07.02.2025, 12:48
Liebe Alle,
ich befinde mich in der Strafstation in Berlin und wurde aufgrund von Urlaub und Krankheit für den Sitzungsdienst bisher nur einmal zugeteilt, die betroffene Verhandlung wurde aber aufgehoben. Nun bleiben realistisch gesehen nur noch zwei Sitzungstage bis hum Ende der Station. Was passiert, wenn ich nicht die erforderliche Sitzungsstundenzahl erreiche? Erwarten die, dass ich diese außerhalb der Strafstation nachträglich leiste?
Würde mich über eure Erfahrungsberichte freuen.
ich befinde mich in der Strafstation in Berlin und wurde aufgrund von Urlaub und Krankheit für den Sitzungsdienst bisher nur einmal zugeteilt, die betroffene Verhandlung wurde aber aufgehoben. Nun bleiben realistisch gesehen nur noch zwei Sitzungstage bis hum Ende der Station. Was passiert, wenn ich nicht die erforderliche Sitzungsstundenzahl erreiche? Erwarten die, dass ich diese außerhalb der Strafstation nachträglich leiste?
Würde mich über eure Erfahrungsberichte freuen.
08.02.2025, 00:30
Ich kenne jemanden aus meiner AG, der faktisch nie Sitzungsdienst hatte. Die Termine wurden immer verschoben oder der Angeklagte erschien nicht.
Naja er existiert immer noch :)
Mach dir keinen Kopf. So eine Mindestzahl gibt es hier in Berlin nicht.
Naja er existiert immer noch :)
Mach dir keinen Kopf. So eine Mindestzahl gibt es hier in Berlin nicht.
08.02.2025, 11:21
Kann man in Berlin denn nicht nach der Strafstation auch noch Sitzungsdienste (freiwillig) übernehmen? Wenn Du das unbedingt erleben willst, denk doch darüber nach.
Ansonsten würd ich sagen, viele Leute wären neidisch, weil sie davor Angst haben.
