25.10.2024, 10:29
Hey everyone!
Ich habe momentan einen persönlichen struggle und brauche dringend Rat:
Ich bin derzeit in Elternzeit und starte im April wieder im öffentlichen Dienst. Nun ist es so, dass ich in meinem aktuellen Zweig der Verwaltung nicht ganz zufrieden bin und daher über einen Wechsel nachdenke. Eine Stelle wurde nun ausgeschrieben, die mich interessiert. Den Bewerbungsunterlagen soll man eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte beilegen.
Das Problem daran ist, dass die Behörde bei der ich aktuell bin, dann davon erfährt, dass ich überlege diese zu verlassen.
Ich habe verschiedene Optionen:
1. Erklärung abgeben
2. Erklärung abgeben und aktuelle Behörde in Kenntnis setzen, dass ich mich umschaue und evtl. jemand nach meiner Akte fragen wird.
3. Erklärung erstmal nicht mitabgeben und damit Gefahr laufen, dass ich aussortiert werde, wegen nicht vollständiger Bewerbungsunterlagen.
Eigentlich soll meine aktuelle Behörde nicht erfahren, dass ich gehen möchte, bevor es sicher ist. Ich habe von anderen gehört, dass die Personalabteilung gerne mal angepisst, wenn die sowas erfahren.
Was soll ich tun?
Danke!
PS Ich muss mich in den nächsten Wochen eigentlich auch noch bei meiner Behörde melden um meinen Einstieg zu besprechen…
Ich habe momentan einen persönlichen struggle und brauche dringend Rat:
Ich bin derzeit in Elternzeit und starte im April wieder im öffentlichen Dienst. Nun ist es so, dass ich in meinem aktuellen Zweig der Verwaltung nicht ganz zufrieden bin und daher über einen Wechsel nachdenke. Eine Stelle wurde nun ausgeschrieben, die mich interessiert. Den Bewerbungsunterlagen soll man eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte beilegen.
Das Problem daran ist, dass die Behörde bei der ich aktuell bin, dann davon erfährt, dass ich überlege diese zu verlassen.
Ich habe verschiedene Optionen:
1. Erklärung abgeben
2. Erklärung abgeben und aktuelle Behörde in Kenntnis setzen, dass ich mich umschaue und evtl. jemand nach meiner Akte fragen wird.
3. Erklärung erstmal nicht mitabgeben und damit Gefahr laufen, dass ich aussortiert werde, wegen nicht vollständiger Bewerbungsunterlagen.
Eigentlich soll meine aktuelle Behörde nicht erfahren, dass ich gehen möchte, bevor es sicher ist. Ich habe von anderen gehört, dass die Personalabteilung gerne mal angepisst, wenn die sowas erfahren.
Was soll ich tun?
Danke!
PS Ich muss mich in den nächsten Wochen eigentlich auch noch bei meiner Behörde melden um meinen Einstieg zu besprechen…
25.10.2024, 11:27
Soweit ich weiss, wird die Personalakte erst angefordert, wenn die Job-Zusage grundsätzlich beabsichtigt ist und man sich nur noch vergewissern will, dass du keine Leichen im Keller hast (Krankheitstage, Diszis, schlechte Beurteilungen). Daher dürfte deine jetzige Behörde erst nach einer grundsätzlich beabsichtigten Zusage von deinem Wechselwunsch erfahren, so dass es dir herzlich egal sein kann, ob man darauf unwirsch reagiert.
Ich würde aber von mir aus bereits nach der - bedingten - Zusage deine jetzige Behörde in Kenntnis setzen und nicht einfach warten, bis dort deine Akte angefordert wird. Schließlich muss man sich ja dort noch um deine Nachfolge kümmern. Und bevor die nicht gefunden ist, kann man ggf dienstliche Gründe anführen, warum man dich noch nicht gehen lassen kann. Es ist also letztlich auch in deinem Interesse, zu gegebener Zeit mit offenen Karten zu spielen.
Ich würde aber von mir aus bereits nach der - bedingten - Zusage deine jetzige Behörde in Kenntnis setzen und nicht einfach warten, bis dort deine Akte angefordert wird. Schließlich muss man sich ja dort noch um deine Nachfolge kümmern. Und bevor die nicht gefunden ist, kann man ggf dienstliche Gründe anführen, warum man dich noch nicht gehen lassen kann. Es ist also letztlich auch in deinem Interesse, zu gegebener Zeit mit offenen Karten zu spielen.
25.10.2024, 12:40
Vielen Dank für die Antwort, das beruhigt mich sehr!
25.10.2024, 12:45
Ich würde vorher mit meiner Behörde sprechen, denn 1. Du bist Beamter, Dir kann eh nichts passieren, zudem sind Wechsel Realität und nichts schlimmes 2. In der Verwaltung kennen sich ohnehin (fast) alle, die Chancen, dass dein Chef das hinterrum erfährt ist also sehr hoch.
Von daher lieber einmal direkt richtig machen
Von daher lieber einmal direkt richtig machen
25.10.2024, 15:01
Leider sehen das im Behördenalltag nicht alle so professionell wie du. Da können durchaus Befindlichkeiten der abgebenden Behörde(nleitung) verletzt werden, wenn man geht, wie ich aus eigener Erfahrung weiss. Ich würde deshalb meinen Wechselwunsch erst mitteilen, wenn er konkrete Aussichten auf Erfolg hat, sonst hat man am Ende ohne Not die Pferde scheu gemacht.
25.10.2024, 15:08
(25.10.2024, 15:01)Spencer schrieb: Leider sehen das im Behördenalltag nicht alle so professionell wie du. Da können durchaus Befindlichkeiten der abgebenden Behörde(nleitung) verletzt werden, wenn man geht, wie ich aus eigener Erfahrung weiss. Ich würde deshalb meinen Wechselwunsch erst mitteilen, wenn er konkrete Aussichten auf Erfolg hat, sonst hat man am Ende ohne Not die Pferde scheu gemacht.
Zustimmung, insbesondere ist auch zu beachten, wer jeweils der Dienstherr ist. Sofern es sich nämlich um den identischen Dienstherrn handelt, kann es ggf. sein, dass der das ohnehin mitbekommt; das hängt dann jeweils von der Behördenstruktur ab, ob die Behörde selbst Dienstherrneigenschaft (das gibt es durchaus, wenn auch weniger verbreitet) hat oder ob die Dienstherrneigenschaft allein allgemein beim Land oder Bund liegt.
25.10.2024, 19:14
(25.10.2024, 12:45)Homer S. schrieb: Ich würde vorher mit meiner Behörde sprechen, denn 1. Du bist Beamter, Dir kann eh nichts passieren, zudem sind Wechsel Realität und nichts schlimmes 2. In der Verwaltung kennen sich ohnehin (fast) alle, die Chancen, dass dein Chef das hinterrum erfährt ist also sehr hoch.
Von daher lieber einmal direkt richtig machen
+1
Unterschätze nie die Vernetzung der Personalstellen bzw. -referate innerhalb eines Landes. Da wird gerne mal zum Hörer gegriffen und dann wird einem der Wechselwunsch von der eigenen Behörde vorgehalten. Dann bringt es auch herzlich wenig, wenn man um vertrauliche Behandlung der Bewerbung bittet.
Ich finde das in Anbetracht des "Kampfs um die besten Köpfe" auch etwas seltsam, allerdings ist da die persönliche Bekanntschaft bzw. Verbundenheit unter den Personalern scheinbar doch oft stärker.
25.10.2024, 19:24
Aber warum sollte man seine blosse Bewerbung der eigenen Personalstelle schon melden, noch bevor überhaupt absehbar ist, dass man tatsächlich zum Zuge kommt? Was soll die Personalstelle dann machen, schon mal auf Verdacht die Stelle neu ausschreiben? Man wechselt ja idR auch nicht sofort, sondern bleibt noch ein paar Monate auf der alten Stelle. Da bleibt idR noch genügend Zeit, die Nachfolge zu regeln und begonnene Arbeiten abzuschließen.
In meinem Fall war ich im Nachhinein jedenfalls heilfroh, meine Bewerbung nicht schon vor der Zusage offengelegt zu haben. Da wurden dann nämlich noch hektisch Gespräche mit der neuen Behörde geführt und versucht, mir den Wechsel nachträglich noch zu verbauen, Stichwort Befindlichkeiten. Zum Glück stand da aber die Auswahl schon aktenkundig fest. War bestimmt ein besonderer Fall, der auch ganz viel mit bestimmten Personen zu tun hat, hat mich aber in meinem anfänglichen Misstrauen bestärkt, meine Bewerbung nicht zu früh ungefragt offenzulegen und Angriffsfläche zu bieten. Leider werden zu viel Transparenz und Fairness nicht immer mit gleicher Münze zurückgezahlt, sondern zum Anlass genommen, Missgunst auszuleben. Professionell geht es halt nicht überall zu.
Wenn die grundsätzliche Zusage vorliegt, solltest du natürlich nicht länger schweigen, das gebietet dann schon die Fairness gegenüber den Kollegen bzw der Personalverwaltung, die einen Nachfolger suchen müssen.
In meinem Fall war ich im Nachhinein jedenfalls heilfroh, meine Bewerbung nicht schon vor der Zusage offengelegt zu haben. Da wurden dann nämlich noch hektisch Gespräche mit der neuen Behörde geführt und versucht, mir den Wechsel nachträglich noch zu verbauen, Stichwort Befindlichkeiten. Zum Glück stand da aber die Auswahl schon aktenkundig fest. War bestimmt ein besonderer Fall, der auch ganz viel mit bestimmten Personen zu tun hat, hat mich aber in meinem anfänglichen Misstrauen bestärkt, meine Bewerbung nicht zu früh ungefragt offenzulegen und Angriffsfläche zu bieten. Leider werden zu viel Transparenz und Fairness nicht immer mit gleicher Münze zurückgezahlt, sondern zum Anlass genommen, Missgunst auszuleben. Professionell geht es halt nicht überall zu.
Wenn die grundsätzliche Zusage vorliegt, solltest du natürlich nicht länger schweigen, das gebietet dann schon die Fairness gegenüber den Kollegen bzw der Personalverwaltung, die einen Nachfolger suchen müssen.
25.10.2024, 20:48
Danke für die vielen Antworten.
Ich muss mir da nochmal einiges durch den Kopf gehen lassen.
Ich muss mir da nochmal einiges durch den Kopf gehen lassen.