08.03.2025, 23:49
Hi,
angekommen ich bin nun StA auf Lebenszeit / Richter auf Lebenszeit (jeweils NRW), kann ich ohne weiteres von LG Dortmund/AG Dortmund bspw nach Düsseldorg/Arnsberg etc wechseln (auf eigenen Wunsch - es geht nicht um eine aufgezwungene Versetzung oÄ)?
Ich finde leider keine Vorschriften hierzu. Ich wohne derzeit nämlich in einer großen Stadt und möchte aber in einigen Jahren (Kinderplanung) ländlicher wohnen und dort auch an einem Gericht arbeiten.
Und kann ich als Richter/Staatsanwalt auf Lebenszeit auch mal auf die anderen Seite wechseln für einige Jahre (also dann zur StA/Richterschaft) - denn eigentlich würde ich das noch ausprobieren und zuvor hatte sich nie die Gelegenheit ergeben.
Hat da jemand bitte nähere Infos/Erfahrungen?
Danke Euch
angekommen ich bin nun StA auf Lebenszeit / Richter auf Lebenszeit (jeweils NRW), kann ich ohne weiteres von LG Dortmund/AG Dortmund bspw nach Düsseldorg/Arnsberg etc wechseln (auf eigenen Wunsch - es geht nicht um eine aufgezwungene Versetzung oÄ)?
Ich finde leider keine Vorschriften hierzu. Ich wohne derzeit nämlich in einer großen Stadt und möchte aber in einigen Jahren (Kinderplanung) ländlicher wohnen und dort auch an einem Gericht arbeiten.
Und kann ich als Richter/Staatsanwalt auf Lebenszeit auch mal auf die anderen Seite wechseln für einige Jahre (also dann zur StA/Richterschaft) - denn eigentlich würde ich das noch ausprobieren und zuvor hatte sich nie die Gelegenheit ergeben.
Hat da jemand bitte nähere Infos/Erfahrungen?
Danke Euch
09.03.2025, 13:14
Unabhängig von NRW geht das nur, wenn es entsprechende Planstellen gibt.