05.06.2024, 10:16
Wie ist das bei euch geregelt? Bekommt ihr die Wochenenden in Freizeit ausgeglichen? Ich bekomme nicht mal 1-2 Tage zum Lernen, obwohl der Lehrgang mehrfach über Feiertage und Wochenende sowieso ging...
05.06.2024, 22:29
Du meinst, du willst frei haben, weil du am Wochenende Kurs hattest?
Nein, da muss ich dich enttäuschen, das wäre ziemlich unüblich. Jedenfalls habe ich noch nie davon gehört, egal um welche Zusatzqualifikation es ging.
Es ist ein Titel, der zwar auch der Kanzlei etwas bringt, vor allem aber dir. Du wirst hinterher, sofern du die Fortbildungen macht, bis zur Rente den Fachanwaltstitel haben, ganz gleich, ob du noch für diese Kanzlei oder schon längst für 4-5 andere gearbeitet hast. Es ist deine Zusatzqualifikation. Es ist toll, wenn dein Arbeitgeber den Fachanwalt bezahlt. Die meisten, aber nicht alle, Kanzleien machen das; manche nicht und manche nur zum Teil.
Das ist eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers. Wenn noch etwas oben drauf kommt, immer gerne, aber das ist kein muss und wie gesagt auch nicht üblich. Manche Kanzleien stellen für die Klausuren bezahlt frei, aber auch das ist vollkommen freiwillig.
Wenn du mehr Zeit zum Lernen willst, nimm Urlaub. Du kannst übrigens auch Bildungsurlaub beim Bundesland beantragen, wenn die Voraussetzungen ge gegeben sind.
Nein, da muss ich dich enttäuschen, das wäre ziemlich unüblich. Jedenfalls habe ich noch nie davon gehört, egal um welche Zusatzqualifikation es ging.
Es ist ein Titel, der zwar auch der Kanzlei etwas bringt, vor allem aber dir. Du wirst hinterher, sofern du die Fortbildungen macht, bis zur Rente den Fachanwaltstitel haben, ganz gleich, ob du noch für diese Kanzlei oder schon längst für 4-5 andere gearbeitet hast. Es ist deine Zusatzqualifikation. Es ist toll, wenn dein Arbeitgeber den Fachanwalt bezahlt. Die meisten, aber nicht alle, Kanzleien machen das; manche nicht und manche nur zum Teil.
Das ist eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers. Wenn noch etwas oben drauf kommt, immer gerne, aber das ist kein muss und wie gesagt auch nicht üblich. Manche Kanzleien stellen für die Klausuren bezahlt frei, aber auch das ist vollkommen freiwillig.
Wenn du mehr Zeit zum Lernen willst, nimm Urlaub. Du kannst übrigens auch Bildungsurlaub beim Bundesland beantragen, wenn die Voraussetzungen ge gegeben sind.
06.06.2024, 17:47
So absolut, wie meine Vorrednerin würde ich dies natürlich nicht beantworten. Von meinen bisherigen 7 Arbeitgebern (inkl. Stationen im Ref) - kann ich schließlich nicht auf die gesamte Anwalts- und Unternehmenswelt schließen. Natürlich hat vor allem Dein Arbeitgeber etwas davon, sofern er in der Vergütungsvereinbarung einen höheren Stundensatz für angestellte Anwälte mit FA-Titel berücksichtigt hat. Ich kann meine Tätigkeit mit oder ohne FA-Titel machen. Es ist halt eine relativ einfache Möglichkeit die Visitenkarte zu füllen.
Wir bekommen mind. jeweils einen Auszeittag, sofern am Wochenende Kurse sind. Jedoch ist dies sehr abhängig vom jeweiligen Partner - selbst innerhalb der Kanzlei ist es unterschiedlich. Ich würde versuchen jedenfalls die Tage am Wochenende als Ausgleich zu bekommen, aber mind. einen zu haben.
Viel Glück dabei.
Wir bekommen mind. jeweils einen Auszeittag, sofern am Wochenende Kurse sind. Jedoch ist dies sehr abhängig vom jeweiligen Partner - selbst innerhalb der Kanzlei ist es unterschiedlich. Ich würde versuchen jedenfalls die Tage am Wochenende als Ausgleich zu bekommen, aber mind. einen zu haben.
Viel Glück dabei.