11.12.2024, 09:04
Moin, was denkt ihr?
Kanzlei gefunden, liegt aber über 100 km entfernt, muss also 2-4 Tage pendeln. AG gibt lediglich eine BahnCard 50. Auch Gerichtstermine sind deutschlandweit möglich. Gehalt liegt bei 70k.
Im AV steht nichts von kompletter Erstattung von Kosten (nicht einmal für Gerichtstermine).
Denkt ihr man kann sowas verlangen? Am Ende bleibe ich auf Kosten zurück, die ich zwar zum Teil absetzen kann, aber auch nicht komplett.
Kanzlei gefunden, liegt aber über 100 km entfernt, muss also 2-4 Tage pendeln. AG gibt lediglich eine BahnCard 50. Auch Gerichtstermine sind deutschlandweit möglich. Gehalt liegt bei 70k.
Im AV steht nichts von kompletter Erstattung von Kosten (nicht einmal für Gerichtstermine).
Denkt ihr man kann sowas verlangen? Am Ende bleibe ich auf Kosten zurück, die ich zwar zum Teil absetzen kann, aber auch nicht komplett.
11.12.2024, 09:36
(11.12.2024, 09:04)hello12345 schrieb: Moin, was denkt ihr?
Kanzlei gefunden, liegt aber über 100 km entfernt, muss also 2-4 Tage pendeln. AG gibt lediglich eine BahnCard 50. Auch Gerichtstermine sind deutschlandweit möglich. Gehalt liegt bei 70k.
Im AV steht nichts von kompletter Erstattung von Kosten (nicht einmal für Gerichtstermine).
Denkt ihr man kann sowas verlangen? Am Ende bleibe ich auf Kosten zurück, die ich zwar zum Teil absetzen kann, aber auch nicht komplett.
Wurde die Kostenübernahme explizit ausgeschlossen? Weiß nicht, ob es üblich ist sowas in einen Arbeitsvertrag zu schreiben, aber würde ansonsten ganz naiv denken, dass § 670 BGB das doch klar regelt?
11.12.2024, 09:58
Fahrtkosten zur Arbeit musst du selber zahlen (kannst du aber absetzen).
Fahrtkosten zum Gericht sollte der Arbeitgeber zahlen. Gehe auch davon aus dass das so gehandhabt wird in der Kanzlei, frag notfalls doch einfach nochmal.
Fahrtkosten zum Gericht sollte der Arbeitgeber zahlen. Gehe auch davon aus dass das so gehandhabt wird in der Kanzlei, frag notfalls doch einfach nochmal.