16.03.2024, 17:46
Hey ihr lieben ich habe leider nur 6,7 Punkte im Examen . Ich möchte aber staatsanwältin werden gerne in Brandenburg . Ist dies möglich ?? Mit dieser Punktzahl und wird zwischen staatlichem Teil und Gesamtpunktzahl unterschieden
16.03.2024, 19:33
Ich nehme mal an, du meinst das 1. SteX? Nur in diesem Forum wird zwischen der staatlichen und der gesamtpunktzahl unterschieden und in einigen abgespaceten Kanzleien. Sonst nicht.
Grundsätzlich gilt: jedes Bundesland hat eigene notenanforderungen, die Jahr für Jahr sinken. Und: das 2. Examen ist oft das maßgebendere. Nur ist es so, dass die Note im 2. stex oft niedriger ist als im 1.stex, was daran liegt, dass man kein Jahr Vorbereitungszeit hat und neben den Stationen lernen muss.
Also, wenn du jetzt richtig reinhaust und vor dem Ref die Lücken im materiellen Recht schließen kannst (im Ref hast du keine Zeit dafür) und gleich zu Beginn des refs anfängst, fleißig zu lernen und Klausuren zu schreiben, hast du Chancen auf ein gutes 2. stex und damit auch bessere Berufsperspektive. Vielleicht gefällt die die StA dann auch nicht mehr, dann stehen dir mit einem guten 2. aber andere Wege offen. Nur, wie gesagt, es ist sehr schwierig im 2. eine deutlich bessere Note zu bekommen und geht nur mit einem richtig starken Engagement. Du musst eine gute Fehleranalyse machen und daran arbeiten. Viel Erfolg!
Grundsätzlich gilt: jedes Bundesland hat eigene notenanforderungen, die Jahr für Jahr sinken. Und: das 2. Examen ist oft das maßgebendere. Nur ist es so, dass die Note im 2. stex oft niedriger ist als im 1.stex, was daran liegt, dass man kein Jahr Vorbereitungszeit hat und neben den Stationen lernen muss.
Also, wenn du jetzt richtig reinhaust und vor dem Ref die Lücken im materiellen Recht schließen kannst (im Ref hast du keine Zeit dafür) und gleich zu Beginn des refs anfängst, fleißig zu lernen und Klausuren zu schreiben, hast du Chancen auf ein gutes 2. stex und damit auch bessere Berufsperspektive. Vielleicht gefällt die die StA dann auch nicht mehr, dann stehen dir mit einem guten 2. aber andere Wege offen. Nur, wie gesagt, es ist sehr schwierig im 2. eine deutlich bessere Note zu bekommen und geht nur mit einem richtig starken Engagement. Du musst eine gute Fehleranalyse machen und daran arbeiten. Viel Erfolg!
17.03.2024, 10:07
Klingt in der Tat nach 1. Examen. In dem Falle: Nur mut und Vollgas! Jedenfalls hier in nrw interessieren quasi ausschließlich die Noten in 2. Examen. Zudem wird derzeit in Ermangelung von Bewerbern (StA ist deutlich unbeliebter als Richter) über eine Absenkung der Einstellungsvoraussetzungen diskutiert. Ohne eine 7 vorm Komma im 2. wirst Du es aber überall schwer haben.
18.03.2024, 08:19
(17.03.2024, 10:07)Rima schrieb: Klingt in der Tat nach 1. Examen. In dem Falle: Nur mut und Vollgas! Jedenfalls hier in nrw interessieren quasi ausschließlich die Noten in 2. Examen. Zudem wird derzeit in Ermangelung von Bewerbern (StA ist deutlich unbeliebter als Richter) über eine Absenkung der Einstellungsvoraussetzungen diskutiert. Ohne eine 7 vorm Komma im 2. wirst Du es aber überall schwer haben.
Wo hat man denn aktuell mit 7,1 im zweiten eine Chance? Ein Freund sucht grade damit und wurde in RLP und Hessen abgelehnt, NRW will auch 7,76P
18.03.2024, 09:09
(18.03.2024, 08:19)ForumBenutzer schrieb:(17.03.2024, 10:07)Rima schrieb: Klingt in der Tat nach 1. Examen. In dem Falle: Nur mut und Vollgas! Jedenfalls hier in nrw interessieren quasi ausschließlich die Noten in 2. Examen. Zudem wird derzeit in Ermangelung von Bewerbern (StA ist deutlich unbeliebter als Richter) über eine Absenkung der Einstellungsvoraussetzungen diskutiert. Ohne eine 7 vorm Komma im 2. wirst Du es aber überall schwer haben.
Wo hat man denn aktuell mit 7,1 im zweiten eine Chance? Ein Freund sucht grade damit und wurde in RLP und Hessen abgelehnt, NRW will auch 7,76P
So viel ich weiß, sind 15 Punkte Gesamtzahl meist immer Mindestvoraussetzung?
(Jedenfalls in berlin, wobei jeweils 7,5 erreicht werden muss, ich glaube aber für die StA könnte das erste so reichen, wenn sie im zweiten MINDESTENS 8,5 erreicht. Es ist seeeeeeeeeehr sportlich (mit der Vornote) aber wie einige Beiträge hier in der Vergangenheit zeigen, nicht unmöglich. (Vllt auch mit dem Verbesserungsversuch).
Muss halt das ganze Lernsystem überarbeiten und dafür die Motivation haben.
26.03.2024, 13:47
Also ich kann leider nicht für Brandenburg sprechen, aber ich wurde in Sachsen mit einer sehr ähnlichen Note im 2. Examen (und 7 im Ersten) eingestellt. Mich haben vor allem gute Stationszeugnisse und zweistellige Examensnoten im Strafrecht voran gebracht :-)
Also nur Mut zur Bewerbung!
Also nur Mut zur Bewerbung!
22.04.2024, 14:59
24.04.2024, 13:21
Auf der Homepage des Generalstaatanwaltes des Landes Brandenburg steht zu den Einstellungsvoraussetzungen:
Die erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich zunächst anhand der Leistungen im ersten und im zweiten juristischen Staatsexamen. Sofern Sie das Referendariat mit einem Prädikatsexamen abgeschlossen haben, können Sie Ihre fachliche Eignung im Regelfall bereits durch dieses Ergebnis belegen.
Aber auch ohne Prädikatsexamen können Sie bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn Sie über fundierte und anwendungssichere Rechtskenntnisse verfügen, die durch entsprechende Examensergebnisse belegt sind, oder sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können besondere Leistungen im Studium oder im ersten juristischen Staatsexamen sein oder in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Stationsnoten. Hierzu zählen auch besondere persönliche, durch den Lebensweg oder die berufliche Entwicklung nachgewiesene Fähigkeiten und Erfahrungen.
Das bedeutet, dass es derzeit keine starren Grenzen gibt. Mit einem "vb" im 2. Examen wird man derzeit auf jeden Fall eingeladen, aber auch viele andere Aspekte spielen eine Rolle.
Ich kenne mehrere Assessoren bei diversen StA'in in Brandenburg, darunter auch welche mit 2x 6,5 Punkten. Positiv berücksichtigt wird auch, die Wahlstation bei der StA absolviert zu haben. Berufserfahrung ist auch von Vorteil. Auch sind mir mindestens 2 Fälle bekannt, in denen ein "ausreichend" im 2. Examen dazu geführt hat, dass man zunächst für einige Zeit als bezahlte/r wiss. Mitarbeiter/in bei der StA eingestellt und - falls man sich hierbei bewährt - nach ca. 6 Monaten als Proberichter/in übernommen wird.
Die erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich zunächst anhand der Leistungen im ersten und im zweiten juristischen Staatsexamen. Sofern Sie das Referendariat mit einem Prädikatsexamen abgeschlossen haben, können Sie Ihre fachliche Eignung im Regelfall bereits durch dieses Ergebnis belegen.
Aber auch ohne Prädikatsexamen können Sie bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn Sie über fundierte und anwendungssichere Rechtskenntnisse verfügen, die durch entsprechende Examensergebnisse belegt sind, oder sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können besondere Leistungen im Studium oder im ersten juristischen Staatsexamen sein oder in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Stationsnoten. Hierzu zählen auch besondere persönliche, durch den Lebensweg oder die berufliche Entwicklung nachgewiesene Fähigkeiten und Erfahrungen.
Das bedeutet, dass es derzeit keine starren Grenzen gibt. Mit einem "vb" im 2. Examen wird man derzeit auf jeden Fall eingeladen, aber auch viele andere Aspekte spielen eine Rolle.
Ich kenne mehrere Assessoren bei diversen StA'in in Brandenburg, darunter auch welche mit 2x 6,5 Punkten. Positiv berücksichtigt wird auch, die Wahlstation bei der StA absolviert zu haben. Berufserfahrung ist auch von Vorteil. Auch sind mir mindestens 2 Fälle bekannt, in denen ein "ausreichend" im 2. Examen dazu geführt hat, dass man zunächst für einige Zeit als bezahlte/r wiss. Mitarbeiter/in bei der StA eingestellt und - falls man sich hierbei bewährt - nach ca. 6 Monaten als Proberichter/in übernommen wird.
26.04.2024, 18:00
In NRW reichen seit neuestem 7 Punkte im Zweiten:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/s...verfahren/
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/s...verfahren/
26.04.2024, 19:32
(18.03.2024, 08:19)ForumBenutzer schrieb:In Brandenburg.(17.03.2024, 10:07)Rima schrieb: Klingt in der Tat nach 1. Examen. In dem Falle: Nur mut und Vollgas! Jedenfalls hier in nrw interessieren quasi ausschließlich die Noten in 2. Examen. Zudem wird derzeit in Ermangelung von Bewerbern (StA ist deutlich unbeliebter als Richter) über eine Absenkung der Einstellungsvoraussetzungen diskutiert. Ohne eine 7 vorm Komma im 2. wirst Du es aber überall schwer haben.
Wo hat man denn aktuell mit 7,1 im zweiten eine Chance? Ein Freund sucht grade damit und wurde in RLP und Hessen abgelehnt, NRW will auch 7,76P