14.12.2024, 11:39
Hallo!
Ist es möglich, sich aus der Fachgerichtsbarkeit, konkret Sozialgericht, aus Interesse für eine Zeit lang zur StA/ ordentlichen Gerichtsbarkeit abordnen zu lassen? Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
Liebe Grüße
Ist es möglich, sich aus der Fachgerichtsbarkeit, konkret Sozialgericht, aus Interesse für eine Zeit lang zur StA/ ordentlichen Gerichtsbarkeit abordnen zu lassen? Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
Liebe Grüße
14.12.2024, 15:26
(14.12.2024, 11:39)BadenBaden22 schrieb: Hallo!
Ist es möglich, sich aus der Fachgerichtsbarkeit, konkret Sozialgericht, aus Interesse für eine Zeit lang zur StA/ ordentlichen Gerichtsbarkeit abordnen zu lassen? Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
Liebe Grüße
Hier schon anders herum mitbekommen aus der ordentlichen in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Abordnungen zwischen verschiedenen Gerichtszweigen sind nicht derart üblich wie andere Abordnungen (wenn auch nicht ausgeschlossen). Wie gut das machbar ist / man einem dabei entgegenkommt kann ggf. auch von dem landeseigenen Verwaltungsaufbau abhängen. Hier unterliegen alle Gerichtsbarkeiten der Justizverwaltung, das ist wohl in manchen Ländern anders (bspw. Bayern). Wenn es in deinem Land ebenfalls alles einer Verwaltung zugehörig ist, dann kann das ggf. einfacher über den Dienstweg erfragt werden als wenn erst noch mit einem anderen Ministerium + ggf. Unterbau kommuniziert werden muss. In der Regel gilt für Abordnungen (ohne Ziel der Versetzung), dass sie sich früher oder später realisieren lassen, es kann nur ggf. etwas Vorlaufzeit benötigen.