise recht spezielle Aufgaben hat.
Eine Station bei der StA bedeutet, dass man durchaus eine Menge Abwechslung hat, je nach Ausbilder. Ich habe damals meinen Ausbilder aus der StA Station gefragt, was er enpfehlen würde. Der nannte mir einen hervorragenden Kollegen aus dem selben Haus. So könntest du auch vorgehen. Wenn er zur GStA rät, etwa weil das in deinem Bezirk üblich, mach das.
01.11.2019, 11:47
Also wenn du zur StA willst sollte jetzt dein oberstes Ziel sein das VB im zweiten Examen zu schaffen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du eine objektive Chance hast, wenn du 7,76 anpeilst. Dass ist das absolute minimum der Notenanforderungen für das Zweite Examen und eine absolute Durchschnittsleistung normal motivierter Referendare. Mit einem mittleren Ausreichend im ersten, hast du ohne VB im Zweiten keine (objektiven) Argumente die für dich sprechen.
01.11.2019, 11:53
Sehe ich auch genauso. In der Justiz gibt es kein Vitamin B durch Zusatzstationen, solange du kein "gutes" zweites vorlegen kannst jetzt.
Aber die Möglichkeit ist da und wenn es dein absoluter Traum ist, dann versuche alles daran zu setzen, dass es mit der 9,0 im zweiten klappt!
Aber die Möglichkeit ist da und wenn es dein absoluter Traum ist, dann versuche alles daran zu setzen, dass es mit der 9,0 im zweiten klappt!