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Mandate bei Wechsel mitnehmen
GastBerlin123
Junior Member
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Beiträge: 17
Themen: 2
Registriert seit: Sep 2024
#1
23.10.2024, 11:41
Moin zusammen,

ich stehe vor einem Kanzleiwechsel. Einige Mandaten meiner aktuellen Kanzlei betreue ich recht selbstständig und würde gerne versuchen, sie zur neuen Kanzlei „mitzunehmen“. Ich habe damit allerdings keine Erfahrung. Daher die Frage an diejenigen, die so etwas schon gemacht haben:
Was muss man bei der Kontaktaufnahme beachten? Was darf man sagen, was nicht? Muss man mit der Kontaktaufnahme warten, bis das Arbeitsverhältnis beim alten Arbeitgeber beendet ist?
Ich hatte an eine „Abschiedsmail“ gedacht, in der eine weitere Zusammenarbeit in der neuen Kanzlei in den Raum gestellt wird oder so.

Ich freue mich auf Euren Input!
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Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.235
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#2
23.10.2024, 12:01
(23.10.2024, 11:41)GastBerlin123 schrieb:  Moin zusammen,

ich stehe vor einem Kanzleiwechsel. Einige Mandaten meiner aktuellen Kanzlei betreue ich recht selbstständig und würde gerne versuchen, sie zur neuen Kanzlei „mitzunehmen“. Ich habe damit allerdings keine Erfahrung. Daher die Frage an diejenigen, die so etwas schon gemacht haben:
Was muss man bei der Kontaktaufnahme beachten? Was darf man sagen, was nicht? Muss man mit der Kontaktaufnahme warten, bis das Arbeitsverhältnis beim alten Arbeitgeber beendet ist?
Ich hatte an eine „Abschiedsmail“ gedacht, in der eine weitere Zusammenarbeit in der neuen Kanzlei in den Raum gestellt wird oder so.

Ich freue mich auf Euren Input!

DAS hat einem früheren Kollegen mal ein Hausverbot eingebracht. Ich würde es also tunlichst unterlassen, etwas über den beruflichen Mailaccount zu veranlassen.
Ansonsten habe ich im Kopf, dass du, solange dein Arbeitsverhältnis läuft, niemanden aktiv abwerben darfst. Es muss also so laufen, wie du es geschrieben hast, dass du auf deine neue Kanzlei verweist.
Alles andere, wenn überhaupt, müsste inoffiziell stattfinden.

Disclaimer: das war kein Ratschlag von mir
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.10.2024, 12:02 von Egal.)
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gintonic
Junior Member
**
Beiträge: 33
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2023
#3
23.10.2024, 20:46
(23.10.2024, 12:01)Egal schrieb:  
(23.10.2024, 11:41)GastBerlin123 schrieb:  Moin zusammen,

ich stehe vor einem Kanzleiwechsel. Einige Mandaten meiner aktuellen Kanzlei betreue ich recht selbstständig und würde gerne versuchen, sie zur neuen Kanzlei „mitzunehmen“. Ich habe damit allerdings keine Erfahrung. Daher die Frage an diejenigen, die so etwas schon gemacht haben:
Was muss man bei der Kontaktaufnahme beachten? Was darf man sagen, was nicht? Muss man mit der Kontaktaufnahme warten, bis das Arbeitsverhältnis beim alten Arbeitgeber beendet ist?
Ich hatte an eine „Abschiedsmail“ gedacht, in der eine weitere Zusammenarbeit in der neuen Kanzlei in den Raum gestellt wird oder so.

Ich freue mich auf Euren Input!

DAS hat einem früheren Kollegen mal ein Hausverbot eingebracht. Ich würde es also tunlichst unterlassen, etwas über den beruflichen Mailaccount zu veranlassen.
Ansonsten habe ich im Kopf, dass du, solange dein Arbeitsverhältnis läuft, niemanden aktiv abwerben darfst. Es muss also so laufen, wie du es geschrieben hast, dass du auf deine neue Kanzlei verweist.
Alles andere, wenn überhaupt, müsste inoffiziell stattfinden.

Disclaimer: das war kein Ratschlag von mir

Ich habe keine Erfahrungen diesbezüglich, aber Abwerbeversuche in Textform auf einem E-Mail-Account des Noch-Arbeitgebers zu dokumentieren, erscheint mir auf jeden Fall eine schlechte Idee.
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Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.235
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#4
23.10.2024, 22:45
(23.10.2024, 20:46)gintonic schrieb:  
(23.10.2024, 12:01)Egal schrieb:  
(23.10.2024, 11:41)GastBerlin123 schrieb:  Moin zusammen,

ich stehe vor einem Kanzleiwechsel. Einige Mandaten meiner aktuellen Kanzlei betreue ich recht selbstständig und würde gerne versuchen, sie zur neuen Kanzlei „mitzunehmen“. Ich habe damit allerdings keine Erfahrung. Daher die Frage an diejenigen, die so etwas schon gemacht haben:
Was muss man bei der Kontaktaufnahme beachten? Was darf man sagen, was nicht? Muss man mit der Kontaktaufnahme warten, bis das Arbeitsverhältnis beim alten Arbeitgeber beendet ist?
Ich hatte an eine „Abschiedsmail“ gedacht, in der eine weitere Zusammenarbeit in der neuen Kanzlei in den Raum gestellt wird oder so.

Ich freue mich auf Euren Input!

DAS hat einem früheren Kollegen mal ein Hausverbot eingebracht. Ich würde es also tunlichst unterlassen, etwas über den beruflichen Mailaccount zu veranlassen.
Ansonsten habe ich im Kopf, dass du, solange dein Arbeitsverhältnis läuft, niemanden aktiv abwerben darfst. Es muss also so laufen, wie du es geschrieben hast, dass du auf deine neue Kanzlei verweist.
Alles andere, wenn überhaupt, müsste inoffiziell stattfinden.

Disclaimer: das war kein Ratschlag von mir

Ich habe keine Erfahrungen diesbezüglich, aber Abwerbeversuche in Textform auf einem E-Mail-Account des Noch-Arbeitgebers zu dokumentieren, erscheint mir auf jeden Fall eine schlechte Idee.

Jo. Bei uns war es ein ziemlich unrühmlicher Abgang des Kollegen, der hohe Wellen geschlagen hat und heiß diskutiert wurde. Ich mochte den Kollegen und habe mich, nachdem ich das Hausverbot schreiben musste, noch unten vor der Tür von ihm verabschiedet. Er war wohl direkt hinausgebeten worden, lange bevor seine Kündigungsfrist endete.
So sollte es also nicht laufen.
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wacaffe
Member
***
Beiträge: 126
Themen: 10
Registriert seit: Jun 2022
#5
23.10.2024, 23:20
Zitat:Jo. Bei uns war es ein ziemlich unrühmlicher Abgang des Kollegen, der hohe Wellen geschlagen hat und heiß diskutiert wurde. Ich mochte den Kollegen und habe mich, nachdem ich das Hausverbot schreiben musste, noch unten vor der Tür von ihm verabschiedet. Er war wohl direkt hinausgebeten worden, lange bevor seine Kündigungsfrist endete.
So sollte es also nicht laufen.

mal abgesehen davon das es persönlich sicher eine unangenehme situation war, auf jeden fall nicht alltäglich und zumindest gutes small talk material für die zukunft Cool
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Konova
Senior Member
****
Beiträge: 270
Themen: 21
Registriert seit: Jun 2023
#6
24.10.2024, 08:10
Ich würde die Mandanten einfach mal anrufen um irgendwas zu besprechen und dann den Wechsel beiläufig erwähnen etc…
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