11.05.2024, 20:59
Hallo zusammen,
meine Oma ist verstorben und meine Mutter hat kürzlich Post vom AG bekommen mit einer Kopie des Testaments, aus dem hervorgeht, dass sie enterbt ist.
Meine Mutter möchte nun den Pflichtteil geltend machen und hat mich gefragt,ob ich das machen könne. Ich bin allerdings erst seit letztem Jahr zugelassene Anwältin und bin beruflich nicht im Erbrecht beschäftigt.
Ich frage mich, ob es sinnvoll ist, sich dieser Sache anzunehmen, weil es nicht mein Fachgebiet ist. Andererseits besteht der Anspruch sicher, weil kein Ausnahmetatbestand vorliegt, der den Pflichtteil ausschließt. Die Sache dürfte also nicht allzu komplex sein.
Ich würde jetzt erstmal ein Nachlassverzeichnis anfordern und Auskunfts-bzw.Wertermittlungsansprüche geltend machen, weil es eine Immobilie gibt. Das dürfte das einzig nennenswerte Vermögen sein. Da wir seit einigen Jahren mit diesem Teil der Familie jedoch nichts mehr zu tun haben,wissen wir jedoch nicht, was tatsächlich noch an Barvermögen da ist oder was die Immobilie wert ist. An dieser Stelle müsste man also definitiv auf einen Sachkundigen zurückgreifen.
Meine Frage ist nun,ob ich in dieser Sache eine Genehmigung meines Arbeitgebers benötige und ob ich ein offizielles Mandant brauche oder ob man bei so nahen Angehörigen auch „einfach so“ unentgeltlich vertreten kann. Mir ist klar, dass das nach der Berufsordnung bei sehr nahen Angehörigen geht, aber müsste ich dann dennoch eine „eigene Kanzlei“haben oder geht das so „nebenbei“.
Meine Mutter hat im Übrigen eine Rechtsschutzversicherung, die Erbsachen bis 10k Euro übernimmt. Ich könnte also rein theoretisch auch abrechnen. Allerdings rechnen wir in unserer Kanzlei vorwiegend auf Honorarbasis ab und Versicherungen lediglich nach dem RVG. So sehr lukrativ wird die Sache für den Arbeitgeber also nicht sein, weil der Pflichtteil als Streitwert nicht sooo hoch sein dürfte (es gibt noch 3 weitere erbberechtigte Kinder und die Immobilie steht in einer eher ländlichen, strukturschwachen Gegend).
Freue mich auf Input!
VG
meine Oma ist verstorben und meine Mutter hat kürzlich Post vom AG bekommen mit einer Kopie des Testaments, aus dem hervorgeht, dass sie enterbt ist.
Meine Mutter möchte nun den Pflichtteil geltend machen und hat mich gefragt,ob ich das machen könne. Ich bin allerdings erst seit letztem Jahr zugelassene Anwältin und bin beruflich nicht im Erbrecht beschäftigt.
Ich frage mich, ob es sinnvoll ist, sich dieser Sache anzunehmen, weil es nicht mein Fachgebiet ist. Andererseits besteht der Anspruch sicher, weil kein Ausnahmetatbestand vorliegt, der den Pflichtteil ausschließt. Die Sache dürfte also nicht allzu komplex sein.
Ich würde jetzt erstmal ein Nachlassverzeichnis anfordern und Auskunfts-bzw.Wertermittlungsansprüche geltend machen, weil es eine Immobilie gibt. Das dürfte das einzig nennenswerte Vermögen sein. Da wir seit einigen Jahren mit diesem Teil der Familie jedoch nichts mehr zu tun haben,wissen wir jedoch nicht, was tatsächlich noch an Barvermögen da ist oder was die Immobilie wert ist. An dieser Stelle müsste man also definitiv auf einen Sachkundigen zurückgreifen.
Meine Frage ist nun,ob ich in dieser Sache eine Genehmigung meines Arbeitgebers benötige und ob ich ein offizielles Mandant brauche oder ob man bei so nahen Angehörigen auch „einfach so“ unentgeltlich vertreten kann. Mir ist klar, dass das nach der Berufsordnung bei sehr nahen Angehörigen geht, aber müsste ich dann dennoch eine „eigene Kanzlei“haben oder geht das so „nebenbei“.
Meine Mutter hat im Übrigen eine Rechtsschutzversicherung, die Erbsachen bis 10k Euro übernimmt. Ich könnte also rein theoretisch auch abrechnen. Allerdings rechnen wir in unserer Kanzlei vorwiegend auf Honorarbasis ab und Versicherungen lediglich nach dem RVG. So sehr lukrativ wird die Sache für den Arbeitgeber also nicht sein, weil der Pflichtteil als Streitwert nicht sooo hoch sein dürfte (es gibt noch 3 weitere erbberechtigte Kinder und die Immobilie steht in einer eher ländlichen, strukturschwachen Gegend).
Freue mich auf Input!
VG
11.05.2024, 22:03
Wenn du nicht abrechnest, dürfte sich der ganze Genehmigungsteil erledigen. Ansonsten kommt es auch drauf an, was in deinem Vertrag geregelt ist bzgl Wettbewerbsklauseln.
Davon unabhängig würde ich schlicht davon abraten, Freunde und Familie zu vertreten. Es schürt Erwartungen und kann zu Konflikten führen. Im Erbrecht sowieso
Davon unabhängig würde ich schlicht davon abraten, Freunde und Familie zu vertreten. Es schürt Erwartungen und kann zu Konflikten führen. Im Erbrecht sowieso
12.05.2024, 07:34
Du kannst ja auch erst einmal etwas vorformulieren und Deine Mutter unterschreiben lassen, also nach außen nicht in Erscheinung treten.
Es gibt da ja zwei Varianten, wie man so etwas angehen kann: entweder die, die Du offenbar wählen willst, also Nachlassverzeichnis und Auskunft und Gutachten fordern und ggf. einklagen. Das kann lang dauern und vor dem Landgericht muss ja ein Anwalt auftreten.
Oder freundlich auf den Anspruch hinweisen, schauen was sie als Betrag anbieten und das, wenn es nicht völlig unplausibel ist, einfach annehmen und es darauf beruhen lassen - mit der Erwägung, dass der Erblasser auch alles hätte verbrauchen können und das ein unverdientes Geschenk ist. Das kann schnell und harmonisch gehen und braucht nach außen keinen Anwalt - ich würde vermutlich diese Variante wählen, und dann brauchst Du gar nicht erkennbar tätig werden und auch nichts abzurechnen.
Es gibt da ja zwei Varianten, wie man so etwas angehen kann: entweder die, die Du offenbar wählen willst, also Nachlassverzeichnis und Auskunft und Gutachten fordern und ggf. einklagen. Das kann lang dauern und vor dem Landgericht muss ja ein Anwalt auftreten.
Oder freundlich auf den Anspruch hinweisen, schauen was sie als Betrag anbieten und das, wenn es nicht völlig unplausibel ist, einfach annehmen und es darauf beruhen lassen - mit der Erwägung, dass der Erblasser auch alles hätte verbrauchen können und das ein unverdientes Geschenk ist. Das kann schnell und harmonisch gehen und braucht nach außen keinen Anwalt - ich würde vermutlich diese Variante wählen, und dann brauchst Du gar nicht erkennbar tätig werden und auch nichts abzurechnen.
12.05.2024, 11:12
Ich halte es in der Familie so:
Bei Rechtsgebieten, in denen ich mich gut auskenne, oder in die man sich schnell einarbeiten kann, gebe ich schon mal Rechtsrat und bin auch bereit, den Fall zu übernehmen (letzteres kam bisher nur zweimal in 10 Jahren vor).
Wenn ich mich nicht auskenne, gebe ich nur eine grobe Richtung an, die ich durch eine kurze Recherche herausfinden konnte, verweise aber für tiefergehende Bearbeitung auf einen Experten.
Vom Erbrecht habe ich wenig Ahnung, wenn es aber so easy ist, wie du sagst und man das das hinbekommen würde, würde ich das ebenfalls übernehmen. Komplexe Sachen wie gesagt, nicht.
Ohne Bezahlung wird es in der Regel das Wettbewerbsverbot nicht tangieren. Wenn du abrechnen möchtest, musst du deinem Chef Bescheid geben, und ggf. kannst du es über die Kanzlei laufen lassen, die natürlich das Geld bekommt, wenn du es in der Arbeitszeit machst. Dass Rechtschutzversicherungen nur nach RVG abrechnen, weiß dein Chef. Du müsstest nur besprechen, dass dies in dem Fall für ihn klar geht.
Bei Rechtsgebieten, in denen ich mich gut auskenne, oder in die man sich schnell einarbeiten kann, gebe ich schon mal Rechtsrat und bin auch bereit, den Fall zu übernehmen (letzteres kam bisher nur zweimal in 10 Jahren vor).
Wenn ich mich nicht auskenne, gebe ich nur eine grobe Richtung an, die ich durch eine kurze Recherche herausfinden konnte, verweise aber für tiefergehende Bearbeitung auf einen Experten.
Vom Erbrecht habe ich wenig Ahnung, wenn es aber so easy ist, wie du sagst und man das das hinbekommen würde, würde ich das ebenfalls übernehmen. Komplexe Sachen wie gesagt, nicht.
Ohne Bezahlung wird es in der Regel das Wettbewerbsverbot nicht tangieren. Wenn du abrechnen möchtest, musst du deinem Chef Bescheid geben, und ggf. kannst du es über die Kanzlei laufen lassen, die natürlich das Geld bekommt, wenn du es in der Arbeitszeit machst. Dass Rechtschutzversicherungen nur nach RVG abrechnen, weiß dein Chef. Du müsstest nur besprechen, dass dies in dem Fall für ihn klar geht.
13.05.2024, 22:20
Pflichtteil ist natürlich grundsätzlich einfach, kann aber auch mal ziemlich komplex werden, gerade wenn es pflichtteilsreduzierende Übertragungen gibt, oder Schenkungen an den Pflichtteilsberechtigten selbst bzw. an die anderen Pflochtteilsberechtigten, etc.
Grundsätzlich Auskunft und auch gleich Zahlung unter Fristsetzung verlangen würde ich an deiner Stelle selbst. Stufenklage erheben ist auch standard. Aber wenn du merkst, dass es komplizierter wird oder du bei irgendwas unsicher bist, würde ich an einen Profi abgeben. Beim Pflichtteil lohnt sich idR auch RVG, das ist kein Stress.
Zur Genehmigung des Arbeitgebers etc kann ich dir aber nichts sagen.
Dass die Rechtsschutz Erbrecht übernimmt, finde ich allerdings verwunderlich, hatte ich noch nie, höchstens mal ein paar hundert Euro zum Testament dazu
Grundsätzlich Auskunft und auch gleich Zahlung unter Fristsetzung verlangen würde ich an deiner Stelle selbst. Stufenklage erheben ist auch standard. Aber wenn du merkst, dass es komplizierter wird oder du bei irgendwas unsicher bist, würde ich an einen Profi abgeben. Beim Pflichtteil lohnt sich idR auch RVG, das ist kein Stress.
Zur Genehmigung des Arbeitgebers etc kann ich dir aber nichts sagen.
Dass die Rechtsschutz Erbrecht übernimmt, finde ich allerdings verwunderlich, hatte ich noch nie, höchstens mal ein paar hundert Euro zum Testament dazu