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  5. Früher erster Termin vs schriftliches Vorverfahren
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Früher erster Termin vs schriftliches Vorverfahren
NewNRW24
Member
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Beiträge: 116
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Registriert seit: Sep 2024
#1
04.03.2025, 18:47
Könnte mir jemand den Unterschied zwischen dem frühen ersten Termin und dem schriftlichen Vorverfahren erklären und für welchen Weg sich der Richter/ die Richterin in welcher Konstellation entscheiden wird?
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Praktiker
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Beiträge: 1.943
Themen: 0
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#2
05.03.2025, 08:35
Schriftliches Vorverfahren wenn man entweder ein VU erwartet (dann spart man sich den Termin) oder wenn man (z.B. Arzthaftung) schon vor dem Termin ein Sachverständigengutachten einholen will.

Früher erster Termin, wenn man die Leute möglichst schnell vor sich haben will, um mit ihnen zu reden, das Verfahren zu steuern, Hinweise zu geben und den Fall zu vergleichen. Außerdem, wenn es zeitkritisch ist (Räumung).

Alles weitere ist Geschmackssache, Du wirst hier verschiedene Ansichten finden. Ich persönlich habe das schriftliche Vorverfahren gemieden wo es ging, weil die Gefahr besteht, dass die Akte sich aufbläht, weil die Anwälte ohne zu wissen worauf es ankommt Schriftsatz auf Schriftsatz schicken. Jeder erwidert auf alles und am Ende nicht mal mehr zum Streitgegenstand. Man muss also dauern lesen und Hinweise geben, damit es nicht ausartet. Meine hässlichsten Verfahren waren immer solche, die ohne frühen ersten Termin begonnen hatten. Allerdings muss man auch sagen, dass ich immer binnen sechs Wochen einen Termin frei hatte. Wenn der erst nach drei Monaten kommt, ergibt es natürlich keinen Sinn mehr.
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Brandenburg92
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Beiträge: 20
Themen: 8
Registriert seit: Apr 2024
#3
05.03.2025, 21:05
(05.03.2025, 08:35)Praktiker schrieb:  Schriftliches Vorverfahren wenn man entweder ein VU erwartet (dann spart man sich den Termin) oder wenn man (z.B. Arzthaftung) schon vor dem Termin ein Sachverständigengutachten einholen will.

Früher erster Termin, wenn man die Leute möglichst schnell vor sich haben will, um mit ihnen zu reden, das Verfahren zu steuern, Hinweise zu geben und den Fall zu vergleichen. Außerdem, wenn es zeitkritisch ist (Räumung).

Alles weitere ist Geschmackssache, Du wirst hier verschiedene Ansichten finden. Ich persönlich habe das schriftliche Vorverfahren gemieden wo es ging, weil die Gefahr besteht, dass die Akte sich aufbläht, weil die Anwälte ohne zu wissen worauf es ankommt Schriftsatz auf Schriftsatz schicken. Jeder erwidert auf alles und am Ende nicht mal mehr zum Streitgegenstand. Man muss also dauern lesen und Hinweise geben, damit es nicht ausartet. Meine hässlichsten Verfahren waren immer solche, die ohne frühen ersten Termin begonnen hatten. Allerdings muss man auch sagen, dass ich immer binnen sechs Wochen einen Termin frei hatte. Wenn der erst nach drei Monaten kommt, ergibt es natürlich keinen Sinn mehr.
 Habe diese Vorgehensweise hier schon des Öfteren von dir gelesen und finde es sehr reizvoll. Darf ich mal fragen, wie du es machen würdest, wenn du ein Dezernat bekommst mit vielen alten Verfahren? Machst du das dann bei Neueingängen so wie von dir vorgeschlagen und schiebst zwischendurch alte Verfahren auf die Terminsliste? Oder wie arbeitest du die alten Verfahren ab?
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.943
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
05.03.2025, 22:33
(05.03.2025, 21:05)Brandenburg92 schrieb:  
(05.03.2025, 08:35)Praktiker schrieb:  Schriftliches Vorverfahren wenn man entweder ein VU erwartet (dann spart man sich den Termin) oder wenn man (z.B. Arzthaftung) schon vor dem Termin ein Sachverständigengutachten einholen will.

Früher erster Termin, wenn man die Leute möglichst schnell vor sich haben will, um mit ihnen zu reden, das Verfahren zu steuern, Hinweise zu geben und den Fall zu vergleichen. Außerdem, wenn es zeitkritisch ist (Räumung).

Alles weitere ist Geschmackssache, Du wirst hier verschiedene Ansichten finden. Ich persönlich habe das schriftliche Vorverfahren gemieden wo es ging, weil die Gefahr besteht, dass die Akte sich aufbläht, weil die Anwälte ohne zu wissen worauf es ankommt Schriftsatz auf Schriftsatz schicken. Jeder erwidert auf alles und am Ende nicht mal mehr zum Streitgegenstand. Man muss also dauern lesen und Hinweise geben, damit es nicht ausartet. Meine hässlichsten Verfahren waren immer solche, die ohne frühen ersten Termin begonnen hatten. Allerdings muss man auch sagen, dass ich immer binnen sechs Wochen einen Termin frei hatte. Wenn der erst nach drei Monaten kommt, ergibt es natürlich keinen Sinn mehr.
 Habe diese Vorgehensweise hier schon des Öfteren von dir gelesen und finde es sehr reizvoll. Darf ich mal fragen, wie du es machen würdest, wenn du ein Dezernat bekommst mit vielen alten Verfahren? Machst du das dann bei Neueingängen so wie von dir vorgeschlagen und schiebst zwischendurch alte Verfahren auf die Terminsliste? Oder wie arbeitest du die alten Verfahren ab?

Ich habe glücklicherweise immer ganz ordentlich aufgeräumte Verfahren übernommen, teils hat mein Kollege die vor Übernahme eingegangen Verfahren schon gleich in der Art terminiert. Viele alte sind ja auch beim Sachverständigen, sind noch nicht terminiert oder werden nicht betrieben. Oder es gibt doch noch Lücken zwischen zwei Terminen. Klar, wenn schon alles zuterminiert ist, wird es schwierig, das System umzustellen. Aber erfahrungsgemäß dümpeln viele Altverfahren ja doch eher rum, und dann haben Neueingänge auch gewissen Vorrang. Denn in eine dicke alte Akte reinzukommen braucht ja auch viel Zeit - lieber vier Wochen liegen lassen und dann sinnvoll mit Hinweisen und ggf. Zeugenladung terminiert als schnell einen Termin ansetzen ohne Plan. 

Klar ist die Umstellung für den Moment dann etwas mehr Arbeit. Aber umgekehrt kann es ja auch nicht sein, dass man wegen der Altverfahren eine für sinnvoll erachtete Arbeitsweise nie wählen kann, weil man im Teufelskreis festhängt.

Übrigens habe ich immer im Stundenabstand terminiert. Wenn man ordentlich in die Sach- und Rechtslage einführen will, Hinweise geben und Vergleichsverhandlungen führen, dann braucht es Zeit. Sonst nervt es nur alle, wenn sie kommen müssen, ohne dass etwas Sinnvolles geschieht. Mitunter habe ich auch einen entscheidenden Zeugen zum feT geladen - wenn die Partei miterlebt, dass er das Gewünschte gar nicht wahrgenommen hat oder nicht mehr weiß, sieht es danach mit der Einigungsbereitschaft oft anders aus. Allerdings ist es zeitlich nicht leicht möglich, so früh schon die entscheidenden Streitpunkte samt Beweisangebot zu haben und dann noch die Ladung hinzubekommen...

Übrigens habe ich Termine, wenn irgend möglich, mit den Anwälten abgesprochen. Dann fallen schonmal sämtliche Verlegungsanträge weg. Und Folgetermine samt Zeugenladung am Ende der Sitzung bestimmt - was natürlich auch oft nicht möglich ist, weil noch alles zu wirr ist oder Beweisangebote fehlen.

Außerdem war ich beim LG. Amtsrichter sagen immer, dass das bei ihnen schwieriger ist, weil Anwälte nicht kommen wollen oder die Parteien keine Vertretung haben. Da fehlen mir eigene Erfahrungen.
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NewNRW24
Member
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Beiträge: 116
Themen: 35
Registriert seit: Sep 2024
#5
06.03.2025, 22:06
Vielen Dank!
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