12.05.2024, 12:10
Guten Tag,
ich wäre euch sehr dankbar über Rückmeldungen und euren Erfahrungen. Ich bin noch ganz am Anfang des Referendariats und habe vorhin die E-mail von dem Gericht erhalten und erfahren, wer meine Ausbilderin sein wird. Kontaktdaten wurden mir auch übersendet.
Meine Fragen: Habt ihr euch schon vor Beginn der Zeit mit dem Ausbilder in Kontakt gesetzt und angeboten euch persönlich vorzustellen ? Ich weiss noch nicht genau was ich genau fragen darf, was ich schreiben soll und wie ich es formulieren soll. Eigentlich möchte ich mich gerne vorher schon mit meiner zuständigen Richterin sehen.
Eine weitere Frage wäre, wie ich die mir zugewiesene Richterin anschreibe, wenn ich sie um ein Termin für ein Vorstellungsgespräch bitte.
Schreibe ich einfach nur Sehr geehrte Frau.... oder doch Sehr geehrte Frau Richterin..... oder Sehr geehrte Frau Ri'in ( und dann das Gericht).
Ich wäre euch über Rückmeldungen, Tipps oder sogar Formulierungsvorschläge für den ersten Kontakt mit der Richterin sehr dankbar, da ich zurzeit etwas durcheinander bin und mich langsam an alles gewöhnen muss.
Liebe Grüße
Martha
ich wäre euch sehr dankbar über Rückmeldungen und euren Erfahrungen. Ich bin noch ganz am Anfang des Referendariats und habe vorhin die E-mail von dem Gericht erhalten und erfahren, wer meine Ausbilderin sein wird. Kontaktdaten wurden mir auch übersendet.
Meine Fragen: Habt ihr euch schon vor Beginn der Zeit mit dem Ausbilder in Kontakt gesetzt und angeboten euch persönlich vorzustellen ? Ich weiss noch nicht genau was ich genau fragen darf, was ich schreiben soll und wie ich es formulieren soll. Eigentlich möchte ich mich gerne vorher schon mit meiner zuständigen Richterin sehen.
Eine weitere Frage wäre, wie ich die mir zugewiesene Richterin anschreibe, wenn ich sie um ein Termin für ein Vorstellungsgespräch bitte.
Schreibe ich einfach nur Sehr geehrte Frau.... oder doch Sehr geehrte Frau Richterin..... oder Sehr geehrte Frau Ri'in ( und dann das Gericht).
Ich wäre euch über Rückmeldungen, Tipps oder sogar Formulierungsvorschläge für den ersten Kontakt mit der Richterin sehr dankbar, da ich zurzeit etwas durcheinander bin und mich langsam an alles gewöhnen muss.
Liebe Grüße
Martha
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
12.05.2024, 13:36
Hast du eine Telefonnummer bekommen? Bei uns ist es üblich, dass die Referendare anrufen und man dann einen Termin zum persönlichen kennenlernen abstimmt (das musst du auch gar nicht groß initiieren, das übernehmen die Ausbilder üblicherweise eigentlich direkt). Und das auch gerne während dem Einführungslehrgang, bevor die eigentliche Praxisausbildung losgeht.
Wenn du nur eine Mailadresse hast, würde ich sie nur mit ihrem Namen anschreiben. Richterin am …. Oder Frau Ri‘in wäre definitiv unüblich.
Wenn du nur eine Mailadresse hast, würde ich sie nur mit ihrem Namen anschreiben. Richterin am …. Oder Frau Ri‘in wäre definitiv unüblich.
12.05.2024, 14:39
Die Amtsbezeichnung zu nennen, wäre sehr, sehr förmlich und in diesem Kontext unüblich. Außerdem fehleranfällig: "Richterin" ist sie nur in der Probezeit, danach "Richterin am..." (mit dem Folgeproblem, dass mitunter in Folge Abordnung eine Richterin am Amtsgericht am Landgericht tätig sein kann und umgekehrt - da müsstest Du vorher im Geschäftsverteilungsplan nachsehen.)
Üblich wäre einfach anrufen.
Üblich wäre einfach anrufen.
12.05.2024, 22:21
"Sehr geehrte Frau Richterin Müller" wäre die höfliche Anrede - selbstverständlich auch dann, wenn sie nicht (mehr) Proberichterin ist. Analog zu: "Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin".
Anrufen würde ich nicht, eher eine E-Mail schreiben und fragen ob und wann ich mich (telefonisch oder persönlich) vorstellen kann.
Anrufen würde ich nicht, eher eine E-Mail schreiben und fragen ob und wann ich mich (telefonisch oder persönlich) vorstellen kann.
12.05.2024, 22:55
Also bei uns ist es üblich, dass die Referendare kurz anrufen und sich vorstellen (nur ganz grob und kurz gehalten). Wir geben ihnen dann einen Termin für ein erstes Treffen (meist kurz nach Ende der EAG). Da kommt dann die richtige Vorstellung und wir klären den Ablauf der praktischen Ausbildung.
13.05.2024, 20:56
(12.05.2024, 22:21)Lucille schrieb: "Sehr geehrte Frau Richterin Müller" wäre die höfliche Anrede - selbstverständlich auch dann, wenn sie nicht (mehr) Proberichterin ist. Analog zu: "Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin".
Selbstverständlich nicht. Man kann natürlich machen, was man will, aber die korrekte Amtsbezeichnung ist es halt dann nicht. Und falls sie Vorsitzende Richterin ist, gleich zweimal nicht.
13.05.2024, 21:30
(12.05.2024, 13:36)Okt2022 schrieb: Hast du eine Telefonnummer bekommen? Bei uns ist es üblich, dass die Referendare anrufen und man dann einen Termin zum persönlichen kennenlernen abstimmt (das musst du auch gar nicht groß initiieren, das übernehmen die Ausbilder üblicherweise eigentlich direkt). Und das auch gerne während dem Einführungslehrgang, bevor die eigentliche Praxisausbildung losgeht.
Wenn du nur eine Mailadresse hast, würde ich sie nur mit ihrem Namen anschreiben. Richterin am …. Oder Frau Ri‘in wäre definitiv unüblich.
zu allem +1
14.05.2024, 00:02
Bezüglich Anrede will ich mich nicht aus dem Fenster lehnen, aber auch von mir kann ich berichten, dass Telefon immer das Mittel der Wahl war.