27.10.2019, 13:18
Liebe Forengemeinde,
hat jemand aktuelle Einblicke in die Einstellungspraxis der bayrischen Justiz? Interessieren würden mich insbesondere folgende Aspekte:
- Wie streng ist die aktuelle Notengrenze von 8,0 Punkten im 2. Examen einschl. der Umrechnung nach bayrischen Maßstäben?
- Wie sieht es mit der Drei-Jahres-Frist aus? Kennt ihr Menschen, die sich nach mehr als drei Jahren nach dem 2. Examen erfolgreich beworben haben?
- Wie sieht es mit örtlichen Präferenzen während der Probezeit aus?
Freue mich über eure Rückmeldungen. Vielen Dank!
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- Wie streng ist die aktuelle Notengrenze von 8,0 Punkten im 2. Examen einschl. der Umrechnung nach bayrischen Maßstäben?
- Wie sieht es mit der Drei-Jahres-Frist aus? Kennt ihr Menschen, die sich nach mehr als drei Jahren nach dem 2. Examen erfolgreich beworben haben?
- Wie sieht es mit örtlichen Präferenzen während der Probezeit aus?
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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27.10.2019, 15:51
Ich halte diese 3-Jahres-Frist für verfassunswidrig, oder kennt jemand eine gesetzliche Grundlage für diesen Eingriff in die Berufsfreiheit!?