12.02.2024, 16:11
(11.02.2024, 12:19)Snowball schrieb: Vielen Dank für die Antworten. Schade finde ich es trotzdem, dass ein Wechsel in eine niedrigere QE nicht möglich ist. Ich denke für viele wäre die 3. QE eine gute Berufschance, wenn sie gerne in den öffentlichen Dienst ohne Personalverantwortung möchten aber nicht die erforderliche Punktzahl für eine Tätigkeit im Ministerium erfüllen. Aber ein nochmal anschließendes Studium in Herrsching ist wie gesagt finanziell wenig attraktiv
Das wäre übrigens so ein Punkt, den man in einem Einstellungsgespräch nicht so kommunizieren sollte, weil er offenbart, für wie wenig anspruchsvoll du die Tätigkeit im gD der Finanzverwaltung offenbar hältst ;)
Die werden nicht umsonst mehrjährig ausgebildet und haben im Übrigen auch sehr hohe Bestehensquoten im Steuerberaterexamen.
Man ist dafür als Jurist mit 1. Examen schlicht idR überhaupt nicht qualifiziert
13.02.2024, 12:21
(11.02.2024, 15:03)Friedman schrieb: Wie die Vorposter schon erwähnten: Als Jurist wirst du in aller Regel überhaupt nicht die erforderlichen Steuerrechtskenntnisse haben, um in der 3. QE zu veranlagen. Während man in Bayern im Referendariat Steuerrecht hat, haben die meisten Juristen anderer Bundesländer beim Einstieg in die 4. QE keinerlei Steuerrechtskenntnisse und erhalten nicht mehr als einen Crashkurs an der Bundesfinanzakademie.
Wenn man zu den Juristen gehört, welche die erforderlichen Steuerrechtskenntnisse haben, dann nützen die ohne ordentliche Einarbeitung in das IT-System überhaupt nichts. Die IT in der Finanzverwaltung ist, gelinde gesagt, eine absolute Katastrophe. Da ist nichts mit Paragraphen, viele Sachbearbeiter schauen nie in das Gesetz, es wird mit Kennziffern gearbeitet.
Man muss mal ganz ehrlich konstatieren, wieso die Steuerverwaltung überhaupt Juristen bedarf: Das zweite Examen bietet Gewähr, dass derjenige einen hohen IQ hat, sich selbst zu organisieren weiß und in schwierigen Fällen sinnvolle Lösungen findet. Die steuerrechtlichen Kenntnisse sind absolut zweitrangig und, das ist meine private Meinung, vielleicht auch überhaupt nicht immer gewünscht.
Den 0815 doppelte Haushaltsführungsfall löst selbst der größte Schnarchzapfen der QE 3 schneller als es ein Steuerrechtsprofessor, Steuerkanzleipartner und Hauptsachgebietsleiter es im Verbund könnten. Die hohe Schlagzahl bei gleichgelagerten Fällen sorgt hier für Expertise, nicht ein Hochschulstudium oder höhere juristische Einsichtsfähigkeit.
Als Jurist in der 3.QE in der Steuerverwaltung wäre man ein Paradoxon: Man wäre zeitgleich über- sowie unterqualifiziert.
Einige Sachbearbeiter haben dementsprechend auch eine vorgefertigte Meinung von Juristen, die sich meist erst relativiert, wenn sich schwerere Fälle ergeben, die sich nicht mit Hilfe des Handbuchs oder eines BMF-Schreibens lösen lassen. Da steigen wir Korinthenkacker ganz zügig in der Gunst.
Sehr schön erklärt, danke für die Insights. Ich lese nur mit, aber hatte große Freude, Deinen Post zu lesen.
13.02.2024, 12:39
Das gilt i.Ü. auch für die Beamtenlaufbahn der allgemeinen Verwaltung. Das erste Examen ist nicht mit dem Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt und der Ablegung der Laufbahnprüfung im gehobenen Dienst gleichzusetzen. Eine Verbeamtung dürfte deshalb ausscheiden. Evtl besteht dann allerdings - je nach Behörde - die Möglichkeit als Tarifbeschäftigter in den gD zu kommen.
14.02.2024, 11:04
Ich wollte damit nicht in Abrede stellen dass die Tätigkeit im gehobenen Dienst ebenfalls anspruchsvoll ist. Vielleicht merkt man aber im Laufe des Referendariats, dass man weder geeignet ist Personal zu führen noch hat man die erforderliche Punktzahl dass man am Ministerium arbeiten kann. Was gibt es dann für Möglichkeiten in den öffentlichen Dienst zu kommen.
Der Weg über Herrsching ist doch kaum praktikabel wenn man bereits ein 5 Jahre langes Diplomstudium zu Ende gebracht hat.
In der hessischen Finanzverwaltung war vor ein paar Jahren ein Quereinstieg möglich wegen dem erhöhten Bedarf aufgrund der Grundsteuerreform.
Die Möglichkeit wäre also meiner Meinung nach da, aber Interesse und Wille der Finanzverwaltung wohl leider nicht.
Der Weg über Herrsching ist doch kaum praktikabel wenn man bereits ein 5 Jahre langes Diplomstudium zu Ende gebracht hat.
In der hessischen Finanzverwaltung war vor ein paar Jahren ein Quereinstieg möglich wegen dem erhöhten Bedarf aufgrund der Grundsteuerreform.
Die Möglichkeit wäre also meiner Meinung nach da, aber Interesse und Wille der Finanzverwaltung wohl leider nicht.
14.02.2024, 11:49
Rechtspfleger?
14.02.2024, 12:00
Bei dem Rechtspfleger ist es das gleiche. Ein Einstieg ohne nochmaliges Studium ist als Diplom Jurist oder auch als Assesor nicht möglich. Schade ist das vor allem deshalb weil es in diesem Bereich ja eigentlich Bedarf gibt und es viele Absolventen gibt die
das erste Examen mit Mühe bestanden haben, aber sehr gerne im gehobenen Dienst arbeiten würden.
das erste Examen mit Mühe bestanden haben, aber sehr gerne im gehobenen Dienst arbeiten würden.
14.02.2024, 12:27
(14.02.2024, 12:00)Snowball schrieb: Bei dem Rechtspfleger ist es das gleiche. Ein Einstieg ohne nochmaliges Studium ist als Diplom Jurist oder auch als Assesor nicht möglich. Schade ist das vor allem deshalb weil es in diesem Bereich ja eigentlich Bedarf gibt und es viele Absolventen gibt die
das erste Examen mit Mühe bestanden haben, aber sehr gerne im gehobenen Dienst arbeiten würden.
Das stimmt nicht. NRW sucht regelmäßig Volljuristen als Rechtspfleger.
z.B da:
https://karriere.nrw/stellenausschreibun...1277e00c43
14.02.2024, 12:43
Okay das kannte ich so bisher noch nicht. Wobei bemerkenswert ist dass für den Einstieg ein zweites Staatsexamen gefordert wird. Sind dann die Notenanforderungen entsprechend niedriger?
14.02.2024, 13:16
Gibt keine Notenanforderung
14.02.2024, 13:29
bei der Generalstaatsanwaltschaft als Volljurist mit A9. Interessanter wäre es doch, ob man als Amtsanwalt bei den Staatsanwaltschaften tätig sein kann. Das ist ja auch deutlich näher an der eigenen Ausbildung und der Aufstieg bis zu A 13 ist möglich. Außerdem meine ich mal gelesen zu haben, dass sich Gewerkschaften u.ä. gegen den Quereinstieg von ("schwächeren" bzw "mediokren") Volljuristen in den gD bzw als Rechtspfleger stellen. Ein derartiger Volljurist sei mitnichten genauso qualifiziert wie ein Rechtspfleger.
Ich bin auch mal über eine Stellenanzeige gestolpert, in der ein (Landes-)Arbeitsgericht Volljuristen als Rechtspfleger suchte, wobei die Notenanforderungen 2x befriedigend waren bei A9.
Ich bin auch mal über eine Stellenanzeige gestolpert, in der ein (Landes-)Arbeitsgericht Volljuristen als Rechtspfleger suchte, wobei die Notenanforderungen 2x befriedigend waren bei A9.