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Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben?
ausgelawt
Junior Member
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Beiträge: 11
Themen: 5
Registriert seit: Feb 2025
#1
11.03.2025, 10:24
Ich habe nach wie vor Zeitprobleme beim Abfassen von Klausuren und schreibe aber bereits im Mai..
Wie geht ihr mit der Zeiteinteilung vor? Und schreibt ihr zuerst den Tatbestand oder die Entscheidungsgründe?
Für mich habe ich gemerkt, dass ich ruhiger bin, wenn ich den Tatbestand zuerst abfrühstücke, weil ich sonst zu unruhig werde. 
Bisher ist mein Ziel, dass nach 1,5 Stunden die Lösungsskizze steht und dann ich in 30 Minuten den Tatbestand abfasse, damit ich für die Begründetheit 3 Stunden habe. Aber das kommt nie hin. Meist habe ich für die Begründetheit knapp 2 Stunden.. Ich tippe auch zu langsam.
Habt ihr Tipps? Wie geht ihr vor?
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Rechtsverwender
Member
***
Beiträge: 59
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2025
#2
11.03.2025, 10:45
Einen Tag Kurzurlaub machen. Begrifflichkeiten klar kriegen: Warum nennst Du die Entscheidungsgründe "Begründetheit" und wo kommen bei Dir die Sachurteilsvoraussetzungen hin. Es scheint ein wenig, als wäre Dir der Aufbau noch gar nicht in Fleisch und Blut übergegangen. Das wäre der erste Schritt.

Dann bin ich Fan von TB vor EG. Wenn Du beim Tatbestand feststellst, dass die Skizze neben der Sache lag, ist Korrektur angesagt. Wenn dann die EG schon stehen, fehlt die Zeit dafür. Außerdem ist der Tatbestand im Urteil eine wunderbare Gelegenheit, den Ablauf strukturiert aufzubereiten. 

So stumpf es klingt: Üben, üben, üben. Den TB zu schreiben ist Fleißarbeit. Wenn da Zeit liegen bleibt, dann vermutlich nicht weil es so komplex ist, sondern weil Dir die Übung im präzisen Zusammenfassen innerhalb einer festen Struktur fehlt. Jeden Tag mindestens einen (extra) Tatbestand schreiben.
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ausgelawt
Junior Member
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Beiträge: 11
Themen: 5
Registriert seit: Feb 2025
#3
11.03.2025, 10:54
Ich habe in Eile geschrieben und schneller gedacht als getippt. Mir ist schon klar, dass die Entscheidungsgründe Zulässigkeit und Begründetheit der Klage umfasst. Die Begrifflichkeiten sind nicht das Problem. Wie teilst du dir die Zeit ein?
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 488
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#4
11.03.2025, 11:05
Ob TB oder EG zuerst schreiben, ist Geschmackssache. Kaiser empfiehlt mWn erst Tb für das Gefühl etwas erstes geschafft zu haben. Letztlich ist es natürlich so, dass der Tb zuerst gelesen wird und damit einen ersten Eindruck hinterlässt. Wenn der Tb sich schwierig lesen lässt und/oder schlimmstenfalls an entscheidenden Stellen (Richtiger Zuordnung von Streitigem, Anträge, Prozessgeschichte, ggf. wichtige Aspekte des unstreitigen) fehlerhaft ist, dann macht das natürlich einen ersten nicht so tollen Eindruck. Gleichzeitig darf man aber auch nicht zu viel Zeit damit vergeuden. Sofern man Probleme damit hat sich bei dem unstreitigen (ggf. auch bei Streitigem) auf das entscheidungserhebliche zu beschränken, kann es helfen EG zuerst zu schreiben und dann den Tatbestand isoliert auf das in den EG verwendete. 

Die Anforderungen an den Tb sind in jedem Fall gleich. Es ist nur wichtig, dass man eben Anträge, ggf. kleine und große Prozessgeschichte sowie das streitige Vorbringen richtig bennent und bei Letzterem auch der Beweislast entsprechend richtig zuordnet. Zusätzlich muss man bei dem Unstreitigen aufpassen, dass man nicht zu viel niederschreibt, sondern sich wirklich auf das entscheidungserhebliche beschränkt und ausdrücklich von dem Verweisungsgebot auf Anlagen in § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO Gebrauch zu machen. Ein kopflastiger / zu umfangreicher Tatbestand (was in der Regel durch zu viel Unstreitiges und/oder Erwähnung von Streitigem passiert, auf das es überhaupt nicht ankommt) widerspräche dem Wortlaut des § 313 Abs. 2 Satz 1 ZPO "dem wesentlichen Inhalt nach".
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2025, 11:06 von RefNdsOL.)
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Rechtsverwender
Member
***
Beiträge: 59
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2025
#5
11.03.2025, 11:29
(11.03.2025, 10:54)ausgelawt schrieb:  Ich habe in Eile geschrieben und schneller gedacht als getippt. Mir ist schon klar, dass die Entscheidungsgründe Zulässigkeit und Begründetheit der Klage umfasst. Die Begrifflichkeiten sind nicht das Problem. Wie teilst du dir die Zeit ein?

Das wirst Du selbst am besten wissen. Aus Erfahrung: Nachlässigkeiten passieren nicht mal eben so, sondern weil jemand zu wenig auf Stringenz achtet. Fang damit in jeder blöden WhatsApp Nachricht an. Wenn dein Gegenüber nachfragen muss, fehlt was. Hier sagen wir es dir. In der Klausur sagt es Dir die Note.

Meine Zeiteinteilung in Urteilsklausuren hing immer ein wenig an deren Komplexität. Am Ende war es aus dem Handgelenk geschrieben. Grob:
1h Skizze.
Bestandsaufnahme: bin ich fast durch oder zieht es sich? Wenn ja, warum? Gibt es ein Problem, das ich gezielt opfern kann um Zeit zu gewinnen oder ist hier eine versaute Reinschrift (wir haben noch mit der Hand geschrieben) die bessere Option.
Noch max. 30-45 Minuten für die Skizze, falls nötig.
Tatbestand, so schnell wie möglich runter schreiben. Der Inhalt ist (s. Vorposter) vorgegeben, es dauert also so lange, wie es dauert.
Die letzten Seiten des Urteils schreiben (damit sie lesbar sind, entfällt bei dir, und alle nötigen Entscheidungen enthalten, die man unter Zeitdruck gerne vergisst).
Was dann blieb, war die Zeit, in der ich die EG von oben nach unten geschrieben habe.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2025, 11:45 von Rechtsverwender.)
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Freidenkender
Senior Member
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Beiträge: 715
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#6
11.03.2025, 18:27
wir haben damals von unseren Referenten den Tipp bekommen zuerst die Entscheidungsgründe, dann Rubrum, dann Tatbestand. Begründung: meisten Punkte gibt es für die Entscheidungsgründe und die wenigsten für den Tatbestand. So zumindest meine Vermutung ohne selbst Korrektor zu sein. Ich habe zumindest Klausuren ohne geforderten Tatbestand im Examen über den Strich gesetzt

Am Ende Geschmacksfrage. Wie fühlst du dich am sichersten. Willst du schnell was auf dem Papier abgeschlossen haben? Dann Tatbestand. Mir hat das Schreiben der Entscheidungsgründe geholfen, beim Schreiben des Tatbestandes ggf. noch Details in der Darstellung zu schärfen
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RiNrw
Junior Member
**
Beiträge: 29
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#7
11.03.2025, 19:39
(11.03.2025, 18:27)Freidenkender schrieb:  wir haben damals von unseren Referenten den Tipp bekommen zuerst die Entscheidungsgründe, dann Rubrum, dann Tatbestand. Begründung: meisten Punkte gibt es für die Entscheidungsgründe und die wenigsten für den Tatbestand. So zumindest meine Vermutung ohne selbst Korrektor zu sein. Ich habe zumindest Klausuren ohne geforderten Tatbestand im Examen über den Strich gesetzt

Am Ende Geschmacksfrage. Wie fühlst du dich am sichersten. Willst du schnell was auf dem Papier abgeschlossen haben? Dann Tatbestand. Mir hat das Schreiben der Entscheidungsgründe geholfen, beim Schreiben des Tatbestandes ggf. noch Details in der Darstellung zu schärfen
Ich kann die Taktik total nachvollziehen, finde sie allerdings sehr riskant. Natürlich ist der Tatbestand kein Punktebringer und taucht ja auch in Lösungsskizzen nicht auf. Aus Korrektorensicht ist die Arbeit allerdings ohne Tatbestand einfach untauglich. 

Ich persönlich würde mit dem Tatbestand anfangen und erst dann die Entscheidungsgründe schreiben, allerdings den Tatbestand abbrechen bei der von dir gesetzten Zeit und ggf später darauf zurückkommen. 

Ich finde deine Zeiteinteilung gar nicht so verkehrt, aber offenbar bist du zu langsam beim Schreiben. Deshalb wäre auch mein Tipp es zu üben.
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Pat09
Junior Member
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Beiträge: 11
Themen: 4
Registriert seit: Jul 2024
#8
12.03.2025, 00:30
Ich schreibe immer zuerst die Entscheidungsgründe und dann den Tatbestand in der letzten halben Stunde. 
Ich nehme mir 2 Stunden Zeit für eine Lösungsskizze, dann Rubrum+Tenor, E-Gründe und als letztes den Tatbestand. 
Meiner Meinung nach hat der Tatbestand am Ende immer gepasst, auch wenn er nicht perfekt war. Oft kommt da bei meiner Korrektur dann einfach ein Haken und die Sache ist gegessen. Ich hab auch schon Klausuren geschrieben bei dem ich zuerst den Tatbestand und dann die E-Gründe geschrieben habe. Da war ich dann aber auch mit den E-Gründen nicht zufrieden, weil ich zu viel Zeit am Tatbestand verloren habe.
Unsere AG Leiter empfehlen uns auch zuerst die E-Gründe zu schreiben, weil dort die meisten Punkte zu holen sind.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.994
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#9
12.03.2025, 18:31
Entscheidender als die Reihenfolge ist etwas anderes: vor der Reinschrift muss die Klausur gelöst sein, und nicht nur der Spur nach. Sonst muss man korrigieren, und das kostet Zeit und bringt die Gefahr von Widersprüchen mit sich.

Unbedingt anfangen würde ich aber mit dem Tenor: wer den am Ende schreiben will und es dann nicht mehr hinbekommt, riskiert wirklich alles.
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Rechtsverwender
Member
***
Beiträge: 59
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2025
#10
12.03.2025, 21:51
(12.03.2025, 18:31)Praktiker schrieb:  Entscheidender als die Reihenfolge ist etwas anderes: vor der Reinschrift muss die Klausur gelöst sein, und nicht nur der Spur nach. Sonst muss man korrigieren, und das kostet Zeit und bringt die Gefahr von Widersprüchen mit sich.

Unbedingt anfangen würde ich aber mit dem Tenor: wer den am Ende schreiben will und es dann nicht mehr hinbekommt, riskiert wirklich alles.
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