26.10.2023, 13:28
Hallo Leute. Könntet ihr mir bitte weiterhelfen. Stellt man Meinungsstreitigkeiten in der STA Klausur und Revisionsklausur ausführlich dar, also Literatur vs. Rspr und ggf. Streitentscheidung oder reicht es nur aus die Rspr-Ansicht darzustellen?
27.10.2023, 07:51
Normalerweise stellt man nur die Rspr. dar, wenn es "Klassiker" (Raub/räub. Erpressung) sind oder der Sachverhalt Anhaltspunkte liefert, dass hier eine Diskussion gewünscht ist würde ich wiefolgt vorgehen:
Zunächst stellt man die Rspr. im Urteilsstil dar und begründet dies kurz. Im nächsten Schritt schreibt man etwas wie "Der Gegenansicht, laut welcher [...] ist nicht zu folgen, da [...]"
So kann man dem Korrektor zeigen, dass man sich der Problematik bewusst ist, verwendet aber auch nicht zu viel Zeit darauf, falls der Korrektor nichts dazu lesen möchte. Wurde bei mir nie angestrichen, also sollte es zumindest nicht schlecht sein.
Zunächst stellt man die Rspr. im Urteilsstil dar und begründet dies kurz. Im nächsten Schritt schreibt man etwas wie "Der Gegenansicht, laut welcher [...] ist nicht zu folgen, da [...]"
So kann man dem Korrektor zeigen, dass man sich der Problematik bewusst ist, verwendet aber auch nicht zu viel Zeit darauf, falls der Korrektor nichts dazu lesen möchte. Wurde bei mir nie angestrichen, also sollte es zumindest nicht schlecht sein.
28.10.2023, 12:51
(27.10.2023, 07:51)RefGießen schrieb: Normalerweise stellt man nur die Rspr. dar, wenn es "Klassiker" (Raub/räub. Erpressung) sind oder der Sachverhalt Anhaltspunkte liefert, dass hier eine Diskussion gewünscht ist würde ich wiefolgt vorgehen:
Zunächst stellt man die Rspr. im Urteilsstil dar und begründet dies kurz. Im nächsten Schritt schreibt man etwas wie "Der Gegenansicht, laut welcher [...] ist nicht zu folgen, da [...]"
So kann man dem Korrektor zeigen, dass man sich der Problematik bewusst ist, verwendet aber auch nicht zu viel Zeit darauf, falls der Korrektor nichts dazu lesen möchte. Wurde bei mir nie angestrichen, also sollte es zumindest nicht schlecht sein.
Kann ich so unterschreiben. Du schreibst ein Gutachten, also sind Meinungsstreitigkeiten darzustellen. Ich persönlich drehe es immer um und fange mit der Literaturansicht an und schreibe meist: "Entgegen der Ansicht, die [Literaturvorgehen], ist im vorliegenden Fall der Ansicht zu folgen, die [Rspr.Vorgehen]. Dies folgt daraus, dass [Argumentation]."
30.10.2023, 23:40
Ich sehe das leicht anders. Man muss bedenken, dass gerade in den S-Klausuren die Zeit wirklich knapp ist. Auf der anderen Seite muss sich die StA nach der Rechtsprechung richten und es wäre auch nicht sehr hilfreich dem Mandanten von einer Revision abzuraten und ihm im “Gutachten” aber zu sagen es gibt eine Literaturansicht, nach der er eine Chance hätte. Die korrigierenden Praktiker interessieren sich halt nicht so wirklich für Literaturansichten. Auf der anderen Seite habe ich in den Probeklausuren, dem OLG Klausurenkurs und den Examensklausuren nur ganz selten erlebt, dass mal ein klassischer Meinungsstreit relevant war. Die Probleme lagen eher anders und waren nicht so pauschal zu lösen wie die Klassiker.


