18.12.2024, 16:17
Kurze Frage in die Runde mit Bitte um Einschätzung:
Es gibt im Internet diverse Anbieter, die die Menschen mit deutlich überteuerten Dienstleistungen abzocken wollen.
Da wird dann meistens suggeriert, man sei der offiziele Ansprechpartner, verlangt aber eine deutlich höhere Gebühr für die eigentliche offiziele Dienstleistung. Manchmal wird sogar vollkommen wertloses angeboten. 2 Beispiele:
Bei xxxxx wird einem ein PDF-Dokument (!) verkauft, welches man dann selber bei der Behörde einreichen soll um aus der Kirche auszutrten. Es wird allerdings der Eindruck verkauft, man würde dies online erledigen können und müsste sich nicht ans Amt wenden. Die Kosten der Behörde muss man ebenfalls selbst tragen, steht halt nur im Kleingedruckten.
Bei xxxxx wird die Beantragung eines Nachsendeauftrag der Deutschen Post zum deutlich höheren Preis angeboten, als bei der Post selbst. Erneut wird hier suggeriert, man sei der eigentliche Anbieter.
Diese Unternehmen sichern sich mit entsprechenden AGB und Widerrufsbelehrungen so ab, dass ein Widerruf aufgrund des Einverständnisses mit dem vorzeitigen Leistungsbeginn ausgeschlossen ist (§ 356 Abs. 4 BGB). Das machen die leider nunmal gut.
Verbraucherschützer warnen auch häufig vor diesen Websites. Jetzt habe ich einen Mandanten der diesem Scam zum Opfer gefallen ist und auch schon Inkasso betrieben wird. Ich sehe hier als Gegenargument eigentlich nur § 138 BGB und sehe da sogar eigentlich recht gute Chancen. Auf dem Papier und im Kleingedruckten wird aber leider meistens sogar beschrieben, was die Gegenleistung ist, sodass hier keine Täuschung im eigentlichen Sinne vorliegt. Es ist vielmehr der evidente Eindruck der vermittelt werden soll und eben auch funktioniert.
Wie sehen das die Richter hier im Bunde? Würdet ihr den § 138 BGB anwenden? Objektives Missverhältnis ist glaube ich einfach zu begründen. Ich denke die subjektive Seite ist der eigentliche Knackpunkt, aber würde hierfür ausreichend ein Ausnutzen von Unerfahrenheit wohl annehmen wollen.
Es gibt im Internet diverse Anbieter, die die Menschen mit deutlich überteuerten Dienstleistungen abzocken wollen.
Da wird dann meistens suggeriert, man sei der offiziele Ansprechpartner, verlangt aber eine deutlich höhere Gebühr für die eigentliche offiziele Dienstleistung. Manchmal wird sogar vollkommen wertloses angeboten. 2 Beispiele:
Bei xxxxx wird einem ein PDF-Dokument (!) verkauft, welches man dann selber bei der Behörde einreichen soll um aus der Kirche auszutrten. Es wird allerdings der Eindruck verkauft, man würde dies online erledigen können und müsste sich nicht ans Amt wenden. Die Kosten der Behörde muss man ebenfalls selbst tragen, steht halt nur im Kleingedruckten.
Bei xxxxx wird die Beantragung eines Nachsendeauftrag der Deutschen Post zum deutlich höheren Preis angeboten, als bei der Post selbst. Erneut wird hier suggeriert, man sei der eigentliche Anbieter.
Diese Unternehmen sichern sich mit entsprechenden AGB und Widerrufsbelehrungen so ab, dass ein Widerruf aufgrund des Einverständnisses mit dem vorzeitigen Leistungsbeginn ausgeschlossen ist (§ 356 Abs. 4 BGB). Das machen die leider nunmal gut.
Verbraucherschützer warnen auch häufig vor diesen Websites. Jetzt habe ich einen Mandanten der diesem Scam zum Opfer gefallen ist und auch schon Inkasso betrieben wird. Ich sehe hier als Gegenargument eigentlich nur § 138 BGB und sehe da sogar eigentlich recht gute Chancen. Auf dem Papier und im Kleingedruckten wird aber leider meistens sogar beschrieben, was die Gegenleistung ist, sodass hier keine Täuschung im eigentlichen Sinne vorliegt. Es ist vielmehr der evidente Eindruck der vermittelt werden soll und eben auch funktioniert.
Wie sehen das die Richter hier im Bunde? Würdet ihr den § 138 BGB anwenden? Objektives Missverhältnis ist glaube ich einfach zu begründen. Ich denke die subjektive Seite ist der eigentliche Knackpunkt, aber würde hierfür ausreichend ein Ausnutzen von Unerfahrenheit wohl annehmen wollen.
19.12.2024, 00:45
Wie sieht es mit Anfechtung aus? Täuschung ist es ja auch, wenn irgendwo im Kleingedruckten steht, dass alles ganz anders ist. Das Verstecken spricht dann ja sehr für Vorsatz. Selbst Betrug bejaht der BGH, wenn planvoll und absichtlich so formuliert wird, dass ein täuschender Gesamteindruck entsteht.
Natürlich kann auch ein Formular für einen Behördengang Geld wert sein und gegen Geld verschafft werden, aber das ist ja hier gerade verschleiert worden, dass es nur darum geht.
Mein Gefühl wäre, dass die von den Vielen leben, die einfach zahlen, und bei jemandem, der sich anwaltlich vertreten wehrt, keine Zeit und Geld investieren.
Bei mir hätten sie jedenfalls sehr geringe Erfolgschancen gehabt...
Natürlich kann auch ein Formular für einen Behördengang Geld wert sein und gegen Geld verschafft werden, aber das ist ja hier gerade verschleiert worden, dass es nur darum geht.
Mein Gefühl wäre, dass die von den Vielen leben, die einfach zahlen, und bei jemandem, der sich anwaltlich vertreten wehrt, keine Zeit und Geld investieren.
Bei mir hätten sie jedenfalls sehr geringe Erfolgschancen gehabt...
19.12.2024, 09:39
Ja Anfechtung ist noch ein guter Punkt.
Ich denke auch, dass ein bloßes Anwaltsschreiben mit Zurückweisung ausreicht damit die die Sache auf sich beruhen lassen.
Mir ging es aber tatsächlich um den worst case, falls doch geklagt wird. Auf das Risiko muss ich ja dennoch hinweisen. Und wie gesagt, ich sehe auch nicht dass sie gerichtlich durchkommen würden, aber wollte das mal gegenprüfen lassen.
Ich denke auch, dass ein bloßes Anwaltsschreiben mit Zurückweisung ausreicht damit die die Sache auf sich beruhen lassen.
Mir ging es aber tatsächlich um den worst case, falls doch geklagt wird. Auf das Risiko muss ich ja dennoch hinweisen. Und wie gesagt, ich sehe auch nicht dass sie gerichtlich durchkommen würden, aber wollte das mal gegenprüfen lassen.