09.03.2024, 12:02
Hallo,
ich habe folgende Frage an die Schwarmintelligenz, vor allem an Leute, die vorzugsweise sowohl Erfahrung am AG als auch am LG in Strafsachen haben:
Welche Tätigkeit gefällt Euch besser und warum?
Ich bin bald Proberichter im dritten (und damit voraussichtlich letzten) Jahr und stehe vor der Frage der nächsten Verwendung, die in der Regel berücksichtigt wird und ggf. auch in die Lebenszeiternennung übergeht. Habe bereits 1 Jahr am LG (aber in Zivilsachen) und 1 Jahr bei der StA verbracht.
Ich tendiere zum Strafrecht, weiß aber nicht, ob ich lieber AG oder LG machen sollte. Dass ich meine Probezeit verlängern lasse und ein 4. Jahr mache, um das jeweils andere noch zu sehen, schließe ich eher aus.
Lange Vorrede. Was sind Eure Gründe für oder gegen die eine oder die andere Tätigkeit? Ich kann derzeit nur auf anekdotische Evidenz von Bekannten und Freunden zurückgreifen, die aber jeweils nur das eine und nicht beide gemacht haben. Und ich weiß, dass selbst am gleichen AG in Strafsachen, wie überall, die Erfahrungen von zwei Leuten fundamental anders sein können. Mir geht es auch eher um verallgemeinerte (soweit möglich) Eindrücke.
Meine Vorstellungen/Gründe (die ich als positiv + oder negativ - sehe)
AG
+ als Strafrichter oder Vors. eines Schöffengerichts führt man seine Verhandlungen selbst (die Einzelrichtersachen beim LG in Zivil fand ich eine schöne Ergänzung zu den Kammersachen)
- eine höhere Schlagzahl an Fällen und damit auch Arbeitslast (aber +, dass zwar mehr Akten, aber dafür kürzere und "einfachere" Urteile?)
LG
+ Kammertätigkeit, man arbeitet zu einem gewissen Grad zusammen an den Fällen, Unterstützung durch den/die Vors, insbesondere auch für die Anfangszeit dankbar, wenn man noch nie ein Strafurteil geschrieben hat. (aber - man ist zu einem gewissen Grad natürlich auch abhängig von dem/der Vors.)
+ (s.o) niedrigere Fallzahlen, dafür aber kompliziertere und längere Fälle
- man ist nur Beisitzer und leitet keine Verhandlung selbst
ich habe folgende Frage an die Schwarmintelligenz, vor allem an Leute, die vorzugsweise sowohl Erfahrung am AG als auch am LG in Strafsachen haben:
Welche Tätigkeit gefällt Euch besser und warum?
Ich bin bald Proberichter im dritten (und damit voraussichtlich letzten) Jahr und stehe vor der Frage der nächsten Verwendung, die in der Regel berücksichtigt wird und ggf. auch in die Lebenszeiternennung übergeht. Habe bereits 1 Jahr am LG (aber in Zivilsachen) und 1 Jahr bei der StA verbracht.
Ich tendiere zum Strafrecht, weiß aber nicht, ob ich lieber AG oder LG machen sollte. Dass ich meine Probezeit verlängern lasse und ein 4. Jahr mache, um das jeweils andere noch zu sehen, schließe ich eher aus.
Lange Vorrede. Was sind Eure Gründe für oder gegen die eine oder die andere Tätigkeit? Ich kann derzeit nur auf anekdotische Evidenz von Bekannten und Freunden zurückgreifen, die aber jeweils nur das eine und nicht beide gemacht haben. Und ich weiß, dass selbst am gleichen AG in Strafsachen, wie überall, die Erfahrungen von zwei Leuten fundamental anders sein können. Mir geht es auch eher um verallgemeinerte (soweit möglich) Eindrücke.
Meine Vorstellungen/Gründe (die ich als positiv + oder negativ - sehe)
AG
+ als Strafrichter oder Vors. eines Schöffengerichts führt man seine Verhandlungen selbst (die Einzelrichtersachen beim LG in Zivil fand ich eine schöne Ergänzung zu den Kammersachen)
- eine höhere Schlagzahl an Fällen und damit auch Arbeitslast (aber +, dass zwar mehr Akten, aber dafür kürzere und "einfachere" Urteile?)
LG
+ Kammertätigkeit, man arbeitet zu einem gewissen Grad zusammen an den Fällen, Unterstützung durch den/die Vors, insbesondere auch für die Anfangszeit dankbar, wenn man noch nie ein Strafurteil geschrieben hat. (aber - man ist zu einem gewissen Grad natürlich auch abhängig von dem/der Vors.)
+ (s.o) niedrigere Fallzahlen, dafür aber kompliziertere und längere Fälle
- man ist nur Beisitzer und leitet keine Verhandlung selbst
09.03.2024, 13:51
Hey,
da du schon zwei Stationen hinter dir hast, wollte ich mal fragen, ob du mal berichten kannst, wie es dir dort ergangen ist? Wie empfandest du die Arbeitsbelastung bei der StA und am LG im Zivilrecht? Wieviel Stunden hast du im Durchschnitt so gekloppt? Würde mich über deine Erfahrung freuen, da ich eventuell einen Wechsel anstrebe und bei mir im Bundesland auf jeden Fall auch eine Verwendung bei der StA und am LG vorgesehen ist.
da du schon zwei Stationen hinter dir hast, wollte ich mal fragen, ob du mal berichten kannst, wie es dir dort ergangen ist? Wie empfandest du die Arbeitsbelastung bei der StA und am LG im Zivilrecht? Wieviel Stunden hast du im Durchschnitt so gekloppt? Würde mich über deine Erfahrung freuen, da ich eventuell einen Wechsel anstrebe und bei mir im Bundesland auf jeden Fall auch eine Verwendung bei der StA und am LG vorgesehen ist.
10.03.2024, 10:52
Aus meiner Sicht unterscheiden sich die beiden Tätigkeiten vor allem in den folgenden Dingen:
- AG weniger "juristisch", es geht viel um unproblematische Delikte wie Diebstahl, Betrug etc. Die Taten werden in der Regel auch eingeräumt, sodass es im Kern vor allem ums Strafmaß geht
- AG hat oftmals mehr Neben-Aufgaben. Gemeint ist damit, dass vor allem an kleineren Gerichten der Strafrichter nicht nur Strafrecht macht, sondern nebenher noch Owis/beschleunigte Verfahren/Ermittlungsrichter/Schöffenwahl etc.
- die Anzahl der Sitzungstage ist tendenziell am LG höher und etwas weniger fest, da bei den vielen Haftsachen eher darauf geschaut werden muss, dass Verteidiger etc können als dass es der feste Sitzungstag ist
- über dem LG schwebt die Revision; über dem AG meist nur die Berufung
Dazu gehört dann auch, dass man beim LG viel mehr selbst mitschreiben muss, weil das Protokoll ja verknappt ist, wohingegen am AG man sich halbwegs auf die Angaben im Protokoll verlassen kann
- LG tendenziell presseträchtigeres Tätigwerden
Es ist daher vor allem eine persönliche Frage, was einem besser liegt/mehr Spaß macht.
Zu deiner Pro/Contra-Liste:
Aus meiner persönlichen Erfahrung geht die AG-Tätigkeit nicht mit einer höheren Arbeitsbelastung einher, es ist einfach nur ein anderes arbeiten, aber das mag in deinem Gericht anders sein. Aus meiner Sicht sind allgemein die Strafsachen mit einer guten Pebbsy-Beachtung gesegnet
- AG weniger "juristisch", es geht viel um unproblematische Delikte wie Diebstahl, Betrug etc. Die Taten werden in der Regel auch eingeräumt, sodass es im Kern vor allem ums Strafmaß geht
- AG hat oftmals mehr Neben-Aufgaben. Gemeint ist damit, dass vor allem an kleineren Gerichten der Strafrichter nicht nur Strafrecht macht, sondern nebenher noch Owis/beschleunigte Verfahren/Ermittlungsrichter/Schöffenwahl etc.
- die Anzahl der Sitzungstage ist tendenziell am LG höher und etwas weniger fest, da bei den vielen Haftsachen eher darauf geschaut werden muss, dass Verteidiger etc können als dass es der feste Sitzungstag ist
- über dem LG schwebt die Revision; über dem AG meist nur die Berufung
Dazu gehört dann auch, dass man beim LG viel mehr selbst mitschreiben muss, weil das Protokoll ja verknappt ist, wohingegen am AG man sich halbwegs auf die Angaben im Protokoll verlassen kann
- LG tendenziell presseträchtigeres Tätigwerden
Es ist daher vor allem eine persönliche Frage, was einem besser liegt/mehr Spaß macht.
Zu deiner Pro/Contra-Liste:
Aus meiner persönlichen Erfahrung geht die AG-Tätigkeit nicht mit einer höheren Arbeitsbelastung einher, es ist einfach nur ein anderes arbeiten, aber das mag in deinem Gericht anders sein. Aus meiner Sicht sind allgemein die Strafsachen mit einer guten Pebbsy-Beachtung gesegnet


