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  5. Studium anrechnen DRV
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Studium anrechnen DRV
regresskreisel
Member
***
Beiträge: 65
Themen: 24
Registriert seit: Oct 2020
#1
09.06.2024, 16:51
Hallo,

man kann sich ja bis zu 8 Jahre seiner Studien-/Ausbildungszeit bei der Deutschen Rentenversicherung anrechnen lassen. Ich bin als Anwalt ja im Versorgungswerk und von der Rentenversicherungspflicht befreit. 

Würde man im Falle der Anrechnung eine Minirente von der DRV neben der Rente aus dem VW erhalten ohne nach der Ausbildung eingezahlt zu haben?

Im Studium habe ich auch mal einen Minijob gehabt und da ja zumindest sehr geringfügig eingezahlt. Ich war auch knapp 2 Jahre Werkstudent. Komme insgesamt aber nicht auf 5 Jahre, in denen ich eingezahlt habe, weil ich im Ref. verbeamtet war. 

Ich lese unterschiedliches darüber im internet und dachte hier weiß vllt jemand Bescheid. 

Danke für die Info :) 

VG
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.06.2024, 16:54 von regresskreisel.)
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GPAKandidat2023
Junior Member
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Beiträge: 43
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2023
#2
09.06.2024, 17:19
Soviel ich weiß, kriegt man genau € 0,00, wenn man nicht mindestens fünf Jahre lang eingezahlt hat. 
Solange diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, bringt einem auch die Anrechnung der Studienzeit nichts.

EDIT: Wenn du keinen Versorgungsanspruch erworben hast, müsstest du nach dem Ende des Referendariats nachversichert worden sein. Die Zeiten müssten zählen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.06.2024, 17:21 von GPAKandidat2023.)
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Egal
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Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#3
09.06.2024, 23:04
Ich rate jedem dazu, seinen Versicherungsverlauf anzufordern und alle Zeiten nachzutragen. Die meisten von uns werden in Schule/Studium gearbeitet haben und so über den Arbeitgeber Geld eingezahlt haben.

Wer Kinder bekommt, kann sich zudem 3 Jahre Kindererziehungszeiten (= 3 Rentenpunkte) eintragen lassen. Dies gilt zunächst für die Mutter, kann auf Antrag aber auch teilweise/komplett dem Vater übertragen werden. Wer von euch also einen Teil der Elternzeit übernimmt, sollte daran denken. (Achtung: der Antrag für den Vater gilt nur zukunftsgerichtet, muss daher zeitnah gestellt werden).

Wer keine Kinder will, kann die 60 Monate mit eigenen Beiträgen voll machen. Ein Monat kostet derzeit rund 100 Euro. Wem also nur noch 12 Monate fehlen, der kann z.B. 1200 Euro zahlen und erhält dafür lebenslang zusammen mit den anderen Beiträgen eine Rente von z.B. 200 Euro (die Höhe hängt natürlich davon ab, was ihr sonst noch eingezahlt habt).

Das Studium gilt nur als Anrechnungszeit. Damit könnest du z.B. die 35 Jahre voll machen, um mit 63 mit Abschlägen in Rente gehen zu können. Das bringt dir nach aktuellem Stand nichts, aber wer weiß schon, ob du in den nächsten 30 Jahren nicht doch noch einen Job annimmst, bei dem du in die DRV einzahlen musst.
Auch für andere Ansprüche gibt es Mindestversicherungszeiten.

Den Versicherungsverlauf klären zu lassen kostet nichts, außer ein bisschen Aufwand. Aus meiner Sicht sollte es daher jeder machen, der irgendwann mal gearbeitet hat und für den Beiträge vom Arbeitgeber eingezahlt wurden.
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bona fides
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Beiträge: 38
Themen: 12
Registriert seit: May 2024
#4
12.06.2024, 18:41
(09.06.2024, 23:04)Egal schrieb:  Ich rate jedem dazu, seinen Versicherungsverlauf anzufordern und alle Zeiten nachzutragen. Die meisten von uns werden in Schule/Studium gearbeitet haben und so über den Arbeitgeber Geld eingezahlt haben.

Wer Kinder bekommt, kann sich zudem 3 Jahre Kindererziehungszeiten (= 3 Rentenpunkte) eintragen lassen. Dies gilt zunächst für die Mutter, kann auf Antrag aber auch teilweise/komplett dem Vater übertragen werden. Wer von euch also einen Teil der Elternzeit übernimmt, sollte daran denken. (Achtung: der Antrag für den Vater gilt nur zukunftsgerichtet, muss daher zeitnah gestellt werden).

Wer keine Kinder will, kann die 60 Monate mit eigenen Beiträgen voll machen. Ein Monat kostet derzeit rund 100 Euro. Wem also nur noch 12 Monate fehlen, der kann z.B. 1200 Euro zahlen und erhält dafür lebenslang zusammen mit den anderen Beiträgen eine Rente von z.B. 200 Euro (die Höhe hängt natürlich davon ab, was ihr sonst noch eingezahlt habt).

Das Studium gilt nur als Anrechnungszeit. Damit könnest du z.B. die 35 Jahre voll machen, um mit 63 mit Abschlägen in Rente gehen zu können. Das bringt dir nach aktuellem Stand nichts, aber wer weiß schon, ob du in den nächsten 30 Jahren nicht doch noch einen Job annimmst, bei dem du in die DRV einzahlen musst.
Auch für andere Ansprüche gibt es Mindestversicherungszeiten.

Den Versicherungsverlauf klären zu lassen kostet nichts, außer ein bisschen Aufwand. Aus meiner Sicht sollte es daher jeder machen, der irgendwann mal gearbeitet hat und für den Beiträge vom Arbeitgeber eingezahlt wurden.

Ok, wie klärt man den Verlauf denn? Was muss man machen?
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bona fides
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Registriert seit: May 2024
#5
12.06.2024, 18:43
(09.06.2024, 17:19)GPAKandidat2023 schrieb:  Soviel ich weiß, kriegt man genau € 0,00, wenn man nicht mindestens fünf Jahre lang eingezahlt hat. 
Solange diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, bringt einem auch die Anrechnung der Studienzeit nichts.

EDIT: Wenn du keinen Versorgungsanspruch erworben hast, müsstest du nach dem Ende des Referendariats nachversichert worden sein. Die Zeiten müssten zählen.

Der Nachtversicherte Betrag wird aber dann ins Versorgungswerk gezahlt.
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Egal
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Registriert seit: Feb 2022
#6
13.06.2024, 11:55
(12.06.2024, 18:43)bona fides schrieb:  
(09.06.2024, 17:19)GPAKandidat2023 schrieb:  Soviel ich weiß, kriegt man genau € 0,00, wenn man nicht mindestens fünf Jahre lang eingezahlt hat. 
Solange diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, bringt einem auch die Anrechnung der Studienzeit nichts.

EDIT: Wenn du keinen Versorgungsanspruch erworben hast, müsstest du nach dem Ende des Referendariats nachversichert worden sein. Die Zeiten müssten zählen.

Der Nachtversicherte Betrag wird aber dann ins Versorgungswerk gezahlt.

Man kann wählen, ob man die Beiträge aus dem Referendariat ins VW oder in die DRV einzahlen lassen möchte.

Zu deiner Frage darüber: Schau mal auf die Website der DRV. Dort kannst du online einen Antrag stellen und die schicken dir deinen Verlauf anschließend zu.
Auf den ersten Blick wirst du vermutlich Probleme haben, bei dem Verlauf durchzusehen. Ich finde den nicht selbsterklärend. Umso besser ist es, wenn du deine vorherigen Gehaltsabrechnungen, Meldungen zur Sozialversicherung und ggf. den Lebenslauf dagegen legen und abgleichen kannst. Wenn man das erst mit 60 Jahren macht, wird man sich vermutlich nicht mehr daran erinnern, wie der saisonale Nebenjob aussah, den man vor 40 Jahren mal gehabt hat. Besser zeitmah erledigen, solange man noch Erinnerungen und Unterlagen hat.
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