• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Einlassung des Beschuldigten (StA)
Antworten

 
Einlassung des Beschuldigten (StA)
NRWLegal
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 6
Registriert seit: Jun 2024
#1
12.02.2025, 17:56
Hallo zusammen, 

ich beschäftige mich mit der Frage, welche Anforderungen an die Nachweisbarkeit einer Tatsache zu stellen sind, wenn die rechtliche Bewertung maßgeblich von der Einlassung des Beschuldigten abhängt, weil Beweismittel fehlen.

Gerade in BtM-Verfahren erlebt man häufig, dass Beschuldigte lebensfremde Einlassungen abgeben (Ich wusste gar nicht, was in der Tüte drin ist). Wo zieht man die Grenze, ab wann eine Einlassung aufgrund von Widersprüchen oder Unschlüssigkeit als unglaubhaft gewertet werden kann?

Ich freue mich auf eure Nachrichten!
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.943
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
12.02.2025, 20:44
Freie Beweiswürdigung, dafür gibt es keine pauschale Regel. Was das Gericht nicht glaubt und plausibel begründet ist widerlegt.

Im Beispiel fragt man natürlich weiter: wo kam die Tüte denn her? Warum war sie da? Was dachte er denn, was darin sei? usw. Vom Gesamtbild hängt dann ab, was man glaubt bzw. glauben kann oder gar muss oder eben nicht. Da gilt nicht anderes als bei einem Zeugen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.02.2025, 20:46 von Praktiker.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus