24.10.2024, 18:33
Hallo Leute,
Ich werde demnächst mein Ref nach einer Unterbrechnung fortsetzen und in der Rechtsanwaltsstation wieder einsteigen; ich habe eine Frage bzgl. Finanzen. Es ist nämlich so, dass ich schon seit längerem bei einem RA auf Minijob-Basis arbeite; bei diesem RA will ich auch meine Station machen.
Der Referendarabteilung habe ich gesagt, dass ich kein Stationsgeld erhalte, den Minijob habe ich als Nebentätigkeit deklariert, was ja auch stimmt.
Das Problem: die Referendarabteilung möchte jeden Monat einen Nachweis über meine Tätigkeiten, die ich in der Station einerseits und im Minijob andererseits gemacht habe. Und wenn die Tätigkeiten nicht klar voneinander zu trennen sind, wird mein Minijob-Gehalt als Stationsgeld gewertet.
Ich habe ehrlich gesagt keinen Bock auf dieses Gehustle irgendwelche Nachweise zu erbringen, nur frage ich mich, wie sich das finanziell auswirken würde, wenn mein Minijob-Gehalt als Stationsgeld gewertet wird.
Danke schon mal falls ihr es bis hierhin geschafft habt.
Ich werde demnächst mein Ref nach einer Unterbrechnung fortsetzen und in der Rechtsanwaltsstation wieder einsteigen; ich habe eine Frage bzgl. Finanzen. Es ist nämlich so, dass ich schon seit längerem bei einem RA auf Minijob-Basis arbeite; bei diesem RA will ich auch meine Station machen.
Der Referendarabteilung habe ich gesagt, dass ich kein Stationsgeld erhalte, den Minijob habe ich als Nebentätigkeit deklariert, was ja auch stimmt.
Das Problem: die Referendarabteilung möchte jeden Monat einen Nachweis über meine Tätigkeiten, die ich in der Station einerseits und im Minijob andererseits gemacht habe. Und wenn die Tätigkeiten nicht klar voneinander zu trennen sind, wird mein Minijob-Gehalt als Stationsgeld gewertet.
Ich habe ehrlich gesagt keinen Bock auf dieses Gehustle irgendwelche Nachweise zu erbringen, nur frage ich mich, wie sich das finanziell auswirken würde, wenn mein Minijob-Gehalt als Stationsgeld gewertet wird.
Danke schon mal falls ihr es bis hierhin geschafft habt.
24.10.2024, 19:22
Du wirst die Steuervorteile verlieren, d.h. dein jetziges Minijob Entgelt wird zusammen mit deiner Beihilfe summiert und dann versteuert + Abgaben. So zumindest in meinem Land.
24.10.2024, 20:26
Um welches Land geht es denn? In vielen Ländern sind nämlich seit dem BSG-Urteil Stationsentgelte untersagt und dürfen ausschließlich über eine separaten Nebentätigkeitsvertrag entrichtet werden.
26.10.2024, 11:55
(24.10.2024, 19:22)Reynolds schrieb: Du wirst die Steuervorteile verlieren, d.h. dein jetziges Minijob Entgelt wird zusammen mit deiner Beihilfe summiert und dann versteuert + Abgaben. So zumindest in meinem Land.
Danke. Weißt du vielleicht grob, was von den 538,00 € übrig bleiben würde, wenn das mit der Unterhaltsbeihilfe zusammengerechnet würde?
26.10.2024, 11:56
05.11.2024, 11:37
In NRW würden dir von den 538,00€ kaum was übrig bleiben, da pauschal 25% weggehen und der Rest noch versteuert wird. Weiß nicht wie es in anderen Bundesländern ist, aber das sollte ja googlebar sein.
Kannst du es nicht so machen, dass du sagst dein Minijob hat mehr Bürojobqualität und die Station übernimmt das Juristische? So werde ich es machen, da es finanziell sonst wirklich gar keinen Sinn ergibt.
Kannst du es nicht so machen, dass du sagst dein Minijob hat mehr Bürojobqualität und die Station übernimmt das Juristische? So werde ich es machen, da es finanziell sonst wirklich gar keinen Sinn ergibt.