27.05.2024, 22:16
Hallo zusammen!
Diese Frage habe ich schon vorher in einem anderen Forum gestellt. Hier dupliziere ich den Text:
Ich bin Alex, komme aus Russland, wo ich an der Lomonossow-Universität Moskau Jura studiert habe (Bachelor 2020, Master 2022). 2022 bin ich als Spätaussiedler nach Deutschland gezogen und habe mich danach mit Sprachkursen beschäftigt. Im Februar hat das Justizprüfungsamt Hessen meinen Abschluss als gleichwertig mit dem 1. juristischen Staatsexamen anerkannt (normalerweise erhält man mit einem nicht-EU-Abschluss keine Anerkennung, für Spätaussiedler gibt es jedoch eine Ausnahme). Jetzt habe ich theoretisch die Möglichkeit, mit dem Referendariat zu beginnen und mich gleichzeitig auf die 2. Staatsprüfung vorzubereiten. Das wäre jedoch ziemlich schwer, da ich mich mit deutschen Gesetzen nicht so gut auskenne, wie man es eigentlich sollte (obwohl vieles dem russischen Recht sehr ähnlich ist; ich sage manchmal sogar, dass das russische Recht eine Übersetzung des deutschen Rechts ist). Die Sprache spielt auch eine sehr wichtige Rolle. Ich beherrsche Deutsch bereits auf C1-Niveau, muss es aber genauso gut wie Muttersprachler beherrschen. Deswegen möchte ich mich darauf vorbereiten. Vor vielen Jahren (1990er und Anfang 2000er) gab es ein Vorbereitungsprogramm für Juristen-Spätaussiedler an der Uni Gießen, das drei Semester dauerte. Nach Abschluss dieses Programms begann man mit dem Referendariat und viele haben danach die 2. Prüfung geschafft (mit welcher Note ist eine andere Frage; ich persönlich kenne niemanden, der das damals gemacht hat, weiß aber statistisch, dass es solche Leute gibt und mindestens einer mit gleichem Abschluss wie ich arbeitet jetzt als Partner bei der Kanzlei Graf von Westphalen). Heutzutage gibt es ein solches Programm nicht mehr, aber ich habe andere Möglichkeiten:
Aufbaustudiengang für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen - LL.M. So etwas gibt es an vielen Unis, z.B. in Frankfurt, wo ich jetzt wohne. Soweit ich verstanden habe, setzt man sich in diesem Studium mit den Grundlagen des deutschen Rechts auseinander. Das Studium dauert zwei Semester und ermöglicht es, etwas über das deutsche Recht zu lernen. Das Problem ist, dass dieses Studium nicht primär zur beruflichen Integration gedacht ist, sondern eher als zusätzliche Qualifikation, um die beruflichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen (falls ich das falsch verstanden habe, korrigieren Sie mich bitte). Deswegen hilft es mir nicht, ohne die 2. Staatsprüfung auf den Arbeitsmarkt zu kommen, falls ich die Prüfung nicht bestehe. Ein weiteres Problem ist, dass man nur mit anderen Ausländern zusammen studiert, was die Kontaktknüpfung mit deutschen Studierenden erschwert, was jedoch sehr sinnvoll wäre. Ein Vorteil ist, dass man nach einem solchen Studium promovieren kann, eine wissenschaftliche Karriere wäre auch eine Alternative, falls ich die 2. Prüfung nicht schaffe.
Master in Wirtschaftsrecht. Es gibt zum Beispiel einen Studiengang an der Frankfurt University of Applied Sciences (moderner Name für Fachhochschule😀). Es handelt sich um den Master in Wirtschaftsrecht (Verhandlungen und Vertragsgestaltung). Der Vorteil des Studiums an einer Fachhochschule ist, dass es fachspezifischer ist und man zusammen mit deutschen Studierenden studiert, die hier Jura oder Wirtschaftsrecht studiert haben. Das hilft bei der Kontaktknüpfung😀. Sie können wahrscheinlich sogar mit Rat und Tat helfen (trotz der Ellenbogen-Kultur🙃). So etwas hat man beim Studium für im Ausland graduierte Studenten nicht. Ein weiterer Vorteil wäre, dass dieser Abschluss einen direkten Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht, sogar ohne die 2. Staatsprüfung. Es könnte aber auch sein, dass ausländische Juristen zusammenhalten und effektiver arbeiten, da sie sich mit gleichen oder ähnlichen Problemen auseinandersetzen. Das Problem ist, dass mein Abschluss möglicherweise nicht als ausreichend für solche Studiengänge angesehen wird. Ich habe mich vorher schon an der Universität zu Köln für Wirtschaftsrecht beworben. Ich hatte zwar alle wichtigen Dokumente, wurde aber nicht zugelassen, da das Bewerbungskomitee meinen Abschluss nicht als ausreichend betrachtete (weil ich kein deutsches Recht studiert habe). Das war bei einer Universität, bei einer Fachhochschule könnte es allerdings anders sein.
Was würden Sie mir empfehlen? Kennen Sie jemanden, der in einer ähnlichen Situation war (z.B. Spätaussiedler oder andere im Ausland graduierte Juristen, die die 2. Prüfung geschafft haben)? Welche Alternativen würden Sie mir empfehlen?
Ich freue mich auf Ihre Antworten!
Danke!
Diese Frage habe ich schon vorher in einem anderen Forum gestellt. Hier dupliziere ich den Text:
Ich bin Alex, komme aus Russland, wo ich an der Lomonossow-Universität Moskau Jura studiert habe (Bachelor 2020, Master 2022). 2022 bin ich als Spätaussiedler nach Deutschland gezogen und habe mich danach mit Sprachkursen beschäftigt. Im Februar hat das Justizprüfungsamt Hessen meinen Abschluss als gleichwertig mit dem 1. juristischen Staatsexamen anerkannt (normalerweise erhält man mit einem nicht-EU-Abschluss keine Anerkennung, für Spätaussiedler gibt es jedoch eine Ausnahme). Jetzt habe ich theoretisch die Möglichkeit, mit dem Referendariat zu beginnen und mich gleichzeitig auf die 2. Staatsprüfung vorzubereiten. Das wäre jedoch ziemlich schwer, da ich mich mit deutschen Gesetzen nicht so gut auskenne, wie man es eigentlich sollte (obwohl vieles dem russischen Recht sehr ähnlich ist; ich sage manchmal sogar, dass das russische Recht eine Übersetzung des deutschen Rechts ist). Die Sprache spielt auch eine sehr wichtige Rolle. Ich beherrsche Deutsch bereits auf C1-Niveau, muss es aber genauso gut wie Muttersprachler beherrschen. Deswegen möchte ich mich darauf vorbereiten. Vor vielen Jahren (1990er und Anfang 2000er) gab es ein Vorbereitungsprogramm für Juristen-Spätaussiedler an der Uni Gießen, das drei Semester dauerte. Nach Abschluss dieses Programms begann man mit dem Referendariat und viele haben danach die 2. Prüfung geschafft (mit welcher Note ist eine andere Frage; ich persönlich kenne niemanden, der das damals gemacht hat, weiß aber statistisch, dass es solche Leute gibt und mindestens einer mit gleichem Abschluss wie ich arbeitet jetzt als Partner bei der Kanzlei Graf von Westphalen). Heutzutage gibt es ein solches Programm nicht mehr, aber ich habe andere Möglichkeiten:
Aufbaustudiengang für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen - LL.M. So etwas gibt es an vielen Unis, z.B. in Frankfurt, wo ich jetzt wohne. Soweit ich verstanden habe, setzt man sich in diesem Studium mit den Grundlagen des deutschen Rechts auseinander. Das Studium dauert zwei Semester und ermöglicht es, etwas über das deutsche Recht zu lernen. Das Problem ist, dass dieses Studium nicht primär zur beruflichen Integration gedacht ist, sondern eher als zusätzliche Qualifikation, um die beruflichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen (falls ich das falsch verstanden habe, korrigieren Sie mich bitte). Deswegen hilft es mir nicht, ohne die 2. Staatsprüfung auf den Arbeitsmarkt zu kommen, falls ich die Prüfung nicht bestehe. Ein weiteres Problem ist, dass man nur mit anderen Ausländern zusammen studiert, was die Kontaktknüpfung mit deutschen Studierenden erschwert, was jedoch sehr sinnvoll wäre. Ein Vorteil ist, dass man nach einem solchen Studium promovieren kann, eine wissenschaftliche Karriere wäre auch eine Alternative, falls ich die 2. Prüfung nicht schaffe.
Master in Wirtschaftsrecht. Es gibt zum Beispiel einen Studiengang an der Frankfurt University of Applied Sciences (moderner Name für Fachhochschule😀). Es handelt sich um den Master in Wirtschaftsrecht (Verhandlungen und Vertragsgestaltung). Der Vorteil des Studiums an einer Fachhochschule ist, dass es fachspezifischer ist und man zusammen mit deutschen Studierenden studiert, die hier Jura oder Wirtschaftsrecht studiert haben. Das hilft bei der Kontaktknüpfung😀. Sie können wahrscheinlich sogar mit Rat und Tat helfen (trotz der Ellenbogen-Kultur🙃). So etwas hat man beim Studium für im Ausland graduierte Studenten nicht. Ein weiterer Vorteil wäre, dass dieser Abschluss einen direkten Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht, sogar ohne die 2. Staatsprüfung. Es könnte aber auch sein, dass ausländische Juristen zusammenhalten und effektiver arbeiten, da sie sich mit gleichen oder ähnlichen Problemen auseinandersetzen. Das Problem ist, dass mein Abschluss möglicherweise nicht als ausreichend für solche Studiengänge angesehen wird. Ich habe mich vorher schon an der Universität zu Köln für Wirtschaftsrecht beworben. Ich hatte zwar alle wichtigen Dokumente, wurde aber nicht zugelassen, da das Bewerbungskomitee meinen Abschluss nicht als ausreichend betrachtete (weil ich kein deutsches Recht studiert habe). Das war bei einer Universität, bei einer Fachhochschule könnte es allerdings anders sein.
Was würden Sie mir empfehlen? Kennen Sie jemanden, der in einer ähnlichen Situation war (z.B. Spätaussiedler oder andere im Ausland graduierte Juristen, die die 2. Prüfung geschafft haben)? Welche Alternativen würden Sie mir empfehlen?
Ich freue mich auf Ihre Antworten!
Danke!
27.05.2024, 23:35
Hallo,
ich war vor einigen Zeit in einer ähnlichen Situation. Ich bin 2016 nach Deutschland gekommen als Juristin mit einem ausländischen Abschluss (EU). Ich fand es damals sehr schwer, eine entsprechende Stelle auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Deswegen habe ich mich entschieden, nochmals Jura in Deutschland zu studieren: zuerst den Bachelor of Laws und dann folgte die erste juristische Prüfung. Ehrlich gesagt hätte ich mir niemals zugetraut, ins Referendariat zu gehen, ohne die Kenntnisse aus der Ersten Juristischen Prüfung erworben zu haben. Und die Ablegung der Ersten Juristischen Prüfung hätte ich mir ohne das Jurastudium in Deutschland ebenso nicht zugetraut. Da ich meinen ersten juristischen Abschluss in der EU erworben habe, hätte ich rein theoretisch nicht nochmals in Deutschland studieren müssen, sondern wäre höchstwahrscheinlich direkt zur ersten juristischen Prüfung zugelassen worden. Ich habe mich für den steinigen Weg entschieden und muss zugeben, dass es richtig hart war, nachdem man bereits einmal Jura abgeschlossen hat, nochmals von vorne anzufangen. Mittlerweile bin ich sehr glücklich in der Justiz und bereue meine damalige Entscheidung nicht.
Ich stelle mir den direkten Einstieg ins Referendariat sehr schwer vor und bin mir nicht sicher,
ob ein LL.M. für ausländische Juristen überhaupt ausreichende Grundlagen
vermitteln kann. Ich würde mich eher für ein Wirtschaftsrechtsstudium an deiner
Stelle entscheiden, wenn ein klassisches Jurastudium keine Alternative ist. Wie
wäre es mit einem Repetitorium, sodass du die Inhalte der ersten juristischen
Prüfung wirklich gründlich lernen kannst
ich war vor einigen Zeit in einer ähnlichen Situation. Ich bin 2016 nach Deutschland gekommen als Juristin mit einem ausländischen Abschluss (EU). Ich fand es damals sehr schwer, eine entsprechende Stelle auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Deswegen habe ich mich entschieden, nochmals Jura in Deutschland zu studieren: zuerst den Bachelor of Laws und dann folgte die erste juristische Prüfung. Ehrlich gesagt hätte ich mir niemals zugetraut, ins Referendariat zu gehen, ohne die Kenntnisse aus der Ersten Juristischen Prüfung erworben zu haben. Und die Ablegung der Ersten Juristischen Prüfung hätte ich mir ohne das Jurastudium in Deutschland ebenso nicht zugetraut. Da ich meinen ersten juristischen Abschluss in der EU erworben habe, hätte ich rein theoretisch nicht nochmals in Deutschland studieren müssen, sondern wäre höchstwahrscheinlich direkt zur ersten juristischen Prüfung zugelassen worden. Ich habe mich für den steinigen Weg entschieden und muss zugeben, dass es richtig hart war, nachdem man bereits einmal Jura abgeschlossen hat, nochmals von vorne anzufangen. Mittlerweile bin ich sehr glücklich in der Justiz und bereue meine damalige Entscheidung nicht.
Ich stelle mir den direkten Einstieg ins Referendariat sehr schwer vor und bin mir nicht sicher,
ob ein LL.M. für ausländische Juristen überhaupt ausreichende Grundlagen
vermitteln kann. Ich würde mich eher für ein Wirtschaftsrechtsstudium an deiner
Stelle entscheiden, wenn ein klassisches Jurastudium keine Alternative ist. Wie
wäre es mit einem Repetitorium, sodass du die Inhalte der ersten juristischen
Prüfung wirklich gründlich lernen kannst
28.05.2024, 20:15
Ich habe keine eigenen Erfahrungen mit einer vergleichbaren Situation, aber vielleicht kann ich trotzdem helfen.
1. Weißt du, wie groß deine Wissenslücken sind? Kannst du das einschätzen?
2. Das zweite Staatsexamen baut auf dem ersten Examen auf. Man schafft es gerade so, den alten Stoff zu wiederholen und ist froh ihn nicht zu vergessen, während man den neuen, zusätzlichen Stoff lernt.
Ich halte es für sehr schwer, während des Referendariats noch den Stoff fürs erste Examen erstmals zu lernen.
3. Repetitor / Uni-Kurse zur Examensvobereitung
Ich empfehle dir, dass du einfach mal deine Kenntnisse testest oder prüfst.
Es gibt private/kostenpflichtige "Repititoren", die jeden auf das erste Examen vorbereiten, der bezahlt. Die bieten auch Übungs-Examensklausuren an. Ein Großteil der Studenten geht dort hin und man darf normalerweise auch kostenlos testen. Die bekanntesten sind "Alpmann Schmidt", "Hemmer".
Alternativ oder zusätzlich bietet jede Uni auch eigene Vorbereitungskurse und Übungsklausuren an. Ich weiß nur nicht, ob du da reinkommst, weil das eigentlich für die Studenten ist. Da könntest du dich an die Studienberatung deiner Uni wenden.
4. Mit einem Master of Law / LLM kann man in Deutschland kein Rechtsanwalt oder Richter werden. Auch in der Verwaltung werden (noch) meistens Juristen mit Examen gesucht.
Vielleicht ändert sich das in Zukunft, aktuell kann man als Bachelor/Master of Law aber nur in Unternehmen/NGOs/etc. arbeiten.
Der Master of Law erscheint mir für deine Situation wenig hilfreich.
1. Weißt du, wie groß deine Wissenslücken sind? Kannst du das einschätzen?
2. Das zweite Staatsexamen baut auf dem ersten Examen auf. Man schafft es gerade so, den alten Stoff zu wiederholen und ist froh ihn nicht zu vergessen, während man den neuen, zusätzlichen Stoff lernt.
Ich halte es für sehr schwer, während des Referendariats noch den Stoff fürs erste Examen erstmals zu lernen.
3. Repetitor / Uni-Kurse zur Examensvobereitung
Ich empfehle dir, dass du einfach mal deine Kenntnisse testest oder prüfst.
Es gibt private/kostenpflichtige "Repititoren", die jeden auf das erste Examen vorbereiten, der bezahlt. Die bieten auch Übungs-Examensklausuren an. Ein Großteil der Studenten geht dort hin und man darf normalerweise auch kostenlos testen. Die bekanntesten sind "Alpmann Schmidt", "Hemmer".
Alternativ oder zusätzlich bietet jede Uni auch eigene Vorbereitungskurse und Übungsklausuren an. Ich weiß nur nicht, ob du da reinkommst, weil das eigentlich für die Studenten ist. Da könntest du dich an die Studienberatung deiner Uni wenden.
4. Mit einem Master of Law / LLM kann man in Deutschland kein Rechtsanwalt oder Richter werden. Auch in der Verwaltung werden (noch) meistens Juristen mit Examen gesucht.
Vielleicht ändert sich das in Zukunft, aktuell kann man als Bachelor/Master of Law aber nur in Unternehmen/NGOs/etc. arbeiten.
Der Master of Law erscheint mir für deine Situation wenig hilfreich.
29.05.2024, 18:01
Danke schön für eure Antworten! Ich nehme sie zur Kenntnis!
29.05.2024, 18:07
(28.05.2024, 20:15)Heyyho schrieb: 1. Weißt du, wie groß deine Wissenslücken sind? Kannst du das einschätzen?
Die Lücken sind ziemlich groß, ich kenne mich gut mit dem bürgerlichen Recht aus, trotzdem muss ich sehr viel daran arbeiten. Das Schwierigste (und eigentlich das Wichtigste) ist die Sprache, obwohl meine Kenntnisse auf dem Niveau C1 sind, finde ich, dass es noch nicht genug ist.
3. Repetitor / Uni-Kurse zur Examensvobereitung
Ich empfehle dir, dass du einfach mal deine Kenntnisse testest oder prüfst.
Gibt es irgendwelche Klausuren im Internet? Ich würde mir gerne sie anschauen, um zu ergreifen, wie das ganze aussieht.
29.05.2024, 18:17
https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberl...art-635904
Dort findest du die Sachverhalte und die Lösungen. "ZR" sind Zivilrechtsklausuren.
Dort findest du die Sachverhalte und die Lösungen. "ZR" sind Zivilrechtsklausuren.
29.05.2024, 18:25
(27.05.2024, 23:35)Berenike schrieb: Ich stelle mir den direkten Einstieg ins Referendariat sehr schwer vor und bin mir nicht sicher,
ob ein LL.M. für ausländische Juristen überhaupt ausreichende Grundlagen
vermitteln kann. Ich würde mich eher für ein Wirtschaftsrechtsstudium an deiner
Stelle entscheiden, wenn ein klassisches Jurastudium keine Alternative ist. Wie
wäre es mit einem Repetitorium, sodass du die Inhalte der ersten juristischen
Prüfung wirklich gründlich lernen kannst
Danke schön für Ihre Empfehlung! Ihre Erfahrung sieht sehr relevant aus! Das Repetitorium bringt sehr viel denke ich. Können Sie mir bitte erzählen, wie sah Ihres Studium aus. Ich meine, was und wie haben Sie gelernt? Wie haben Sie den Gutachtenstil und Urteilstil gelernt? Ich gehe davon aus, dass man sowieso alles selber lernt, es gibt niemand, der das Wissen direkt in den Kopf eines Studenten implantieren kann. Das wichtigste ist zu erfahren, was und wie man lernen sollte. Und das andere Problem ist eine Rückmeldung von einer qualifizierten Person. Das kann man nur im Studium haben, oder? Haben Sie irgendwelche zusätzliche Klausuren (außer den, die Sie beim Studium hatten)? Ich habe ein Video geguckt, wo es empfohlen wurde, so viel Klausuren zu schreiben, wie es überhaupt möglich. Es wurde auch erwähnt, dass es einige Repetitorien gibt, wo man die geschriebene Klausuren zusenden und danach die Rückmeldung erhalten kann. Haben Sie so etwas schon benutzt?
Danke schön für Ihre Antwort! Es freut mich sehr, dass es andere Ausländer gibt, die die juristische Prüfungen bereits bestanden haben.
29.05.2024, 18:26
(29.05.2024, 18:17)GPAMember schrieb: https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberl...art-635904
Dort findest du die Sachverhalte und die Lösungen. "ZR" sind Zivilrechtsklausuren.
Danke schön!
29.05.2024, 18:32
.
29.05.2024, 19:44
Viel Erfolg bei deinem Weg, du wirst das alles gut schaffen!
Ich kenne jemanden, der musste zur Anerkennung seines ausländischen (EU) Juraabschlusses eine Anerkennungsprüfung schreiben, also deutsches 1. Staatsexamen (ohne mündliche und Schwerpunkt). Er hat damals den Jahreskurs eines kommerziellen Repetitoriums besucht und das hat gut geklappt.
Das wäre zwar teuer (ab 150 Euro/ Monat) und würde ein Jahr dauern, aber ich würde behaupten innerhalb eines Jahres gibt es kaum einen anderen Weg so viel wissen anzuhäufen wie in einem Rep; gerade in puncto Unterlagen und (meistens) auch Didaktik sind die wirklich gut. Die bieten idR. auch parallele Klausurenkurse mit an. Außerdem lernt man dort viele andere Studierende kennen und kann sich austauschen.
Alles gute
Ich kenne jemanden, der musste zur Anerkennung seines ausländischen (EU) Juraabschlusses eine Anerkennungsprüfung schreiben, also deutsches 1. Staatsexamen (ohne mündliche und Schwerpunkt). Er hat damals den Jahreskurs eines kommerziellen Repetitoriums besucht und das hat gut geklappt.
Das wäre zwar teuer (ab 150 Euro/ Monat) und würde ein Jahr dauern, aber ich würde behaupten innerhalb eines Jahres gibt es kaum einen anderen Weg so viel wissen anzuhäufen wie in einem Rep; gerade in puncto Unterlagen und (meistens) auch Didaktik sind die wirklich gut. Die bieten idR. auch parallele Klausurenkurse mit an. Außerdem lernt man dort viele andere Studierende kennen und kann sich austauschen.
Alles gute