17.03.2025, 18:05
Hallo miteinander,
ich habe vor, mich demnächst bei der bayerischen Justiz zu bewerben. Auf der Webseite heißt es:
„Ihre Bewerbung muss regelmäßig binnen drei Jahren nach dem Tag der mündlichen Prüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz eingehen. Sie müssen sich mit Ihrem Examensergebnis der jeweiligen Konkurrenz stellen. Geht Ihre Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt ein, haben Sie Ihr breites Fachwissen und Ihre präsenten Fachkenntnisse gemäß Ziffer 2.1.1 des Anforderungsprofils für Richter und Staatsanwälte (AnfoRiStABek) gegebenenfalls in einem Fachgespräch im Rahmen des Vorstellungsgesprächs unter Beweis zu stellen.“
Da meine mündliche Prüfung aufgrund eines LL.M.-Studiums sowie Tätigkeit in der Großkanzlei mittlerweile über 3 Jahre zurückliegt:
Für Erfahrungen (eigene oder Nahbereichsempirie) wäre ich sehr dankbar.
LG
ich habe vor, mich demnächst bei der bayerischen Justiz zu bewerben. Auf der Webseite heißt es:
„Ihre Bewerbung muss regelmäßig binnen drei Jahren nach dem Tag der mündlichen Prüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz eingehen. Sie müssen sich mit Ihrem Examensergebnis der jeweiligen Konkurrenz stellen. Geht Ihre Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt ein, haben Sie Ihr breites Fachwissen und Ihre präsenten Fachkenntnisse gemäß Ziffer 2.1.1 des Anforderungsprofils für Richter und Staatsanwälte (AnfoRiStABek) gegebenenfalls in einem Fachgespräch im Rahmen des Vorstellungsgesprächs unter Beweis zu stellen.“
Da meine mündliche Prüfung aufgrund eines LL.M.-Studiums sowie Tätigkeit in der Großkanzlei mittlerweile über 3 Jahre zurückliegt:
- Hat jemand Erfahrungen, wie streng diese Frist derzeit/in der Vergangenheit gehandhabt wird/wurde?
- Wie kann ich mir ein entsprechendes Fachgespräch inhaltlich vorstellen?
- Ich überlege sicherheitshalber vor dem Gespräch ein paar Hemmer-Assessorkarteikarten zur StPO und ZPO durchzuprügeln, um zumindest ein paar ganz grundlegende Dinge mental zu reaktivieren. Materielles Strafrecht habe ich kürzlich schon mal anhand eines aktuellen Skripts wiederholt. Meint ihr, das sollte im Ernstfall ausreichend sein, oder habt ihr noch ergänzende Empfehlungen?
Für Erfahrungen (eigene oder Nahbereichsempirie) wäre ich sehr dankbar.
LG