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  5. Absage bei GK = "Sperre" bei der HR?
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Absage bei GK = "Sperre" bei der HR?
Bln2024
Junior Member
**
Beiträge: 41
Themen: 1
Registriert seit: Jun 2024
#1
09.03.2025, 17:23
Hi liebes Forum,

ich bewerbe mich derzeit nach bestandenem zweiten Examen bei GKs und habe bisher einige Absagen bekommen trotz - auf Papier - passendem CV (2xVB, Diss + LLM (kein Prestige-LLM aber)). Ich erkläre mir das so, dass ich mich v.a. in Berlin beworben habe & hier ehrlicherweise ein Doppel-VB nichts besonderes ist, daher bin ich eigtl. rel. entspannt :)

Ich habe am Freitag auf ein Headhunter-Angebot bei LinkedIn geantwortet und mit der Agentur telefoniert. Es war nur ein Erstgespräch und ich habe keiner Vermittlung zugestimmt, sondern mich nur informiert. Dort meinte man zu mir, dass man mich von deren Seite aus im Fall, dass ich zusage, erstmal nicht bei den Kanzleien, die mich schon abgelehnt haben, anbieten würde. Begründet wurde das damit, dass die HR-Abteilungen bei GKs "abgelehnte Bewerber manchmal erstmal für eine Weile sperren würden". Ist das denn wahr? Das wäre vor dem Hintergrund traurig, weil mich eine MC-GK in Berlin abgelehnt hat, mir aber eine Stellenanzeige von der Kanzlei in DUS zusagen würde - jetzt würde ich mich gerne selbst darauf bewerben, aber habe nun natürlich Sorge, dass ich "geblacklisted" sein könnte?
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Patenter Gast
Senior Member
****
Beiträge: 703
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#2
09.03.2025, 17:28
Das ist Unsinn. Aber es macht natürlich keinen Sinn, wenn dich der Headhunter auf dieselbe Stelle nochmal bewirbt.

Unter uns, lass das mit dem Headhunter sein und schreib noch ein paar Bewerbungen selbst. Das wird schon werden.
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JuraHassLiebe
Prospect
****
Beiträge: 340
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#3
09.03.2025, 17:35
(09.03.2025, 17:23)Bln2024 schrieb:  Hi liebes Forum,

ich bewerbe mich derzeit nach bestandenem zweiten Examen bei GKs und habe bisher einige Absagen bekommen trotz - auf Papier - passendem CV (2xVB, Diss + LLM (kein Prestige-LLM aber)). Ich erkläre mir das so, dass ich mich v.a. in Berlin beworben habe & hier ehrlicherweise ein Doppel-VB nichts besonderes ist, daher bin ich eigtl. rel. entspannt :)

Ich habe am Freitag auf ein Headhunter-Angebot bei LinkedIn geantwortet und mit der Agentur telefoniert. Es war nur ein Erstgespräch und ich habe keiner Vermittlung zugestimmt, sondern mich nur informiert. Dort meinte man zu mir, dass man mich von deren Seite aus im Fall, dass ich zusage, erstmal nicht bei den Kanzleien, die mich schon abgelehnt haben, anbieten würde. Begründet wurde das damit, dass die HR-Abteilungen bei GKs "abgelehnte Bewerber manchmal erstmal für eine Weile sperren würden". Ist das denn wahr? Das wäre vor dem Hintergrund traurig, weil mich eine MC-GK in Berlin abgelehnt hat, mir aber eine Stellenanzeige von der Kanzlei in DUS zusagen würde - jetzt würde ich mich gerne selbst darauf bewerben, aber habe nun natürlich Sorge, dass ich "geblacklisted" sein könnte?

Nein, sofern das Profil stimmt und die Stelle da ist, musst du dir mEn keine Sorgen machen.
Was natürlich keinen guten Eindruck macht, ist sich nach einer Absage auf ein und dieselbe Stelle oder dasselbe Team am selben Standort unmittelbar erneut zu bewerben. Aber bei einer anderen Stelle, sogar an einem anderen Standort, würde ich sagen, steht der Bewerbung nichts entgegen.
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Bln2024
Junior Member
**
Beiträge: 41
Themen: 1
Registriert seit: Jun 2024
#4
09.03.2025, 18:37
Danke Euch für die Antworten, das freut mich, dass es wohl Unsinn war, was der Headhunter gesagt hat :)
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