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Wofür fällt man eigentlich durch?
unischernrw
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2023
#1
11.12.2023, 16:04
Hallo zusammen, 

ich habe mich gefragt, was tatsächlich passieren muss, um in einer Klausur im zweiten Examen durchzufallen. Was waren, falls es euch passiert ist, die wesentlichen Kritikpunkte oder Fehler aus Sicht der Korrektoren? Reichte schon, eine AGL nicht ordentlich geprüft zu haben oder war die ganze Bearbeitung Mist, der Fall nicht verstanden usw...? Bin in AG Klausuren nicht durchgefallen, die AG Leiter meinten immer, man erkenne eine durchgefallene Klausur. Aber woran genau?
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Generic
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2023
#2
12.12.2023, 01:35
Meines Erachtens kann das schnell passieren, wenn die Klausur mehrdeutig oder einfach nur falsch gestellt ist, du die andere Lesart wählst als die Lösungsskizze, und der Korrektor keinerlei Willen hat, sich in deine Lösung reinzudenken. Dann landest du (bei einer in der Sache vielleicht sogar richtigeren Lösung) direkt bei unter vier Punkten.

Oder man missinterpretiert einfach grob den Sachverhalt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.12.2023, 01:56 von Generic.)
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cindylawless
Member
***
Beiträge: 57
Themen: 2
Registriert seit: Sep 2021
#3
12.12.2023, 10:26
Wenn man beispielsweise die Klausur nicht fertigstellt, insbesondere bei StA und Urteilsklausuren. Bei RA-Klausur könnten einen zumindest noch die Anträge retten. Habe während der AG oftmals auch ohne praktischen Teil bestanden, im
Examen sah das leider anders aus. Die Ausbilder im EVD meinten, ohne praktischen Teil, würde man im Examen in 9 von 10 Fällen niemals auf 4 Pkt kommen. Dann natürlich noch Fehler wie Formalia. Alles, was quasi wesentlich im Zweiten SteX ist. Den „falschen“ Lösungsweg verzeihen sie einem da eher.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.12.2023, 10:26 von cindylawless.)
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schickschnack
Junior Member
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Beiträge: 13
Themen: 2
Registriert seit: Sep 2021
#4
12.12.2023, 12:55
(12.12.2023, 10:26)cindylawless schrieb:  Wenn man beispielsweise die Klausur nicht fertigstellt, insbesondere bei StA und Urteilsklausuren. Bei RA-Klausur könnten einen zumindest noch die Anträge retten. Habe während der AG oftmals auch ohne praktischen Teil bestanden, im
Examen sah das leider anders aus. Die Ausbilder im EVD meinten, ohne praktischen Teil, würde man im Examen in 9 von 10 Fällen niemals auf 4 Pkt kommen. Dann natürlich noch Fehler wie Formalia. Alles, was quasi wesentlich im Zweiten SteX ist. Den „falschen“ Lösungsweg verzeihen sie einem da eher.


Kann man auch nicht so pauschal sagen. Ein Kollege hat im April 2023 in NRW geschrieben und wurde in keiner Klausur fertig. Hat dennoch gereicht, wenn auch nicht mit Glanz.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.027
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
12.12.2023, 23:25
Wenn ich korrigiere, kommt eigentlich niemand unter 4 Punkte nur dadurch, dass er die gestellten Fragen schlecht bearbeitet - 4 von 18 ist ja rechnerisch vergleichsweise leicht zu erreichen. Hinzu kommen müssen also erhebliche Lücken (Urteil ohne Tenor o.ä. ist natürlich immer heikel) oder heftige Fehler, häufig in Ausführungen, die gar nicht veranlasst waren. Wenn man also beim Lesen denkt, dass so etwas überhaupt nicht geht. Und häufig kommt dann eins zum anderen, also auch Aufbau und Sprache inakzeptabel o.ä.

Wegen einer falschen oder übersehenen Anspruchsgrundlage fällt allein niemand durch, wenn die Korrektur korrekt ist.
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NiRefQ
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2024
#6
07.02.2024, 17:10
Hey, ich hab grade dieses Forum und diesen Thread gefunden und wollte gerne mal etwas zu einem Fehler fragen, der mir unter anderem in der StA Klausur unterlaufen ist.

Ich habe in Niedersachsen und damit eine Staatsanwaltsklausur geschrieben. Leider habe ich in der Hektik das Beweisverwertungsverbot bzgl. der beschlagnahmten Verteidigerpost übersehen und am Ende die KV durch die Ohrfeige und das öffentliche Interesse aufgrund des fehlenden Strafantrags bejaht. Das Ganze beruht eigentlich auf einem Flüchtigkeitsfehler. In einem grauen Kasten stand, dass die Beschlagnahme formell rechtmäßig war. Ich nahm dann in der Hektik einfach so die Verwertbarkeit an, ohne groß weiter drüber nachzudenken…

Die übrigen BVV bspw. Bzgl. der Einlassung habe ich gesehen und natürlich entsprechend behandelt und problematisiert. 
Meine Anklage passt zum Gutachten und spiegelt dieses wider. 

Wie würdet ihr da noch die Chancen bzgl. des Bestehens dieser Klausur noch so einschätzen?
Danke euch
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Itsafire
Junior Member
**
Beiträge: 28
Themen: 4
Registriert seit: Sep 2022
#7
07.02.2024, 17:21
Ich denke es ist schwer zu sagen, wegen genau diesem Fehler fällt man durch, wenn der Rest der Klausur gut war. Ggf. kann ein solcher Fehler aber natürlich das Zünglein an der Waage sein, wenn der Rest eh schon nicht so bombe war.

Auch manche „schlimmen“ Fehler fallen je nach Korrektoren aber nicht sonderlich ins Gewicht. Ich habe zB in der Revisionsklausur eine eigene Beweiswürdigung gemacht. Todsünde nach unserem AG-Leiter!
Der Erstkorrektor hat mir dennoch 11 Punkte, der Zweitkorrektor 9 Punkte für diese Klausur gegeben. 

Es gibt da keine Liste mit Fehlern bei denen man sicher durchfällt.
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Dezember2023BW
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2023
#8
07.02.2024, 20:13
Mir ist es echt mega unangenehm, weil es wirkt so unglaublich anfängerhaft. Ich habe im Eifer des Gefächts in der Urteilsklausur in der Begründetheit der Klage vereinzelt für Tatbestansvoraussetzungen Untergliederungen/Überschriften wie ,,1. Mangel“ gemacht. Einfach gar nicht dran gedacht in dem Moment, sondern war so in meiner Lösungsskizze verfangen, dass ich die Überschriften einfach mit übernommen habe (zum Glück nur 3 oder 4 insgesamt). Ansonsten ist das Urteil formal richtig aufgebaut, also Trennung zwischen Klage und Widerklage/Drittwiderklage, Nebenentscheidungen am Ende , Streitwertbeschluss separat etc. Frage mich echt wie negativ die Korrektoren sowas bewerten?   Crying sieht halt echt sehr unprofessionell aus
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JungemitTaubenei
Member
***
Beiträge: 80
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#9
07.02.2024, 22:23
(07.02.2024, 20:13)Dezember2023BW schrieb:  Mir ist es echt mega unangenehm, weil es wirkt so unglaublich anfängerhaft. Ich habe im Eifer des Gefächts in der Urteilsklausur in der Begründetheit der Klage vereinzelt für Tatbestansvoraussetzungen Untergliederungen/Überschriften wie ,,1. Mangel“ gemacht. Einfach gar nicht dran gedacht in dem Moment, sondern war so in meiner Lösungsskizze verfangen, dass ich die Überschriften einfach mit übernommen habe (zum Glück nur 3 oder 4 insgesamt). Ansonsten ist das Urteil formal richtig aufgebaut, also Trennung zwischen Klage und Widerklage/Drittwiderklage, Nebenentscheidungen am Ende , Streitwertbeschluss separat etc. Frage mich echt wie negativ die Korrektoren sowas bewerten?   Crying sieht halt echt sehr unprofessionell aus

Also zu mehr als der Randbemerkung „unüblich“ würde ich mich nicht durchringen können. Betrifft ja weder den Inhalt noch verstößt du gg die gesetzlichen Bestimmungen zur Form des Urteils (117 VwGO).
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ZEITNOT
Junior Member
**
Beiträge: 19
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2024
#10
08.02.2024, 17:26
Sagt mal ...

hat jemand Erfahrungen mit negativen Bewertungen bis hin zum Durchfallen durch das Beschreiben von dem Korrekturrand oder Einschüben durch extra Seiten mittendrin? Hab' das leider letzte Klausur ein paar Mal mit dem Rand und einmal mit der Seite machen müssen, daher die Kopfschmerzen ..
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