09.03.2025, 15:33
An die, die in ihrer Karriere schon beides gesehen haben: würdet ihr die fachgerichtsbarkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorziehen? Oder andersherum? Und was ist letztlich ausschlaggebend für eure Entscheidung?
09.03.2025, 21:27
Ich hatte damals beide Angebote und habe mich gegen das VG und für die Ordentliche entschieden. Das zwar auch wegen der räumlichen Situation und der damals ungünstigen Stellenperspektive in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Immer, wenn ich aber mit dem VG Kontakt hatte, war ich aber froh, nicht dort gelandet zu sein. Mir liegt die Vielfalt der Ordentlichen (einschließlich StA) mehr und dass dort die Dinge mitunter auch etwas pragmatischer angegangen werden (Ausnahmen gibt es natürlich immer, aber im Schnitt geht es beim VG doch etwas umständlicher zu).
Immer, wenn ich aber mit dem VG Kontakt hatte, war ich aber froh, nicht dort gelandet zu sein. Mir liegt die Vielfalt der Ordentlichen (einschließlich StA) mehr und dass dort die Dinge mitunter auch etwas pragmatischer angegangen werden (Ausnahmen gibt es natürlich immer, aber im Schnitt geht es beim VG doch etwas umständlicher zu).