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  5. Im Namen des Volkes
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Im Namen des Volkes
snsgeffm
Junior Member
**
Beiträge: 40
Themen: 16
Registriert seit: Apr 2022
#1
14.12.2023, 16:55
Gehört die Formel "Im Namen des Volkes" vor oder hinter das Wort "Urteil"? Oder ist es egal?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.12.2023, 16:56 von snsgeffm.)
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Grüneberger
Member
***
Beiträge: 51
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2023
#2
14.12.2023, 17:23
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Orientiere dich zB daran, wie es in deinem LG Bezirk gemacht wird. Ich habe in Klausuren beides probiert und es wurde nicht als falsch angestrichen oder mit einem Kommentar versehen. Aber wie bei so vielen Dingen wird es auch da bestimmt einige geben, die Wert auf die eine oder die andere Form legen.
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snsgeffm
Junior Member
**
Beiträge: 40
Themen: 16
Registriert seit: Apr 2022
#3
14.12.2023, 17:40
(14.12.2023, 17:23)Grüneberger schrieb:  Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Orientiere dich zB daran, wie es in deinem LG Bezirk gemacht wird. Ich habe in Klausuren beides probiert und es wurde nicht als falsch angestrichen oder mit einem Kommentar versehen. Aber wie bei so vielen Dingen wird es auch da bestimmt einige geben, die Wert auf die eine oder die andere Form legen.



Danke für die Beruhigung. Im meinem LG-Bezirk scheint es nicht einheitlich zu sein. Dann ist wohl beides richtig bzw. nichts kann als falsch angestrichen oder angesehen werden.
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Drin
Senior Member
****
Beiträge: 344
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#4
14.12.2023, 17:53
Die BGH-Urteile scheinen alle zuerst die Formel "Im Namen des Volkes" aufzuweisen.  Ob das nun heißt, dass das allein richtig ist, ist eine andere Frage.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.011
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
14.12.2023, 22:59
Ganz genau genommen richtet es sich nach der Software, die das Land eingeführt hat, denn kein Richter tippt das in den PC. Womit auch gesagt ist, was von solchen Aufgaben zu halten ist...
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Privat10
Junior Member
**
Beiträge: 38
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2023
#6
15.12.2023, 00:49
Ich würde immer davor schreiben, da in den einschlägigen Gesetzen (§ 311 I ZPO, § 268 I StPO, § 117 VwGO) steht: "Das Urteil ergeht im Namen des Volkes". Folglich muss das Wort "Urteil" nach dem "Im Namen des Volkes" kommen.
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Nasu
Junior Member
**
Beiträge: 26
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2023
#7
15.12.2023, 08:36
(15.12.2023, 00:49)Privat10 schrieb:  Ich würde immer davor schreiben, da in den einschlägigen Gesetzen (§ 311 I ZPO, § 268 I StPO, § 117 VwGO) steht: "Das Urteil ergeht im Namen des Volkes". Folglich muss das Wort "Urteil" nach dem "Im Namen des Volkes" kommen.

Das ist kein zwingender Schluss, weder logisch noch grammatisch. Schon der von dir zitierte Gesetzestext zeigt ja, dass 'Im Namen des Volkes' nach dem Wort 'Urteil' kommen kann, ohne dass der Sinn verloren geht.
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Cenaira
RefiHessen
****
Beiträge: 259
Themen: 18
Registriert seit: May 2022
#8
15.12.2023, 09:52
Bei sowas würde ich immer deinen AG-Leiter oder Klausurenkurs-Leiter fragen, wie es gewollt ist. Oder schau in amtliche Lösungen rein, wenn beim Klausurenkurs welche dabei sind. An sich ist das aber nicht kriegsentscheidend. Wichtig ist nur, dass beides drin ist. In einigen Bundesländern steht Urteil - Im Namen des Volkes, und in anderen Im Namen des Volkes - Urteil.
Ich würde dir empfehlen, die eins anzueignen und stringent durchzuziehen
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1Ri
Member
***
Beiträge: 136
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#9
19.12.2023, 09:28
(15.12.2023, 00:49)Privat10 schrieb:  Ich würde immer davor schreiben, da in den einschlägigen Gesetzen (§ 311 I ZPO, § 268 I StPO, § 117 VwGO) steht: "Das Urteil ergeht im Namen des Volkes". Folglich muss das Wort "Urteil" nach dem "Im Namen des Volkes" kommen.

Nein, das ist falsch. § 311 ZPO regelt die Form der Verkündung. § 313 ZPO schreibt nicht vor, dass das Urteil überhaupt mit "Urteil" überschrieben sein muss (anders: Versäumnisurteil etc., siehe § 313b ZPO). 

Auch das Weglassen von "Im Namen des Volkes" im schriftlichen Urteil ist grds unschädlich, siehe zB § 117 VwGO: die Formel "Im Namen des Volkes" ist nicht mal zwingender Urteilsinhalt. 


Was mich allerdings wundert: wie kann das an EINEM LG unterschiedlich aussehen? Bastelt da etwa jeder in Word selbst rum?  Nervous
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refaref22
Junior Member
**
Beiträge: 43
Themen: 4
Registriert seit: Dec 2022
#10
19.12.2023, 10:24
(19.12.2023, 09:28)1Ri schrieb:  
(15.12.2023, 00:49)Privat10 schrieb:  Ich würde immer davor schreiben, da in den einschlägigen Gesetzen (§ 311 I ZPO, § 268 I StPO, § 117 VwGO) steht: "Das Urteil ergeht im Namen des Volkes". Folglich muss das Wort "Urteil" nach dem "Im Namen des Volkes" kommen.

Nein, das ist falsch. § 311 ZPO regelt die Form der Verkündung. § 313 ZPO schreibt nicht vor, dass das Urteil überhaupt mit "Urteil" überschrieben sein muss (anders: Versäumnisurteil etc., siehe § 313b ZPO). 

Auch das Weglassen von "Im Namen des Volkes" im schriftlichen Urteil ist grds unschädlich, siehe zB § 117 VwGO: die Formel "Im Namen des Volkes" ist nicht mal zwingender Urteilsinhalt. 


Was mich allerdings wundert: wie kann das an EINEM LG unterschiedlich aussehen? Bastelt da etwa jeder in Word selbst rum?  Nervous

Zu deiner Verwunderung vielleicht kurz aus meinen Erfahrungen ich sage mal vorsichtig auf Bundesebene sowie einer internationalen GK:

Es war völlig normal, dass innerhalb von drei Wochen nach und nach Vermerke zum gleichen Thema, gleiche Fragestellung aus nebeneinander liegenden Abteilungen im Intranet auftauchen, wobei es sich um reine Berichterstattung handelte. Sofern man verschiedene Einschätzungen hätte entnehmen können, gab es keinen Prozess, diese zu besprechen oder überhaupt in die Arbeit der eigenen Abteilung mit einzubeziehen. Genauso dass ich die Lösung für ein Problem im Intranet gefunden habe, top Memo, was anscheinend niemand zuvor nachgesehen hat.
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