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Berufseinstieg - Kündigungsfrist
mh24
Junior Member
**
Beiträge: 23
Themen: 9
Registriert seit: Jan 2024
#1
25.01.2025, 20:34
Moin,

Habe meinen ersten Arbeitsvertrag zugesendet bekommen und nach 2 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate zum Quartalsende. Ist sowas normal ? Ist die Frist zu
Lange sollte ich da was anderes verhandeln? Ich habe keine Ahnung davon. Ich dachte mir für den Fall dass ich wechseln wollte ist das ja schon sehr lang oder nicht ? Auf der andere Seite schützt es mich als AN natürlich. 
Freue mich auf Input und ggf. habt ihr noch ein paar Anmerkungen auf was ich in den Verträgen achten soll.

Grüße
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hyaene_mit_hut
Senior Member
****
Beiträge: 394
Themen: 24
Registriert seit: Jan 2024
#2
25.01.2025, 22:27
(25.01.2025, 20:34)mh24 schrieb:  Moin,

Habe meinen ersten Arbeitsvertrag zugesendet bekommen und nach 2 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate zum Quartalsende. Ist sowas normal ? Ist die Frist zu
Lange sollte ich da was anderes verhandeln? Ich habe keine Ahnung davon. Ich dachte mir für den Fall dass ich wechseln wollte ist das ja schon sehr lang oder nicht ? Auf der andere Seite schützt es mich als AN natürlich. 
Freue mich auf Input und ggf. habt ihr noch ein paar Anmerkungen auf was ich in den Verträgen achten soll.

Grüße

Ich habe ein bisschen Sorge, dass das jetzt scheiße rüberkommt, obwohl es überhaupt nicht so gemeint ist, aber: Solltest du als Volljurist nicht selbst herausfinden können, auf was du im Vertrag achten solltest?  Fragezeichen irgendwie bin ich total irritiert.
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Egal_
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.390
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#3
25.01.2025, 22:45
(25.01.2025, 22:27)hyaene_mit_hut schrieb:  
(25.01.2025, 20:34)mh24 schrieb:  Moin,

Habe meinen ersten Arbeitsvertrag zugesendet bekommen und nach 2 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate zum Quartalsende. Ist sowas normal ? Ist die Frist zu
Lange sollte ich da was anderes verhandeln? Ich habe keine Ahnung davon. Ich dachte mir für den Fall dass ich wechseln wollte ist das ja schon sehr lang oder nicht ? Auf der andere Seite schützt es mich als AN natürlich. 
Freue mich auf Input und ggf. habt ihr noch ein paar Anmerkungen auf was ich in den Verträgen achten soll.

Grüße

Ich habe ein bisschen Sorge, dass das jetzt scheiße rüberkommt, obwohl es überhaupt nicht so gemeint ist, aber: Solltest du als Volljurist nicht selbst herausfinden können, auf was du im Vertrag achten solltest?  Fragezeichen irgendwie bin ich total irritiert.

Ich vermute, dem TE kommt es vor allem auf die Gepflogenheiten an.

@TE: wo fängst du denn an? GK?
Als Arbeitsrechtlerin kenne ich solche langen Fristen eigentlich nur für oberste Führungskräfte und nicht für normale Mitarbeiter. Ich würde es daher nett ansprechen und versuchen, eine geringere Frist auszuhandeln. 6 Wochen zum Quartal wäre bspw. für beide Seiten immer noch eine hohe Sicherheit.

Was ich nicht direkt ansprechen, aber im Hinterkopf behalten würde: keine Kanzlei und kein Unternehmen hat ein Interesse daran, einen Mitarbeiter zu halten, der keine Lust mehr hat und gedanklich schon beim nächsten Arbeitgeber ist. Also selbst wenn du derzeit nicht das aushandeln kannst, was du dir vorstellst, ist ein Aufhebungsvertrag immer noch sehr gut möglich, wenn du später schneller wechseln musst.
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 630
Themen: 21
Registriert seit: May 2024
#4
25.01.2025, 22:55
§ 622 Abs. 1, 2, 4 BGB i.V.m. § 622 Abs. 6 BGB ist bekannt?
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anfänger
Junior Member
**
Beiträge: 35
Themen: 6
Registriert seit: Mar 2023
#5
26.01.2025, 00:17
(25.01.2025, 22:27)hyaene_mit_hut schrieb:  
(25.01.2025, 20:34)mh24 schrieb:  Moin,

Habe meinen ersten Arbeitsvertrag zugesendet bekommen und nach 2 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate zum Quartalsende. Ist sowas normal ? Ist die Frist zu
Lange sollte ich da was anderes verhandeln? Ich habe keine Ahnung davon. Ich dachte mir für den Fall dass ich wechseln wollte ist das ja schon sehr lang oder nicht ? Auf der andere Seite schützt es mich als AN natürlich. 
Freue mich auf Input und ggf. habt ihr noch ein paar Anmerkungen auf was ich in den Verträgen achten soll.

Grüße

Ich habe ein bisschen Sorge, dass das jetzt scheiße rüberkommt, obwohl es überhaupt nicht so gemeint ist, aber: Solltest du als Volljurist nicht selbst herausfinden können, auf was du im Vertrag achten solltest?  Fragezeichen irgendwie bin ich total irritiert.

Kommt schon scheiße, ja. Mach doch erstmal dein zweites Examen, bevor du komplett nutzlos mit der "als Volljurist" Nummer kommst.


(25.01.2025, 22:55)RefNdsOL schrieb:  § 622 Abs. 1, 2, 4 BGB i.V.m. § 622 Abs. 6 BGB ist bekannt?

Hat halt nichts mit der arbeitsvertraglichen Regelung des OP zu tun.

@OP

Wie Egal schon sagt, ist es ungewöhnlich, aber im praktischen Ergebnis zu deinen Gunsten. Wenn du kein Bock mehr hast, kannst du im Prinzip einfach gehen. Musst nur aufpassen, dass aus deinen laufenden Akten keine Schadensersatzansprüche deines Arbeitgebers entstehen. Aber das geltend zu machen ist für den AG sehr schwierig und kommt in der Praxis kaum vor.
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T1997
Member
***
Beiträge: 56
Themen: 23
Registriert seit: Nov 2023
#6
26.01.2025, 10:27
(25.01.2025, 22:27)hyaene_mit_hut schrieb:  
(25.01.2025, 20:34)mh24 schrieb:  Moin,

Habe meinen ersten Arbeitsvertrag zugesendet bekommen und nach 2 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate zum Quartalsende. Ist sowas normal ? Ist die Frist zu
Lange sollte ich da was anderes verhandeln? Ich habe keine Ahnung davon. Ich dachte mir für den Fall dass ich wechseln wollte ist das ja schon sehr lang oder nicht ? Auf der andere Seite schützt es mich als AN natürlich. 
Freue mich auf Input und ggf. habt ihr noch ein paar Anmerkungen auf was ich in den Verträgen achten soll.

Grüße

Ich habe ein bisschen Sorge, dass das jetzt scheiße rüberkommt, obwohl es überhaupt nicht so gemeint ist, aber: Solltest du als Volljurist nicht selbst herausfinden können, auf was du im Vertrag achten solltest?  Fragezeichen irgendwie bin ich total irritiert.

Naja du solltest als Referendar auch herausfinden, wie man die Klausuren fürs zweite Examen schreibt ohne völlig durchzudrehen (siehe dein letzter Beitrag) aber das sagt dir ja auch keiner. Eben weil es scheiße rüberkommt
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guga
Unregistered
 
#7
26.01.2025, 11:02
Es ist de facto NICHT zugunsten des AN, auch wenn die Rechtsprechung es anders bewertet. Lange Kündigungsfristen erschweren Wechsel erheblich, weil der neue AG entsprechend lange warten muss. Betriebsbedingte Kündigungen sind deutlich seltener als selbst gewollte Jobwechsel.
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mh24
Junior Member
**
Beiträge: 23
Themen: 9
Registriert seit: Jan 2024
#8
26.01.2025, 11:57
Also danke für die Antworten! 
Mir ging es primär um die 6 Monate Kündigungsfrist die mir sehr lange vorkam. 
Es ist eine Kanzlei mit 11 Anwälten. Ich habe eben keinerlei Erfahrung mit Arbeitsverträgen da das mein erster ist. Da hilft mir auch nicht dass ich Volljurist bin weil mir da schlichtweg die Erfahrung fehlt. 
Meint ihr 3 Monate Kündigungsfrist sind dann sinnvoller ? 6 Wochen finde ich wiederum recht knapp.
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T1997
Member
***
Beiträge: 56
Themen: 23
Registriert seit: Nov 2023
#9
26.01.2025, 12:03
(26.01.2025, 11:57)mh24 schrieb:  Also danke für die Antworten! 
Mir ging es primär um die 6 Monate Kündigungsfrist die mir sehr lange vorkam. 
Es ist eine Kanzlei mit 11 Anwälten. Ich habe eben keinerlei Erfahrung mit Arbeitsverträgen da das mein erster ist. Da hilft mir auch nicht dass ich Volljurist bin weil mir da schlichtweg die Erfahrung fehlt. 
Meint ihr 3 Monate Kündigungsfrist sind dann sinnvoller ? 6 Wochen finde ich wiederum recht knapp.

Also ich kenn mich da auch nicht aus aber rein vom Gefühl her finde ich 3 Monate auch lange. Wenn du wirklich wechseln willst, wird das ja idR seine Gründe haben und dann ists bestimmt blöd wenn du noch drei Monate bleiben musst. Auf der anderen Seite ist halt die Frage, ob der Arbeitgeber sich auf so kurze Fristen wie bspw. 6 Wochen einlässt, wenn ursprünglich 6 Monate vorgesehen waren
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GPAMember
Member
***
Beiträge: 88
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2023
#10
26.01.2025, 12:16
(26.01.2025, 11:57)mh24 schrieb:  Also danke für die Antworten! 
Mir ging es primär um die 6 Monate Kündigungsfrist die mir sehr lange vorkam. 
Es ist eine Kanzlei mit 11 Anwälten. Ich habe eben keinerlei Erfahrung mit Arbeitsverträgen da das mein erster ist. Da hilft mir auch nicht dass ich Volljurist bin weil mir da schlichtweg die Erfahrung fehlt. 
Meint ihr 3 Monate Kündigungsfrist sind dann sinnvoller ? 6 Wochen finde ich wiederum recht knapp.

Als Jurist muss man auch nicht alles erlebt haben, um davon sprechen zu können. Dahingehend geht Hyäne ja nicht fehl. Andererseits ist natürlich genau das Forum für solche Fragen da. Verstehe aber das Bashing hier nicht. 

Ich würde dem AG 3 Monate zum Quartalsende vorschlagen. Jetzt 6 Wochen oder ähnlich kurzes vorzuschlagen würde ich vermeiden. Gerade kleinere Kanzleien können bei Kündigungen in Bredouille kommen
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