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  5. Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter
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Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter
Gast
Unregistered
 
#1
08.09.2019, 11:20
Hallo,

ich mache mein Referendariat in Bayern und bin in der Strafstation einem Strafrichter zugeteilt worden. In der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung habe ich gelesen, dass man bei der Staatsanwaltschaft (mind.) an vier Tagen Sitzungsvertretung machen muss. Beim Strafrichter findet sich dort als Ausbildungsleistung nur das Abfassen von vier Urteilen. 
Vielleicht gibt es hier Referendare, die in Bayern bei einem Strafrichter waren und mir sagen können, ob man die Sitzungsvertretung dann nicht machen muss, vielleicht auch gar nicht darf oder ob es die Möglichkeit gibt, dies freiwillig mal zu machen.

Liebe Grüße
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NRWTyp
Unregistered
 
#2
09.09.2019, 06:57
§ 10 DRiG dürfte die Frage bundesweit beantworten. In Strafsachen darf ein Referendar keine Verhandlung leiten, dementsprechend gibt's keine Sitzungsvertretung, wenn Du einem Strafrichter zugewiesen bist.
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HHTyp
Unregistered
 
#3
09.09.2019, 09:58
Dass Referendare keine Verhandlungen als Strafrichter leiten können, ist klar.

Ich verstehe deine Frage dahingehend, ob du als Referendar die StA vertreten darfst. Jedenfalls bei uns in Hamburg ist es auch bei Zuweisung an den Strafrichter möglich für einige Wochen bei der StA zu hospitieren und dort Sitzungsvertretungen zu machen.
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Gastling
Unregistered
 
#4
09.09.2019, 09:58
(09.09.2019, 06:57)NRWTyp schrieb:  § 10 DRiG dürfte die Frage bundesweit beantworten. In Strafsachen darf ein Referendar keine Verhandlung leiten, dementsprechend gibt's keine Sitzungsvertretung, wenn Du einem Strafrichter zugewiesen bist.


Ich bin mir sicher, die Frage bezog sich auf sitzungsvertretung der StA. In Hessen ist das bspw. Üblich, auch wenn man einem Strafrichter zugewiesen ist. Wie das in Bayern gehandhabt wird, weiß ich leider nicht. Aber der Ausbilder/AG-Leiter wird weiterhelfen können.
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Fragensteller
Unregistered
 
#5
09.09.2019, 11:05
(09.09.2019, 06:57)NRWTyp schrieb:  § 10 DRiG dürfte die Frage bundesweit beantworten. In Strafsachen darf ein Referendar keine Verhandlung leiten, dementsprechend gibt's keine Sitzungsvertretung, wenn Du einem Strafrichter zugewiesen bist.


Ich habe mich etwas ungenau ausgedrückt. Meine Frage ist, ob man, wenn man einem Strafrichter zugewiesen ist, auch die Möglichkeit hat, freiwillig den staatsanwaltlichen Sitzungsdienst zu machen oder das vielleicht sogar machen muss. 
Dass man nicht anstelle des Richters die Verhandlung leiten darf, ist mir klar. 

Ich meine nur irgendwo mal in einem Forum oder auf einer Internetseite mit Erfahrungsberichten gelesen zu haben, dass jemand, der beim Strafrichter war, zusätzlich auch beim staatsanwaltlichen Sitzungsdienst eingeteilt wurde, und das wohl nicht so einfach war, weil er/sie ja eigentlich keinem Staatsanwalt zugewiesen war, somit dort keinen Ansprechpartner hatte und sich wohl auch niemand zuständig fühlt. Allerdings finde ich diesen Beitrag nicht mehr und weiß auch nicht, aus welchem Bundesland der Referendar kam.
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Gast4645645
Unregistered
 
#6
09.09.2019, 16:32
Also in BW ist es auch so, dass man trotz Zuweisung zum Strafrichter Sitzungsdienst machen muss. Allerdings nur drei mal.
Nach der Strafstation kann man sich dann auch für den freiweilligen Sitzungsdienst einteilen lassen, für den man auch Geld bekommt.
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Fragensteller
Unregistered
 
#7
09.09.2019, 17:03
HHTyp, Gastling, Gast4645645, 

danke für Eure Antworten. Genau das wollte ich wissen. Aber scheint wohl immer auf das Bundesland anzukommen, also werd ich dann doch einfach mal bei meiner Sachbearbeiterin nachfragen.
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HHH
Unregistered
 
#8
09.09.2019, 18:43
In HH gibt es keine Sitzungsvertretung, wenn man bei Gericht ist. Man kann bei der StA hospitieren, in Einzelfällen auch plädieren, aber aktiv gefördert wird das nicht.
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GHH
Unregistered
 
#9
10.01.2020, 15:42
Hallo zusammen,
ich werde nun auch mit dem Referendariat in Bayern beginnen. Wisst ihr denn, ob man es beeinflussen kann, ob man zur StA kommt oder nicht? Bzw. ist es so, dass falls ich in der ZR-Station beim LG bin sicher zur StA komme, während ich beim AG dem Strafrichter zugeteilt werden?
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