30.12.2024, 00:16
Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit einem steuerlichen Verlustvortrag für die Kosten eines LLM? Ich habe in 2024 einen LLM gemacht und beginne nun in 2025 zu arbeiten in einer MK. Nun möchte ich die Kosten des LLMs einen Verlustvortrag machen, so dass sich meine zu versteuernden Einnahmen in 2025 reduzieren.
Irgendjemand Erfahrung damit welche Kosten angesetzt werden können? Und wie die FA mit der Angelegenheit umgehen?
Ich dachte an folgende Posten:
- Wohnungsmiete
- Studiengebühren
- Flüge
- Ausländische KV
- Ggf. Fahrtkosten zur Uni (Kilometerpauschale)
hat jemand Erfahrungen mit einem steuerlichen Verlustvortrag für die Kosten eines LLM? Ich habe in 2024 einen LLM gemacht und beginne nun in 2025 zu arbeiten in einer MK. Nun möchte ich die Kosten des LLMs einen Verlustvortrag machen, so dass sich meine zu versteuernden Einnahmen in 2025 reduzieren.
Irgendjemand Erfahrung damit welche Kosten angesetzt werden können? Und wie die FA mit der Angelegenheit umgehen?
Ich dachte an folgende Posten:
- Wohnungsmiete
- Studiengebühren
- Flüge
- Ausländische KV
- Ggf. Fahrtkosten zur Uni (Kilometerpauschale)
30.12.2024, 10:16
(30.12.2024, 00:16)juleswinnfield schrieb: Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit einem steuerlichen Verlustvortrag für die Kosten eines LLM? Ich habe in 2024 einen LLM gemacht und beginne nun in 2025 zu arbeiten in einer MK. Nun möchte ich die Kosten des LLMs einen Verlustvortrag machen, so dass sich meine zu versteuernden Einnahmen in 2025 reduzieren.
Irgendjemand Erfahrung damit welche Kosten angesetzt werden können? Und wie die FA mit der Angelegenheit umgehen?
Ich dachte an folgende Posten:
- Wohnungsmiete (privat veranlasst - ggf. doppelte Haushaltsführung?)
- Studiengebühren (Werbungskosten)
- Flüge (kommt drauf an wie oft, grds. einmal pro Monat geht wohl als WK)
- Ausländische KV (privat veranlasst - aber wahrscheinlich Sonderausgaben)
- Ggf. Fahrtkosten zur Uni (Kilometerpauschale) (Werbungskosten)
Je nachdem wo du deinen Llm gemacht hast und wie teuer der war, würde ich aber einen Termin beim Berater empfehlen
01.01.2025, 18:42
Mietkosten kann man nicht ansetzen? Ich meine, dass das geht. Habe ich so von anderen auch schon mitbekommen.
02.01.2025, 08:06
(01.01.2025, 18:42)juleswinnfield schrieb: Mietkosten kann man nicht ansetzen? Ich meine, dass das geht. Habe ich so von anderen auch schon mitbekommen.
Also wie gesagt, je nach Sachberhalt könnte man mal über doppelte Haushaltsführung nachdenken, was aber u.a. - wie der Name schon sagt, eine doppelte Haushaltsführung erfordert. Solltest du zB bei deinen Eltern gemeldet gewesen sein, dürfte das raus sein.
Ansonsten ist wohnen halt privat veranlasst und damit regelmäßig nicht zu berücksichtigen.
Kannst dazu mal FGFG Köln, Urteil vom 20. 6. 2012 - 4 K 4118/09 lesen.
02.01.2025, 08:11
(02.01.2025, 08:06)Homer S. schrieb:(01.01.2025, 18:42)juleswinnfield schrieb: Mietkosten kann man nicht ansetzen? Ich meine, dass das geht. Habe ich so von anderen auch schon mitbekommen.
Also wie gesagt, je nach Sachberhalt könnte man mal über doppelte Haushaltsführung nachdenken, was aber u.a. - wie der Name schon sagt, eine doppelte Haushaltsführung erfordert. Solltest du zB bei deinen Eltern gemeldet gewesen sein, dürfte das raus sein.
Ansonsten ist wohnen halt privat veranlasst und damit regelmäßig nicht zu berücksichtigen.
Kannst dazu mal FGFG Köln, Urteil vom 20. 6. 2012 - 4 K 4118/09 lesen.
folgende Urteile lesen:
FG Köln, Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsstudium, DStRE 2013, 262 sowie FG Nürnberg, doppelte Haushaltsführung: Eigener Hausstand im Haus der Eltern, BeckRS 2016, 95314
Grundsätzlich muss du dem Finanzamt aber nur die tatsächlichen Umstände mitteilen und selbst keine rechtliche Würdigung vornehmen. Im Einzelfall kannst du das also nachvollziehbar angeben und das Finanzamt muss das dann rechtlich würdigen. Das müssen die dann im Steuerbescheid natürlich begründen, dagegen könntest du dann vorgehen, wenn dir das Ergebnis nicht passt, bzw. du es für falsch hälst.