14.11.2024, 14:01
Hallo,
möchte mich nur einmal rückversichern bezüglich Folgendem:
Die Parteien streiten über eine Werklohnforderung; der Beklagte macht Minderung geltend.
Kläger beantragt logischerweise die Verurteilung zur Zahlung des Werklohns. Der Beklagte beantragt jetzt Klageabweisung (soweit klar), hilfsweise zur Zahlung verurteilt zu werden Zug-um-Zug gegen die Behebung der behaupteten Mängel am Werk.
Ich hatte bislang immer nur den Standardfall, dass der Beklagte Klageabweisung beantragt oder dass er ggf. eine Widerklage erhebt.
Kann der Beklagte denn eine solche alternative Zug-um-Zug-Verurteilung beantragen oder müsste er Widerklage erheben? Grundsätzlich ist es ja erstmal weniger als der Kläger will, schon weil Zug-um-Zug; zudem müsste gleichermaßen ein Mangel vorliegen wie im Fall der Minderung. Mein Gefühl sagt, dass es geht, möchte mich nur einmal rückversichern.
möchte mich nur einmal rückversichern bezüglich Folgendem:
Die Parteien streiten über eine Werklohnforderung; der Beklagte macht Minderung geltend.
Kläger beantragt logischerweise die Verurteilung zur Zahlung des Werklohns. Der Beklagte beantragt jetzt Klageabweisung (soweit klar), hilfsweise zur Zahlung verurteilt zu werden Zug-um-Zug gegen die Behebung der behaupteten Mängel am Werk.
Ich hatte bislang immer nur den Standardfall, dass der Beklagte Klageabweisung beantragt oder dass er ggf. eine Widerklage erhebt.
Kann der Beklagte denn eine solche alternative Zug-um-Zug-Verurteilung beantragen oder müsste er Widerklage erheben? Grundsätzlich ist es ja erstmal weniger als der Kläger will, schon weil Zug-um-Zug; zudem müsste gleichermaßen ein Mangel vorliegen wie im Fall der Minderung. Mein Gefühl sagt, dass es geht, möchte mich nur einmal rückversichern.
14.11.2024, 19:10
Geht (prozessual; ob begründet ist eine andere Frage). Die Mängelbeseitigung selbst ist aber nicht vollstreckbar - wenn das gewollt ist, bräuchte es in der Tat die Widerklage.