11.02.2020, 19:05
(11.02.2020, 18:57)Gast11NRW schrieb:(11.02.2020, 18:13)Gast schrieb: Habt ihr bei 306c die objektive Zurechnung bejaht?
Also es war ja laut den Feststellungen möglich, dass die Feuerwehrleute durch dieses Auflodern des Feuers im oberen Stockwerk umkamen (=typisches Risiko), da unmittelbar dann gefunkt wurde, oder durch die fehlerhafte Kontrolle der Atemschutzgeräre durch den Einsatzleiter. M.E. war beides nicht endgültig feststellbar, da er die Uhrzeit nicht notiert hatte, als er 200 bar gemessen hat. Daher hab ich in dubio pro reo den spezifischen Gefahrzusammenhang abgelehnt.
Hä, bei uns war der verurteilt worden wegen 306 a und 222.
11.02.2020, 19:17
Auf die Gefahr hin, dass ich mir bei dem netten Umgangston hier einen weghole wegen Dummheit: war die Beweisaufnahme irgendwie unergiebig, weil niemand den Angeklagten auch als Täter am Tatort gesehen hat? Hab mich leider nie ernsthaft mit Darstellungsrügen auseinander gesetzt, aber kam mir irgendwie spanisch vor. Vielleicht hab ich aber auch einen Bearbeiterhinweis überlesen, klärt mich gern auf. :D
11.02.2020, 19:18
So wie ich das verstanden habe sind die an einer Kohlenstoffmonoxid Vergiftung gestorben und das ist der gef spez zusm zu bejahen. Ich habe das über die objektive Zurechnung(die ich mal lieber als Kausalität geprüft hätte) abgelehnt,weil dazwischen treten des Einsatzleiters
11.02.2020, 19:26
(11.02.2020, 19:17)NRW schrieb: Auf die Gefahr hin, dass ich mir bei dem netten Umgangston hier einen weghole wegen Dummheit: war die Beweisaufnahme irgendwie unergiebig, weil niemand den Angeklagten auch als Täter am Tatort gesehen hat? Hab mich leider nie ernsthaft mit Darstellungsrügen auseinander gesetzt, aber kam mir irgendwie spanisch vor. Vielleicht hab ich aber auch einen Bearbeiterhinweis überlesen, klärt mich gern auf. :D
Also bei uns war das so, dass er bei seiner polizeilichen Vernehmung, vor der er korrekt belehrt worden war, ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Er hat sich zwar in der Verhandlung nicht eingelassen, aber die Vernehmungsbeamtin hat umfassend ausgesagt.
11.02.2020, 19:27
(11.02.2020, 19:18)Gast schrieb: So wie ich das verstanden habe sind die an einer Kohlenstoffmonoxid Vergiftung gestorben und das ist der gef spez zusm zu bejahen. Ich habe das über die objektive Zurechnung(die ich mal lieber als Kausalität geprüft hätte) abgelehnt,weil dazwischen treten des Einsatzleiters
11.02.2020, 19:32
Ist die Aussage des Sachverständigen im Urteil verwendet worden, also basierten die Feststellungen des Urteils darauf?
11.02.2020, 19:35
11.02.2020, 19:37
11.02.2020, 19:47
(11.02.2020, 18:57)Gast11NRW schrieb:(11.02.2020, 18:13)Gast schrieb: Habt ihr bei 306c die objektive Zurechnung bejaht?
Also es war ja laut den Feststellungen möglich, dass die Feuerwehrleute durch dieses Auflodern des Feuers im oberen Stockwerk umkamen (=typisches Risiko), da unmittelbar dann gefunkt wurde, oder durch die fehlerhafte Kontrolle der Atemschutzgeräre durch den Einsatzleiter. M.E. war beides nicht endgültig feststellbar, da er die Uhrzeit nicht notiert hatte, als er 200 bar gemessen hat. Daher hab ich in dubio pro reo den spezifischen Gefahrzusammenhang abgelehnt.
Also bei uns war das so, dass sie definitiv an einer Kohlenmonoxidvergiftung verstorben sind.
11.02.2020, 19:48
(11.02.2020, 19:47)Gast schrieb:(11.02.2020, 18:57)Gast11NRW schrieb:(11.02.2020, 18:13)Gast schrieb: Habt ihr bei 306c die objektive Zurechnung bejaht?
Also es war ja laut den Feststellungen möglich, dass die Feuerwehrleute durch dieses Auflodern des Feuers im oberen Stockwerk umkamen (=typisches Risiko), da unmittelbar dann gefunkt wurde, oder durch die fehlerhafte Kontrolle der Atemschutzgeräre durch den Einsatzleiter. M.E. war beides nicht endgültig feststellbar, da er die Uhrzeit nicht notiert hatte, als er 200 bar gemessen hat. Daher hab ich in dubio pro reo den spezifischen Gefahrzusammenhang abgelehnt.
Also bei uns war das so, dass sie definitiv an einer Kohlenmonoxidvergiftung verstorben sind.
Also hier in MV, sorry, hatte vergessen, meinen Benutzernamen oben reinzuschreiben.