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Gehaltskürzung wegen Aufwandsentschädigung?
hh_ref_kar
Junior Member
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Beiträge: 7
Themen: 4
Registriert seit: Jun 2019
#1
25.09.2019, 11:28
Liebe Referendarinnen und Referendare,

mein Wahlstation (nach den Klausuren) werde ich im Ausland bei einer Großkanzlei absolvieren. Laut Vertrag befinde ich mich die gesamte Zeit über auf "Dienstreise" und erhalte ausdrücklich keine Vergütung für diese Zeit, sondern nur eine Aufwandsentschädigung für Reisekosten und Übernachtung. Nach den Richtlinien des HansOLG Hamburg müssen alle "finanziellen Vorteile" angegeben werden, damit sie das Ref-Gehalt kürzen. 
Ich weiss, dass es in Hessen und Niedersachsen bei Auslandsstationen sogar Trennungsgeld gibt...

Nun meine Frage an Euch: Darf die Personalstelle mein Gehalt entsprechend der Richtlinie überhaupt kürzen, wenn es sich um eine Dienstreise handelt? Wenn mich die Kanzlei beispielsweise für eine Beurkundung von Frankfurt nach München schickt mit dem Zug (= Dienstreise), dann kann mir das OLG das ja wohl nicht als Vorteil anrechnen?! Die von der Kanzlei während des Auslandsaufenthalts zugesprochene Aufwandsentschädigung ist ja genau  das... Bevor ich mit der Personalstelle spreche, wollte ich eure Erfahrungen dazu mal hören....

Vielen Dank im Voraus!
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