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  5. Hilfe: Kostengünstig Mandant in der Berufung
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Hilfe: Kostengünstig Mandant in der Berufung
MBTK
Member
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Registriert seit: Sep 2022
#1
20.11.2023, 13:13
Guten Tag, 

mein Mandant ist Berufungsgegner. Es scheint, als würde die Berufung begründet sein und mein Mandat 

die unterlegene Partei sein. 

Nun muss ich ihn beraten, was er machen kann, um kostengünstig raus zu kommen. 

Spreche ich hier die gleichen Punkte an wie bei einer normalen Klage? 

Also z.B. Anerkenntnis, VU, Klaglosstellung, Erledigung, ect. 

Und bestehen bei der Berufung die gleichen Kostenvorteile wie bei einer normalen Klage? 

Ich hätte jetzt ja gesagt. Aber will mich zur Sicherheit absichern. 

Vielen Dank.

LG
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2023, 16:07 von MBTK.)
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Praktiker
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Registriert seit: Apr 2021
#2
20.11.2023, 14:11
Ist der Mandant Kläger oder Beklagter?
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MBTK
Member
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Registriert seit: Sep 2022
#3
20.11.2023, 14:38
(20.11.2023, 14:11)Praktiker schrieb:  Ist der Mandant Kläger oder Beklagter?


Der Mandant ist Beklage.
Der Kläger hat im erstinstanzliche Urteil verloren und ging nun in die Berufung.
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Praktiker
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#4
22.11.2023, 01:38
Dann soll er die Berufung zurücknehmen. Nr. 1221, 1222 GV GKG?
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RiLG Hessen
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Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#5
22.11.2023, 20:15
(22.11.2023, 01:38)Praktiker schrieb:  Dann soll er die Berufung zurücknehmen. Nr. 1221, 1222 GV GKG?

Der Mandant ist nach meinem Verständnis aber Berufungsbeklagter?

Am günstigsten wäre dann klaglos stellen mit Kostenanerkenntnis. Das spart 2 Gerichtsgebühren und die zweitinstanzlichen Terminsgebühren.
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Egal
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Registriert seit: Feb 2022
#6
22.11.2023, 23:41
Ist denn überhaupt sicher, dass er die Berufung verlieren wird? Immerhin hat er die 1. Instanz gewonnen.
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Praktiker
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Beiträge: 1.904
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Registriert seit: Apr 2021
#7
23.11.2023, 23:09
(22.11.2023, 20:15)RiLG Hessen schrieb:  
(22.11.2023, 01:38)Praktiker schrieb:  Dann soll er die Berufung zurücknehmen. Nr. 1221, 1222 GV GKG?

Der Mandant ist nach meinem Verständnis aber Berufungsbeklagter?

Am günstigsten wäre dann klaglos stellen mit Kostenanerkenntnis. Das spart 2 Gerichtsgebühren und die zweitinstanzlichen Terminsgebühren.


Richtig ;) Da frage ich noch nach den Parteirollen und verwechsle sie dann... die Ziffern stimmen praktischerweise trotzdem...
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