18.04.2024, 12:53
Vor 10 Jahren litt ich unter einer Shizophrenie, ist aber längst weg und war auch nur kurzzeitig. Allerdings leide ich aktuell unter ADHS, nehme auch Medikamente. Wird man vor dem Ref auf bestimmte Krankheiten geprüft und stellt das ein Problem dar? Während der Anwaltszulassung bei der Kammer ist sowas gemäß Paragraf 7 BRAO auch ein Problem
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
18.04.2024, 17:38
Nein, Du wirst nicht geprüft, es fragt dich auch keiner danach und es geht die auch nichts an.
Solltest Du verbeamtet werden, passiert das nur auf Widerruf und meines Wissens ohne amtsärztliche Untersuchung.
Den Staatsdienst später kannste dir aber wohl abschminken (ob man den überhaupt für erstrebenswert empfindet, ist nochmal ne andere Sache).
Solltest Du verbeamtet werden, passiert das nur auf Widerruf und meines Wissens ohne amtsärztliche Untersuchung.
Den Staatsdienst später kannste dir aber wohl abschminken (ob man den überhaupt für erstrebenswert empfindet, ist nochmal ne andere Sache).
18.04.2024, 22:41
(18.04.2024, 17:38)wundertüte schrieb: Nein, Du wirst nicht geprüft, es fragt dich auch keiner danach und es geht die auch nichts an.
Solltest Du verbeamtet werden, passiert das nur auf Widerruf und meines Wissens ohne amtsärztliche Untersuchung.
Den Staatsdienst später kannste dir aber wohl abschminken (ob man den überhaupt für erstrebenswert empfindet, ist nochmal ne andere Sache).
Das kann man doch so pauschal nicht sagen! Es ist nicht schön, jemandem die berufliche Zukunft schlecht zu reden ohne Ahnung zu haben. Selbst mit Schwerbehinderung kann man in den Staatsdienst. Entscheidend ist, ob man den Anforderungen gewachsen ist und nicht absehbar dienstunfähig werden wird. Das wäre ggf. näher zu klären, liegt aber keineswegs auf der Hand bei den Erkrankungen.
19.04.2024, 10:39
Das kann man leider sehr wohl so sagen. Mit psychischen Erkrankungen verbeamtet zu werden ist hochgradig unwahrscheinlich. Eine Schizophrenie, die als schwere psychische Erkrankung gilt, ist da das Beispiel, das überall als beispielhafter Ausschlussgrund angegeben wird. Natürlich liegt die Entscheidung letztlich beim Amtsarzt, aber wieso sollte man jemandem Illusionen machen?
Ich habe selbst ADS und mich durchaus mit dem Thema befasst. Mit ADS zB bekommt man noch nicht mal ne BU, wieso sollte der Staat einen verbeamten? Aus deren Sicht gilt man mit ADS als dauerhaft therapiebedürftig, teuer und im Übrigen ist nicht absehbar, wie sich die langfristige Einnahme von Medikamenten auf den Körper auswirkt. Das kombiniert mit ner Schizophrenie-Diagnose ist nicht gerade attraktiv für den Staat.
@antiaust: Nur weil aus meiner Sicht die Verbeamtung auf Lebenszeit ausgeschlossen ist, heißt das nicht, dass der Anwaltsberuf für dich nicht möglich ist.
Ich zitiere den Kommentar zur 7 BRAO bzgl. "geistiger Schwäche" (sorry, den Namen hab ich mir nicht ausgedacht...)
"Eine Schwäche der geistigen Kräfte liegt jedenfalls vor, wenn der Bewerber an einer Geisteskrankheit im technischen Sinne leidet, die ihn nach § 20 StGB schuldunfähig machen oder nach § 1896 BGB die Anordnung einer Betreuung rechtfertigen würde. Solche Erkrankungen werden den Bewerber regelmäßig außer Stande setzen, den Beruf des Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben. Nach § 7 Nr. 7 BRAO kann die Zulassung auch zu versagen sein, wenn bei einem Bewerber keine Geisteskrankheit im technischen Sinne, sondern eine andere Schwäche der geistigen Kräfte vorliegt, die ihn ebenso wie eine Geisteskrankheit an der ordnungsgemäßen Ausübung seines Berufs hindert. Die Unfähigkeit eines Rechtsanwalts, in eigenen Angelegenheiten besonnen zu reagieren, bedeutet zwar noch nicht, dass er auch fremde Rechtsangelegenheiten nicht mehr ordnungsgemäß besorgen kann. Die Schwelle zu Berufsunfähigkeit ist aber überschritten, wenn seine übertriebene Erregbarkeit es dem Bewerber nicht mehr erlaubt, mit Mandanten, Verfahrensbeteiligten und Gerichten so umzugehen, wie dies ein geordneter Geschäftsbetrieb erfordert. Zu denken ist auch an depressive Verstimmungen, die dem Bewerber jeglichen Antrieb nehmen und ihn so ungewollt zu einer nicht mehr hinnehmbaren Vernachlässigung seiner beruflichen Pflichten führen. Auch partielle Ausfälle können ausreichen. Solche Gesundheitsstörungen sind schwer abzugrenzen; ihre Folgen auf die Ausübung des Anwaltsberufs sind schwer abzusehen. Deshalb ist hier eine eingehende Begutachtung erforderlich und Zurückhaltung geboten."
(Schmidt-Räntsch in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Auflage 2020, 2. Geisteskrankheit)
Ich drücke dir jedenfalls die Daumen fürs Referendariat und kann dir nur empfehlen, dich nicht unterkriegen zu lassen und behalte stets im Kopf: Es ist deine Ausbildung. Wenn für dich eine vorgegebene Methode nicht passt, setz dich durch und zur Not biste halt mal krank. Das Referendariat ist auf neurodivergente Menschen nicht ausgelegt, was aber nicht heißt, dass es nicht für sie machbar ist, wenn man sie nicht versucht, in ein System zu quetschen, das für sie nicht geeignet ist.
Ich habe selbst ADS und mich durchaus mit dem Thema befasst. Mit ADS zB bekommt man noch nicht mal ne BU, wieso sollte der Staat einen verbeamten? Aus deren Sicht gilt man mit ADS als dauerhaft therapiebedürftig, teuer und im Übrigen ist nicht absehbar, wie sich die langfristige Einnahme von Medikamenten auf den Körper auswirkt. Das kombiniert mit ner Schizophrenie-Diagnose ist nicht gerade attraktiv für den Staat.
@antiaust: Nur weil aus meiner Sicht die Verbeamtung auf Lebenszeit ausgeschlossen ist, heißt das nicht, dass der Anwaltsberuf für dich nicht möglich ist.
Ich zitiere den Kommentar zur 7 BRAO bzgl. "geistiger Schwäche" (sorry, den Namen hab ich mir nicht ausgedacht...)
"Eine Schwäche der geistigen Kräfte liegt jedenfalls vor, wenn der Bewerber an einer Geisteskrankheit im technischen Sinne leidet, die ihn nach § 20 StGB schuldunfähig machen oder nach § 1896 BGB die Anordnung einer Betreuung rechtfertigen würde. Solche Erkrankungen werden den Bewerber regelmäßig außer Stande setzen, den Beruf des Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben. Nach § 7 Nr. 7 BRAO kann die Zulassung auch zu versagen sein, wenn bei einem Bewerber keine Geisteskrankheit im technischen Sinne, sondern eine andere Schwäche der geistigen Kräfte vorliegt, die ihn ebenso wie eine Geisteskrankheit an der ordnungsgemäßen Ausübung seines Berufs hindert. Die Unfähigkeit eines Rechtsanwalts, in eigenen Angelegenheiten besonnen zu reagieren, bedeutet zwar noch nicht, dass er auch fremde Rechtsangelegenheiten nicht mehr ordnungsgemäß besorgen kann. Die Schwelle zu Berufsunfähigkeit ist aber überschritten, wenn seine übertriebene Erregbarkeit es dem Bewerber nicht mehr erlaubt, mit Mandanten, Verfahrensbeteiligten und Gerichten so umzugehen, wie dies ein geordneter Geschäftsbetrieb erfordert. Zu denken ist auch an depressive Verstimmungen, die dem Bewerber jeglichen Antrieb nehmen und ihn so ungewollt zu einer nicht mehr hinnehmbaren Vernachlässigung seiner beruflichen Pflichten führen. Auch partielle Ausfälle können ausreichen. Solche Gesundheitsstörungen sind schwer abzugrenzen; ihre Folgen auf die Ausübung des Anwaltsberufs sind schwer abzusehen. Deshalb ist hier eine eingehende Begutachtung erforderlich und Zurückhaltung geboten."
(Schmidt-Räntsch in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Auflage 2020, 2. Geisteskrankheit)
Ich drücke dir jedenfalls die Daumen fürs Referendariat und kann dir nur empfehlen, dich nicht unterkriegen zu lassen und behalte stets im Kopf: Es ist deine Ausbildung. Wenn für dich eine vorgegebene Methode nicht passt, setz dich durch und zur Not biste halt mal krank. Das Referendariat ist auf neurodivergente Menschen nicht ausgelegt, was aber nicht heißt, dass es nicht für sie machbar ist, wenn man sie nicht versucht, in ein System zu quetschen, das für sie nicht geeignet ist.
19.04.2024, 11:58
(18.04.2024, 17:38)wundertüte schrieb: Nein, Du wirst nicht geprüft, es fragt dich auch keiner danach und es geht die auch nichts an.
Solltest Du verbeamtet werden, passiert das nur auf Widerruf und meines Wissens ohne amtsärztliche Untersuchung.
Den Staatsdienst später kannste dir aber wohl abschminken (ob man den überhaupt für erstrebenswert empfindet, ist nochmal ne andere Sache).
Das ist in dieser Absolutheit einfach Unsinn. Eine psychische Erkrankung schließt eine Verbeamtung nicht pauschal aus (Quelle: Amtsarzt). Es kommt immer auf den Einzelfall an und ob zu erwarten ist, dass du aufgrund einer Erkrankung voraussichtlich dienst unfähig werden wirst. Bei einer Schizophrenie, die seit 10 Jahren ausgeheilt ist, würde ich von einer potenziellen Dienstunfähigkeit nicht unbedingt von vorne herein ausgehen.
@TE: wenn es dein Traum ist, dann lass dich von Menschen verunsichern, die dir Dinge pauschal schlecht reden wollen.
19.04.2024, 13:44
Hier https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/...bverwg--1/ wird die Rechtsprechung ganz gut dargestellt. Mehr kann man, ohne Arzt zu sein und den TE untersucht zu haben, nicht sagen.
19.04.2024, 17:35
(19.04.2024, 10:39)wundertüte schrieb: Das kann man leider sehr wohl so sagen. Mit psychischen Erkrankungen verbeamtet zu werden ist hochgradig unwahrscheinlich. Eine Schizophrenie, die als schwere psychische Erkrankung gilt, ist da das Beispiel, das überall als beispielhafter Ausschlussgrund angegeben wird. Natürlich liegt die Entscheidung letztlich beim Amtsarzt, aber wieso sollte man jemandem Illusionen machen?
Ich habe selbst ADS und mich durchaus mit dem Thema befasst. Mit ADS zB bekommt man noch nicht mal ne BU, wieso sollte der Staat einen verbeamten? Aus deren Sicht gilt man mit ADS als dauerhaft therapiebedürftig, teuer und im Übrigen ist nicht absehbar, wie sich die langfristige Einnahme von Medikamenten auf den Körper auswirkt. Das kombiniert mit ner Schizophrenie-Diagnose ist nicht gerade attraktiv für den Staat.
@antiaust: Nur weil aus meiner Sicht die Verbeamtung auf Lebenszeit ausgeschlossen ist, heißt das nicht, dass der Anwaltsberuf für dich nicht möglich ist.
Ich zitiere den Kommentar zur 7 BRAO bzgl. "geistiger Schwäche" (sorry, den Namen hab ich mir nicht ausgedacht...)
"Eine Schwäche der geistigen Kräfte liegt jedenfalls vor, wenn der Bewerber an einer Geisteskrankheit im technischen Sinne leidet, die ihn nach § 20 StGB schuldunfähig machen oder nach § 1896 BGB die Anordnung einer Betreuung rechtfertigen würde. Solche Erkrankungen werden den Bewerber regelmäßig außer Stande setzen, den Beruf des Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben. Nach § 7 Nr. 7 BRAO kann die Zulassung auch zu versagen sein, wenn bei einem Bewerber keine Geisteskrankheit im technischen Sinne, sondern eine andere Schwäche der geistigen Kräfte vorliegt, die ihn ebenso wie eine Geisteskrankheit an der ordnungsgemäßen Ausübung seines Berufs hindert. Die Unfähigkeit eines Rechtsanwalts, in eigenen Angelegenheiten besonnen zu reagieren, bedeutet zwar noch nicht, dass er auch fremde Rechtsangelegenheiten nicht mehr ordnungsgemäß besorgen kann. Die Schwelle zu Berufsunfähigkeit ist aber überschritten, wenn seine übertriebene Erregbarkeit es dem Bewerber nicht mehr erlaubt, mit Mandanten, Verfahrensbeteiligten und Gerichten so umzugehen, wie dies ein geordneter Geschäftsbetrieb erfordert. Zu denken ist auch an depressive Verstimmungen, die dem Bewerber jeglichen Antrieb nehmen und ihn so ungewollt zu einer nicht mehr hinnehmbaren Vernachlässigung seiner beruflichen Pflichten führen. Auch partielle Ausfälle können ausreichen. Solche Gesundheitsstörungen sind schwer abzugrenzen; ihre Folgen auf die Ausübung des Anwaltsberufs sind schwer abzusehen. Deshalb ist hier eine eingehende Begutachtung erforderlich und Zurückhaltung geboten."
(Schmidt-Räntsch in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Auflage 2020, 2. Geisteskrankheit)
Ich drücke dir jedenfalls die Daumen fürs Referendariat und kann dir nur empfehlen, dich nicht unterkriegen zu lassen und behalte stets im Kopf: Es ist deine Ausbildung. Wenn für dich eine vorgegebene Methode nicht passt, setz dich durch und zur Not biste halt mal krank. Das Referendariat ist auf neurodivergente Menschen nicht ausgelegt, was aber nicht heißt, dass es nicht für sie machbar ist, wenn man sie nicht versucht, in ein System zu quetschen, das für sie nicht geeignet ist.
Das Ref ist mir also erlaubt und der Anwaltsberuf auch? Verbeamten wollte ich mich sowieso nicht😅. Und gibt es sonst welche Alternativen für eine BU? Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
19.04.2024, 17:48
(19.04.2024, 13:44)Praktiker schrieb: Hier https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/...bverwg--1/ wird die Rechtsprechung ganz gut dargestellt. Mehr kann man, ohne Arzt zu sein und den TE untersucht zu haben, nicht sagen.
Das gilt aber nur für den Staatsdienst? Ich will sowieso nicht in den Staatsdienst😅
20.04.2024, 08:29
Beim Ref sind die Maßstäbe noch viel lockerer. Und außerhalb der Verbeamtung ist es allenfalls ein faktisch es Problem.
Möglicherweise BU mit Ausschluss bestimmter oder aller psychischer Erkrankungen, das könnte man verhandeln. Oder zumindest Unfallversicherung.
Möglicherweise BU mit Ausschluss bestimmter oder aller psychischer Erkrankungen, das könnte man verhandeln. Oder zumindest Unfallversicherung.
20.04.2024, 13:42
(19.04.2024, 17:35)Antiaust schrieb:Aus Erfahrung kann ich dir sagen: BU kriegste nicht. Das ist in der Theorie zwar immer alles ganz toll, dass man psychische Krankheiten ausschließen kann (wenn die Versicherung mitmacht), aber da es für die Medikamente wie gesagt keine Langzeitstudien gibt, die sicher nachweisen, dass es keine Spätfolgen durch die Amphetamineinnahme gibt, macht da keine Versicherung mit, weil es müsste letztlich alles ausgeschlossen werden. Wir könnten ja alles mögliche durch die Medikamente bekommen, das uns berufsunfähig machen lässt. Versuchen kannst Du es natürlich, aber große Hoffnungen würde ich da nicht reinstecken.(19.04.2024, 10:39)wundertüte schrieb: Das kann man leider sehr wohl so sagen. Mit psychischen Erkrankungen verbeamtet zu werden ist hochgradig unwahrscheinlich. Eine Schizophrenie, die als schwere psychische Erkrankung gilt, ist da das Beispiel, das überall als beispielhafter Ausschlussgrund angegeben wird. Natürlich liegt die Entscheidung letztlich beim Amtsarzt, aber wieso sollte man jemandem Illusionen machen?
Ich habe selbst ADS und mich durchaus mit dem Thema befasst. Mit ADS zB bekommt man noch nicht mal ne BU, wieso sollte der Staat einen verbeamten? Aus deren Sicht gilt man mit ADS als dauerhaft therapiebedürftig, teuer und im Übrigen ist nicht absehbar, wie sich die langfristige Einnahme von Medikamenten auf den Körper auswirkt. Das kombiniert mit ner Schizophrenie-Diagnose ist nicht gerade attraktiv für den Staat.
@antiaust: Nur weil aus meiner Sicht die Verbeamtung auf Lebenszeit ausgeschlossen ist, heißt das nicht, dass der Anwaltsberuf für dich nicht möglich ist.
Ich zitiere den Kommentar zur 7 BRAO bzgl. "geistiger Schwäche" (sorry, den Namen hab ich mir nicht ausgedacht...)
"Eine Schwäche der geistigen Kräfte liegt jedenfalls vor, wenn der Bewerber an einer Geisteskrankheit im technischen Sinne leidet, die ihn nach § 20 StGB schuldunfähig machen oder nach § 1896 BGB die Anordnung einer Betreuung rechtfertigen würde. Solche Erkrankungen werden den Bewerber regelmäßig außer Stande setzen, den Beruf des Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben. Nach § 7 Nr. 7 BRAO kann die Zulassung auch zu versagen sein, wenn bei einem Bewerber keine Geisteskrankheit im technischen Sinne, sondern eine andere Schwäche der geistigen Kräfte vorliegt, die ihn ebenso wie eine Geisteskrankheit an der ordnungsgemäßen Ausübung seines Berufs hindert. Die Unfähigkeit eines Rechtsanwalts, in eigenen Angelegenheiten besonnen zu reagieren, bedeutet zwar noch nicht, dass er auch fremde Rechtsangelegenheiten nicht mehr ordnungsgemäß besorgen kann. Die Schwelle zu Berufsunfähigkeit ist aber überschritten, wenn seine übertriebene Erregbarkeit es dem Bewerber nicht mehr erlaubt, mit Mandanten, Verfahrensbeteiligten und Gerichten so umzugehen, wie dies ein geordneter Geschäftsbetrieb erfordert. Zu denken ist auch an depressive Verstimmungen, die dem Bewerber jeglichen Antrieb nehmen und ihn so ungewollt zu einer nicht mehr hinnehmbaren Vernachlässigung seiner beruflichen Pflichten führen. Auch partielle Ausfälle können ausreichen. Solche Gesundheitsstörungen sind schwer abzugrenzen; ihre Folgen auf die Ausübung des Anwaltsberufs sind schwer abzusehen. Deshalb ist hier eine eingehende Begutachtung erforderlich und Zurückhaltung geboten."
(Schmidt-Räntsch in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Auflage 2020, 2. Geisteskrankheit)
Ich drücke dir jedenfalls die Daumen fürs Referendariat und kann dir nur empfehlen, dich nicht unterkriegen zu lassen und behalte stets im Kopf: Es ist deine Ausbildung. Wenn für dich eine vorgegebene Methode nicht passt, setz dich durch und zur Not biste halt mal krank. Das Referendariat ist auf neurodivergente Menschen nicht ausgelegt, was aber nicht heißt, dass es nicht für sie machbar ist, wenn man sie nicht versucht, in ein System zu quetschen, das für sie nicht geeignet ist.
Das Ref ist mir also erlaubt und der Anwaltsberuf auch? Verbeamten wollte ich mich sowieso nicht😅. Und gibt es sonst welche Alternativen für eine BU? Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Ich habe eine Unfallversicherung wenigstens, die zwar auch recht teuer ist (man ist als ADSler ja durchaus unfallträchtiger :D ), aber wenigstens deckt das einen Teil ab...
Das Ref ist dir auf jeden Fall erlaubt, mich hat keiner nach meiner Diagnose gefragt, bin sogar verbeamtet auf Widerruf (aber nur fürs Ref, weil man da nicht zum Arzt musste). Für den Anwaltsberuf kann ich dir natürlich keine Garantie geben, bin selbst noch im Ref. Rein persönlich sehe ich nach Lesen des Kommentars da aber keine Probleme.