23.10.2024, 11:39
Hallo zusammen, hat sich jemand schon einmal mit der Frage beschäftigt, ob man einen im Vereinigten Königreich erworbenen LL.M. inzwischen wegen Brexit nur noch mit Angabe der Universität in Klammern führen darf?
23.10.2024, 11:40
(23.10.2024, 11:39)Farbwenz schrieb: Hallo zusammen, hat sich jemand schon einmal mit der Frage beschäftigt, ob man einen im Vereinigten Königreich erworbenen LL.M. inzwischen wegen Brexit nur noch mit Angabe der Universität in Klammern führen darf?
Ergänzung: der LL.M. wurde erworben, als es noch Teil der EU war.