10.06.2024, 19:39
Hi,
habe nun meine erste Akte erhalten, bei der ich laut Ausbilder ein Zivilurteil fertigen soll.
Der Termin zur Hauptverhandlung (gütliche + evtl. mündliche) ist nun erst in der Zukunft im Juli angesetzt.
Ist das nicht etwas ungewöhnlich? Blendet man das jetzt nun einfach aus, und tut so als wenn es gar keine geben würde und schreibt da auch nichts weiter zu?
Es gab eine Klageerwiderung und eine Replik, an sich scheint der Fall auch recht aussichtslos für den Kläger, aber es kann doch theoretisch - in der Hauptverhandlung - noch alles passieren und das Urteil wird dadurch total nutzlos?
Sorry für die wahrscheinlich blöde Frage aber bin gerade echt lost...
habe nun meine erste Akte erhalten, bei der ich laut Ausbilder ein Zivilurteil fertigen soll.
Der Termin zur Hauptverhandlung (gütliche + evtl. mündliche) ist nun erst in der Zukunft im Juli angesetzt.
Ist das nicht etwas ungewöhnlich? Blendet man das jetzt nun einfach aus, und tut so als wenn es gar keine geben würde und schreibt da auch nichts weiter zu?
Es gab eine Klageerwiderung und eine Replik, an sich scheint der Fall auch recht aussichtslos für den Kläger, aber es kann doch theoretisch - in der Hauptverhandlung - noch alles passieren und das Urteil wird dadurch total nutzlos?
Sorry für die wahrscheinlich blöde Frage aber bin gerade echt lost...

10.06.2024, 20:15
Nein, das ist nicht ungewöhnlich.
Man schreibt den Urteilsentwurf einfach als hätte die Hauptverhandlung stattgefunden.
Man schreibt den Urteilsentwurf einfach als hätte die Hauptverhandlung stattgefunden.
10.06.2024, 20:18
Ok super, danke für die schnelle Hilfe!
11.06.2024, 08:19
Hintergrund: an Obergerichten ist es sogar üblich, mit einem Urteilsentwurf in die mündliche Verhandlung zu gehen: er dient als Grundlage für die Beratung, und sollte mündlich Neues vorgetragen werden, was dort selten vorkommt, wird eben ergänzt.
Achtung: Hauptverhandlung heißt der Termin nur in Strafsachen!
Achtung: Hauptverhandlung heißt der Termin nur in Strafsachen!